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#1
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__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#2
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| Du weißt schon, was der Blogger für'n Stuß geschrieben hat, und das das völig rechtens war, das sie das aus dem Netz genommen haben? |
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#3
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| Zitat:
http://www.zeit.de/digital/internet/...blog-abmahnung Die GEZ verschickt aber neuerdings Schreiben in denen sie von Fairness bei der Anmeldung spricht. Es geht um die noch nicht erfassten Leute. Die sind ihnen ein Dorn im Auge. Was ist eigentlich mit den Unsummen an Geld ca. 7-8 Mrd. das sie einnehmen - wie wird das volkswirtschaftlich eingesetzt ? http://www.shortnews.de/start.cfm?id=720007 Ich selber befasse mich hobbymässig mit der Aufgabe gewissen Leuten mit Schwerbehinderung die Kündigung der GEZ einzuleiten. Damit bin ich erfolgreich - leider zahlen viele weiter - ohne das sie es gesetzlich müssten. Es interessiert eine mit guter Pension versehene Beamtenwitwe manchmal nicht, wenn ihr einmal laufende Gebühren weiterhin abgezogen werden, ohne dass sie zahlen müsste. Weil eben eine Schwerbehinderung vorliegt welche diese Gebühren nicht mehr rechtfertigt. Die GEZ kommt nicht zu den Alten und frägt ob sie nicht vielleicht schon seit Jahren zuviel zahlen - sie kommt aber in die Häuser, in denen Kinder die Kurz vor dem Berufsabschluss stehen und die sie als potentielle weiterhin schröpfbare Neukunden sehen. Es liegt an den Joungsters, dass sie vor der Heirat entwischen können. Hierzu gäbe es natürlich auch Tips ;-) Sind die Joungsters erst mal verheiratet und haben eigene Wohnung sieht es schlechter für sie aus. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (05.01.2010 um 21:49 Uhr) |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Ich hab übrigens gerade einen Bescheid bekommen, dass ich als armer Hartzler bis 30.04. von der Gebührenpflicht befreit bin, und dass sie mir die noch offenen Forderungen bis 30.06. stunden. Danke unserer Sozialarbeiterin für die Tipps. |
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#5
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| Hallo ihr lieben... Ich dachte, bevor ich einen neuen Thread eröffne, könnte ich evtl. mein Problem hier schildern. Seit einem Jahr beziehe ich Hartz4. Bin dort durch eine Krebserkrankung reingerutscht, die hoffentlich in Zukunft nicht wieder auftaucht. Naja.. seit letztem Jahr erhält die GEZ regelmässig von mir den Bescheid, bzw. die Bestätigung über die Leistungen. Letztes Jahr war auch alles noch in Ordnung und obwohl der alte Bescheid bis ende 04.2010 ging, erhalte ich seit einigen Monaten Zahlungsaufforderungen von der GEZ. Trotz mehrmaligen senden dieser Bestätigungen, bekam ich nur Zahlungsaufforderungen. Mittlerweile belaufen sie sich über 107 Euro. Ich habe Jahre keine GEZ angemeldet, da ich mit dem EX zusammen lebte, somit auch nie angaben gemacht, was ich habe oder nicht habe. Nach einem Telefonat mit einer nicht sehr netten Dame von der GEZ, wurde mir mitgeteilt, das ich wohl nicht lesen könnte.. denn ich müsse erst nen Antrag stellen. Ja.. und? Wo ist dieser Antrag? So viel ich weiß, bekomme ich diesen zugesandt von der GEZ, nachdem sie die Bestätigung von der ARGE vorliegen haben, was ich nun seit 2 oder 3 Monaten alle paar Wochen der GEZ zuschicke.. per Mail, per Post.. wie auch immer ohne Erfolg. Gestern erreichte mich eine Rechnung in Höhe von 107,88 Euro und ich weiß nicht, wieso sie einfach etwas fest setzen, da ich hier nie was angemeldet hatte! Kann mir jemand weiterhelfen? Sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen? Oder gibt es irgendwas, womit ich selbst den Kampf aufnehmen kann? Liebe Grüße SiSa
__________________ Liebe Grüße SiSa Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg! |
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#6
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| Hallo SiSa, ... verstehe ich dich richtig- du hast den Antrag auf Befreiung v. d. Runfunkbebührenpflicht zusammen mit einer beglaubigten Kope des Bewilligungsbescheid termingerecht abgeschickt? Achtung: Zitat:
Hast du den neuen Antrag (ab 05/10) schon gestellt? Das Formular findest du übrigens hier
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Hallo Wolf Also letztes Jahr war es zumindest so, das ich nachdem ich die Bestätigung vom Amt für die GEZ, nen riesen großen Antrag erhalten habe. Son grünliches Schreiben was auszufüllen war. Dieses schickte ich brav und komplett ausgefüllt an die gute alte GEZ zurück. Die Befreiungsbestätigung von der GEZ erhielt ich aber leider nie, trotzdem wurden mir keine Gebühren in Rechnung gestellt. Somit dachte ich, es sei alles OK da ja auch die Bewilligung bis ende diesen Monats lief. Die Rechnungen erhalte ich aber seit einigen Monaten regelmässig... dieses Jahr erst! GEZ schrieb mir auch per Mail, das sie diese Bestätigung benötigen würden, die ich ihnen nun auch öfters zukommen lassen habe.. aber kein Antrag zugeschickt bekam.. Dein Link funktioniert leider nicht :o( Muß ich den Online ausfüllen? Hatte damals einen zugesandt bekommen..
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#8
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| SiSa, ich habe gerade in einem anderen Thread gelesen dass du neben deinem ALG II arbeitets, damit dürfte deine Befreiung futsch sein. Hier nochmal der Link https://teilnehmerdienste.gez-servic...un.jsp?start=y
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#9
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| Wolf.. aber ich arbeite erst seit Januar.. und das ich nen Job habe, wissen die ja nicht, da ich immer noch die Bescheinigung über leistungen für die GEZ vom Arge erhalte... *seufz* Auch die ganz aktuelle .. weil ich ja einen Antrag auf weiterzahlung beim ARGE bereits letzten Monat machen mußte.. und auch bereits den neuen Antrag mit dieser Bestätigung erhalten ab.. läuft aber erst ab dem Monat 05.2010 Naja.. werde da wohl jetzt durch müssen.. *grumpf*
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#10
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| Naja SiSa, aber dieses Einkommen nimmt doch Einfluss auf die Berechnung deines ALG II und findet dadurch Erwähnung im Bescheid, oder? Und dass du ALG II beziehst bedeutet ja nicht zwangsläufig dass du auch von den Beiträgen an die GEZ befreit bist. Aber unabhängig davon- stell den Anrtag trotzdem, mehr als ablehnen können die ja nicht.
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