Viele Leiharbeiter können mehr Geld fordern
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Viele Leiharbeiter können mehr Geld fordern

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Alt 30.05.2011, 15:35
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Deutscher Mann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Berlin (RPO). Viele Leiharbeiter in Deutschland können rückwirkend mehr Lohn fordern. Das ist das Ergebnis eines Urteils, das die Richter am Arbeitsgericht Berlin am Montag gefällt haben.

Demnach sind auch ältere Tarifverträge christlicher Gewerkschaften für hunderttausende Leiharbeiter nicht gültig. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Serviceagenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig, entschied das Arbeitsgericht Berlin am Montag.

Als Konsequenz können viele Leiharbeitnehmer rückwirkend höheren Lohn verlangen, umgekehrt müssen Leiharbeitsfirmen mit Nachforderungen der Arbeitnehmer und auch der gesetzlichen Sozialkassen rechnen. (29 BV 13947/10)

Im Dezember hatte schon das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann. Denn die Satzung der CGZP bilde den Organisationsbereich der Mitgliedsorganisationen nicht richtig ab. Formal galt dieses BAG-Urteil aber nur für die CGZP-Satzung von 2009 und die danach geschlossenen Tarifverträge.

Wie nun das Arbeitsgericht Berlin entschied, gilt dies entsprechend auch für die früheren Satzungen. Damit verwarf das Gericht Tarifverträge der CGZP aus 2004, 2006 und 2008 als unwirksam. Dabei schloss es sich der Begründung des BAG an.

Das BAG hatte Unzulänglichkeiten der CGZP-Satzung gerügt und entschieden, dass Gewerkschaften keinen Dachverband gründen dürfen, der sich ausschließlich um Leiharbeit kümmert. Die neue Berliner Entscheidung kann noch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin angefochten werden.

Verdi begrüßt Berliner Entscheidung

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte die Berliner Entscheidung. Damit sei "offensichtlich, dass die Leiharbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage der in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge abgewickelt wurden, im Nachhinein eine Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers verlangen können".

Nach früheren Verdi-Angaben haben die CGZP-Gewerkschaften zusammen nur rund 1400 Mitglieder, es werden aber 280.000 Leiharbeitnehmer nach den CGZP-Tarifen bezahlt.

Hintergrund ist Equal-Pay-Gebot

Hintergrund ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Für Arbeitnehmer, die nach CGZP-Tarif bezahlt wurden oder werden, ist dies nun nicht mehr der Fall, weil die Tarifverträge der CGZP unwirksam sind.

gefunden unter:
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin: Viele Leiharbeiter können mehr Geld fordern | RP ONLINE
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