Ware auf Probe da... Verkäufer meldet sich nicht
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Sonstige Themen > Verbrauchertipps


Ware auf Probe da... Verkäufer meldet sich nicht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 15.12.2010, 09:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 12
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
nicli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ware auf Probe da... Verkäufer meldet sich nicht


Ich weiß nicht genau, ob das Thema hier rein gehört, aber ich schreibs dennoch mal...

Jemand holt sich im Sommer einen Sattler, da diese Person einen neuen Sattel braucht. Der Sattler lässt 2 Stück da, einen Gebrauchten und einen Neuen. Er notiert sich, welche Sättel er wo zur Probe abgegeben hat.

Nach dem sich die Person klargeworden ist, dass sie den neuen Sattel kaufen möchte, wird der Sattler angerufen. Der hat keine Zeit und freie Termine und wolle sich in 2 Wochen melden. Mehrere Wochen vergingen, kein Anruf. Darufhin wurde der Sattler angerufen und die Person aber wieder vertröstet. Das ging mehrfach so, ohne dass sich der Sattler jemals meldete.

Was nun...
Diese Person hat nun diese 2 Sättel zu Hause, einen der zurückgegeben werden soll und einen der bezahlt werden soll...
Der Sattler meldet sich nicht und Anrufe helfen auch nicht.

Abwarten und verjähren lassen? Wenn ja, ab wann wäre das verjährt?
Unaufgefordert Geld überweisen?
...
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 15.12.2010, 10:06
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ware auf Probe da... Verkäufer meldet sich nicht

Ich würde auf keinen Fall Geld überweisen, weil, niemand weiss, was dann mit dem Geld passsiert, als Beispiel mal angenommen: es geht in eine Insolvenzmasse.

Ich würde so vorgehen, dass ich dem Sattler einen Einschreibebrief/Rückschein sende und den Sachverhalt beschreibe und meine Wünsche äussere.

Da du die Sättel nicht bezahlt hast, sind diese noch nicht dein Eigentum, du musst diese vor Untergang schützen und aufbewahren.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 15.12.2010, 10:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 12
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
nicli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ware auf Probe da... Verkäufer meldet sich nicht

Danke für deine schnelle Antwort.

Darf der Sattel, der gekauft werden soll, benutzt werden?
Was passiert, wenn sich der Sattler auf das Einschreiben nicht meldet?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 15.12.2010, 10:57
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ware auf Probe da... Verkäufer meldet sich nicht

Der Sattel darf nicht benutzt werden, da er dir nicht gehört und dir bisher auch nicht verkauft wurde.

Wenn der Sattler sich nicht meldet, tritt natürlich eine interessante Situation auf, man müsste dann siinnvollerweise ermitteln, warum sich der Sattler nicht mehr meldet. Gründe können sein: Geschäftsaufgabe, Krankheit, Überarbeitung.

Man könnte sich natürlich dumm und tot stellen, in der Hoffnung, dass die Sättel dann irgendwann in eigenes Eigentum übergehen, bzw. Verjährung eintritt, das wäre aber wiederum eine Rechtssituation, die man mit einem Rechtsanwalt besprechen sollte.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 15.12.2010, 15:36
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.345
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ware auf Probe da... Verkäufer meldet sich nicht

Nicli, das ist ein Fall voller wenn´s und aber´s... weswegen ich dir beschreiben möchte wie ich selbst vorgehen würde.
Ich würde den gebrauchten Sattel zur Abholung bereitstellen... sprich an einem "zugriffsfreundlichen" Platz sachgerecht verpackt einlagern.
Den neuen Sattel, den du kaufen möchtest/gekauft hast würde ich jedoch in Gebrauch nehmen.
Der Kaufvertrag ist, wenn ich dich richtig verstehe, mündlich geschlossen... einzig der Verkäufer ist mit der Rechnungsstellung im Verzug.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitszeugnis als Verkäufer in einem Möbelhaus Stepio Arbeitszeugnisse 2 13.11.2010 15:45
Mein einfaches Arbeitszeugnis als Verkäufer OK? surega Arbeitszeugnisse 1 03.08.2010 14:46
Anschreiben Lidl als Verkäufer Suche Anschreiben 6 13.02.2010 12:11
Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Verkäufer Rinat Anschreiben 1 25.01.2010 13:35
Bewerbung als Verkäufer Säsh Anschreiben 4 25.01.2008 18:48


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Sonstige Themen > Verbrauchertipps


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.