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#1
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| Ich weiß nicht genau, ob das Thema hier rein gehört, aber ich schreibs dennoch mal... Jemand holt sich im Sommer einen Sattler, da diese Person einen neuen Sattel braucht. Der Sattler lässt 2 Stück da, einen Gebrauchten und einen Neuen. Er notiert sich, welche Sättel er wo zur Probe abgegeben hat. Nach dem sich die Person klargeworden ist, dass sie den neuen Sattel kaufen möchte, wird der Sattler angerufen. Der hat keine Zeit und freie Termine und wolle sich in 2 Wochen melden. Mehrere Wochen vergingen, kein Anruf. Darufhin wurde der Sattler angerufen und die Person aber wieder vertröstet. Das ging mehrfach so, ohne dass sich der Sattler jemals meldete. Was nun... Diese Person hat nun diese 2 Sättel zu Hause, einen der zurückgegeben werden soll und einen der bezahlt werden soll... Der Sattler meldet sich nicht und Anrufe helfen auch nicht. Abwarten und verjähren lassen? Wenn ja, ab wann wäre das verjährt? Unaufgefordert Geld überweisen? ... |
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#2
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| Ich würde auf keinen Fall Geld überweisen, weil, niemand weiss, was dann mit dem Geld passsiert, als Beispiel mal angenommen: es geht in eine Insolvenzmasse. Ich würde so vorgehen, dass ich dem Sattler einen Einschreibebrief/Rückschein sende und den Sachverhalt beschreibe und meine Wünsche äussere. Da du die Sättel nicht bezahlt hast, sind diese noch nicht dein Eigentum, du musst diese vor Untergang schützen und aufbewahren. |
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#3
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| Danke für deine schnelle Antwort. Darf der Sattel, der gekauft werden soll, benutzt werden? Was passiert, wenn sich der Sattler auf das Einschreiben nicht meldet? |
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#4
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| Der Sattel darf nicht benutzt werden, da er dir nicht gehört und dir bisher auch nicht verkauft wurde. Wenn der Sattler sich nicht meldet, tritt natürlich eine interessante Situation auf, man müsste dann siinnvollerweise ermitteln, warum sich der Sattler nicht mehr meldet. Gründe können sein: Geschäftsaufgabe, Krankheit, Überarbeitung. Man könnte sich natürlich dumm und tot stellen, in der Hoffnung, dass die Sättel dann irgendwann in eigenes Eigentum übergehen, bzw. Verjährung eintritt, das wäre aber wiederum eine Rechtssituation, die man mit einem Rechtsanwalt besprechen sollte. |
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#5
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| Nicli, das ist ein Fall voller wenn´s und aber´s... weswegen ich dir beschreiben möchte wie ich selbst vorgehen würde. Ich würde den gebrauchten Sattel zur Abholung bereitstellen... sprich an einem "zugriffsfreundlichen" Platz sachgerecht verpackt einlagern. Den neuen Sattel, den du kaufen möchtest/gekauft hast würde ich jedoch in Gebrauch nehmen. Der Kaufvertrag ist, wenn ich dich richtig verstehe, mündlich geschlossen... einzig der Verkäufer ist mit der Rechnungsstellung im Verzug.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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