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#1
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| Eigene Bewerbungsfotos dürfen nicht ins Internet, LG Köln, Urteil v. 20.12.2006, 20 O 468/06 Das LG Köln stellt hier klar, was nur auf den ersten Blick überrascht: Wer bei einem Fotografen Bilder von sich machen läßt und dann Abzüge erwirbt, darf diese Bilder nicht ohne weiteres im Internet veröffentlichen. Auch wenn es sich um Bilder von einem selbst handelt, bleibt der Fotograf der Urheber. Und der Urheber muss jede Nutzung explizit erlauben. Bei Bewerbungsfotos erstreckt sich die Erlaubnis regelmäßig auf die typische – schriftliche – Bewerbung. Eine Veröffentlichung im Internet ist eine davon abweichende Nutzung, die einer gesonderten Erlaubnis bedarf. Wer also Wert darauf legt, seine Bilder im Internet zu veröffentlichen, sollte sich dieses Nutzungsrecht explizit und schriftlich einräumen lassen. Quelle: http://www.kanzleischroeder-kiel.de/home/news/page/2/ Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#2
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| Mir hat ein Fotograf auch mal erklärt, als ich Bewerbungsfotos gemacht habe, dass ich einen digitalen Abzug, also einen Scan der Fotos, eigentlich nicht selber machen darf. Er weiß selber, dass es alle machen, aber er hat mich darauf hingewiesen. Man muss sich eigentlich digitale Abzüge der Fotos beim Fotografen auf seinen USB Stick geben lassen, das ist dann allerdings oft teuer. |
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| Fragen Zu Online Bewerbung u weiteres | Schmusy | Bewerbung allgemein | 7 | 06.09.2007 20:34 |