Hartz-IV-Bezieher dürfen Stromerstattung behalten
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Hartz-IV-Bezieher dürfen Stromerstattung behalten

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Alt 23.08.2011, 14:48
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Deutscher Mann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hartz-IV-Bezieher dürfen Stromerstattung behalten


Hartz-IV-Bezieher dürfen das Geld aus einer Stromkostenerstattung behalten. Das Geld darf nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG). Damit gaben die Richter einer Frau (33) und ihrer Mutter aus Brandenburg recht. Ihren Stromkostenabschlag an die Stadtwerke hatten sie aus ihrer Hartz-IV-Leistung bezahlt. Da sie im Jahr 2006 besonders sparsam waren, erhielten sie eine Stromkostenerstattung in Höhe von 164,35 Euro. Jeweils die Hälfte davon rechnete der Landkreis jedoch als Einkommen an und kürzte entsprechend das Arbeitslosengeld II. Das sei unzulässig gewesen, entschied das BSG.

http://www.bild.de/home/telegramm/ho...ex=0.bild.html

Geändert von Deutscher Mann (23.08.2011 um 14:51 Uhr) Grund: Link
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