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#1
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| Was interessantes zur GEZ: - Wer muß zahlen? - Was darf der Außendienstmitarbeiter? - Wer ist befreit Lesen: Gießener Anzeiger - Welche Rechte hat die GEZ bei Verbrauchern? |
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#2
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| Zweitgeräte sind Gebühren frei Ausser es Leben Kinder in der Wohnung, die bereits über ein eigenes Einkommen verfügen, die müssen dan extra angemelden werden. Gebührenbefreiung Aus sozialen Gründen können Behinderte und Personen mit geringem Einkommen von der Gebührenzahlung befreit werden. Allerdings immer nur auf Antrag und nie rückwirkend! Verlängert sich aber nicht automatisch, sondern muss jedes Jahr neu gestellt werden- auch wenn sich an der Situation gar nichts mehr ändern kann. Dazu gehören auch BAFÖG-Empfänger, die nicht bei den Eltern leben |
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#3
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| Der standart Satz: "Guten Tag, ich bin von der GEZ. Haben Sie einen Fernseher oder ein Radio?"; "Unser Funkpeilwagen hat erfasst, dass Sie einen Fernseher bzw. ein Radio besitzen. Darf ich kurz mal in Ihre Wohnung kommen?" "Guten Tag. Ich bin Zeitschriftenvertreter für die 'Hörzu'. Haben Sie Interesse an einem kostenloses Abonnement?" "Ihre Nachbarn meinen, Sie hätten einen Fernseher bzw. ein Radio. Sie haben ihn aber nach unseren Unterlagen noch nicht bei der GEZ angemeldet. Seit wann besitzen Sie den Fernseher bzw. das Radio?" Ach ja, hier noch eine gute Seite zum Thema Was darf die GEZ? |
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#4
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| Die GEZ nimmt sich viel zu viele Rechte raus. Die GEZ-Mitarbeiter (unschöner Begriff: Gebühreneintreiber) arbeitet eigentlich nur als Vermittler. Er soll Konsumenten von Radio / TV/ neuerdings PCs mit und ohne Internet "beraten". D.h., wenn Du ihm die Türe öffnest (was Du nicht tun musst!!!), wird er erst freundlich nachfragen, wie es um Deine Empfangsgeräte steht. Wenn Du antwortest, du hast Radio, TV, PC etc., wird er Dich gezielt fragen, ob Du schon alle genannten Geräte bei der GEZ angemeldet hast. Wenn NEIN geantwortet wird, sagt er Dir, dass Du eigentlich jetzt 2.000 EUR Ordnungsgeld zahlen müsstest, dazu kämen noch die unbezahlten Monate seit dem Besitz der Geräte. Das sind 17,03 €/ monatl., aber da er ein kulanter Mensch sei, wird er Dir jetzt ein Formular in die Hand drücken, jetzt setzt er Dir eine Frist zum Anmelden und verabschiedet sich. ![]() Der "gute" Mann wird, nachdem er sich umgedreht hat, die Hände reiben, denn er bekommt eine saftige Provision von der GEZ. Und du wirst ab sofort alle 3 Monate um 51,09 € ärmer gemacht. Ein paar Fakten zur GEZ/ Deine Rechte: -Mache keinem GEZ-Mitarbeiter/in die Haustür auf, egal wie freundlich sie wirken. -Wichtig: Die GEZ würde niemals mit Polizei kommen, denn GEZ-Mitarbeiter sind den privaten Schuldeneintreibern gleichzusetzen und haben keinerlei hoheitlichen Rechte (fragt einen Rechtsanwalt), sie sind auch keine vermeintlichen Vollstreckungsvollzieher (diesem ich öffnen muss, da er vom Gericht kommt). Ausserdem machen sie sich nicht diesen Aufwand. -Selbst wenn eine Satellitenantenne o.ä. am Haus zu sehen ist, darf sich ein GEZler nie darauf verlassen, dass ein Fernseher im Haus ist. -Den Fuss zwischen Türe stellen oder unaufgefordert ins Haus gehen ist für GEZler eine schwere Sünde, man darf diese Personen dann verklagen- wegen Hausfriedensbruch und meistens auch Nötigung(fragt einen Rechtsanwalt). -Niemals auf dubiose Fragen eingehen, z.B. lesen Sie TV-Zeitschriften. -GEZler geben sich auch gerne für Interviewer aus, sie fragen dann gerne Fragen, die nur TV-Zuschauer beantworten können. -Den bekannten Peilwagen/ Ü-wagen gibt es nicht und gab es nie! Grund für dieses Ammenmärchen: NUR ABSCHRECKUNG! -Selbst wenn man die Tür öffnet, brauchst Du ihm/ihr keine Angaben machen. Geändert von Benutzerfreundlich (22.03.2008 um 13:09 Uhr) |
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#5
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| Hallo. Ich habe eine Frage. Ich ziehe mit meiner Freundin zusammen. Sie ist Taubstumm und ist befreit von den GEZ-Gebühren. Muss ich als normal hörender trotzdem die vollen Gebühren zahlen, oder gibt es dort irgendwelche einschränkungen bei den Gebühren? |