GEZ das Imperium schlägt zurück - Seite 2
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Sonstige Themen > Verbrauchertipps


GEZ das Imperium schlägt zurück

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #11  
Alt 11.04.2010, 11:17
Benutzerbild von SiSa
Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2009
Ort: Dortmund
Beiträge: 27
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
SiSa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard


Hmm.. da hast du wohl Recht, aber die haben ja nur die normale Bestätigung erhalten.. niemals meinen Bewilligungsbescheid.. nur als Kopie letztes Jahr.
Weil mir jemand sagte, das ich nicht verpflichtet bin das Original aus der Hand zu geben und eine Beglaubigung was kostet.. und ich nicht einsehe, weitere Kosten wegen GEZ am Popo habe.

Bisher reichte auch der Bescheid bzw. Bestätigung vom Arge.. und die meinten auch, das würde ausreichen, wenn ich der GEZ das Schreiben zukommen lasse.

Jeder sagt was anderes.. irgendwie. *schulterzuck*
__________________
Liebe Grüße
SiSa

Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg!
Mit Zitat antworten

  #12  
Alt 11.04.2010, 11:31
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.345
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

OK SiSa, so hab ich das noch nicht gehört... aber- die beglaubigte Kopie bekommst du von deinem Jobcenter bzw. deiner Arge und die kostet natürlich nichts.

Aber jetzt mal zu der Zahlungsaufforderung über 107 €, wie wird die denn begründet? Das muss doch in diesem Schriftstück ausgeführt sein.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
Mit Zitat antworten

  #13  
Alt 11.04.2010, 11:42
Benutzerbild von SiSa
Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2009
Ort: Dortmund
Beiträge: 27
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
SiSa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Dann frag ich mich, wieso sie mir nur folgendes schicken:

Bescheinigug über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ

Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit einer schriftlichen Beantragung der Befreiung von der Rundfunkgeb. bei der GEZ. Zusätzliche Nachweise sind grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Fragen zu der Befreiung der Rundfunkgeb. wenden sie sich bitte unmittelbar an die GEZ.

Dann kommen meine Daten, Name und Anschrift und drunter steht:
Empfänger von Sozialgeld oder ALGII einschließlich Leistungen nach § 22 zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)

So und das sollte der GEZ genügen, denn daraufhin habe ich einen Antrag letztes Jahr erhalten, den ich ausgefüllt habe und auch wieder zurück zur GEZ geschickt habe.

*grinsel* nun zu deiner Frage..
Nee.. ich habe lediglich nen Wisch bekommen wo steht :
Zahlung der Rundfunkgebühren

Fällig am 15-04-10
Dann steht dort noch Kontoauszug vom 01-04-2010 und Kontostand 05-04-10 53,94 Euro plus Gebühren für 03. bis 05-2010 53,94 Euro
Gesamt 107,88 Euro

Die werden mir die Gebühren ganz normal für nen TV berechnet haben, aber da ich eh nur mit PC unterwegs bin..weiß ich nicht, wieso die Schlaubis mir nen TV berechnen!
__________________
Liebe Grüße
SiSa

Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg!
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen



Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Sonstige Themen > Verbrauchertipps


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.