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#1
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| Ich habe im November 2007 Weihnachtsgeld bekommen vom Arbeitgeber,am 1.2.2008 gab der Chef eine Krankheitsliste der Gesamten belegschaft raus ,wo jeder mit namen und Fehltagen drauf stand. ich werte mich dagegen mit einem Rechtsanwalt,ab dem Tag an wurde ich nur noch Schikaniert und gemobbt,Abgrenzen von Arbeitskollegen,Abbeizarbeiten ohne Sicherheitskleidung woraus sich ein Arbeitsunfall entwickelte, man verweigerte Ihm das Aufsuchen eines Arztes! Ich konnte es nicht mehr dort in der Firma aushalten,der Stress übertrug sich schon auf seine Familie. mir blieb nichts anderes über als mir eine neue Arbeit zu suchen und zu Kündigen. Ich Kündigte Fristgerecht zum 25.3.2008 ,nun hat mein alter Arbeitgeber mir meine Lohnabrechnung zu geschickt wo er gleich das Weihnachtsgeld vom Lohn einbehalten hatte.Es Fehlen mir knapp 800 Euro. 1.Darf der Alte Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurück verlangen von mir ? 2.Das Arbeitsverhältnis war doch gestört und es. blieb mir nichts anderes Über als zu Kündigen. 3.Darf er das Geld einfach so von meinem Lohn einbehalten? 4.Gibt es einen Weg oder eine Lücke damit er es nicht zurück fordern kann? Das Arbeitsverhältnis war doch seit dem 1.2.2008 gestört aufgrund der Verletzung des Datenschutzgesetz,Verletzung der Fürsorgepflicht u.s.w. |
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#2
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| Zitat:
Zitat:
Im Tarifvertrag müsste es eine Regelung geben, die die Rücklzahlung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld regelt. ich befürchte, dein Chef ist im Recht und darf das Weihnachtsgeld zurückfordern und einbehalten. Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ich war Betroffen,ich habe mitlerweile zum Glück ne neue Arbeit. Wie sieht es denn aus wenn der Arbeitgeber 3 Jahre hintereinander Weihnachtsgeld gezahlt hat und dann ein Jahr nicht.So war das 2005 bei mir,darauf das Jahr hat er wieder gezahlt.Er hätte es doch mit dem Jahr 2005 verrechnen können,wo er nicht gezahlt hatte. Ich warte nur noch auf die Deckungszusage der Rechtschutz,dann bekommt er mehrere Klagen ans Bein gebunden. Datenschutzgesetz und Persönlichkeitsrecht,Verletzung der Fürsorgepflicht,Körperverletzung. Gibt es denn nicht sowas wie nen Pfändungrecht?Er muss mir doch erst meinen vollen Lohn Zahlen und wenn er dann das Weihnachtsgeld haben möchte soll er es einklagen oder anfordern,wir haben erst gebaut und wenn dann 800Euro fehlen ist es viel Geld. Geändert von Joschikoi (14.04.2008 um 20:24 Uhr) |
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#5
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| Hallo erstmal Na das liest sich ja ziemlich krass was du da schreibst, aber hat mich zuerst auch bisken gewundert wer da betroffen ist ![]() Naja, ich hoffe mal du bekommst wieder was dir zusteht. Viel Glück wünsch ich dir dabei ![]() MfG Gökhan |
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