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#1
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| Ich habe bald einen 1 € Job bei der Parkpflege. Da ich dann einige Zeit beschäftigt bin interessiert mich ob ich dann dann auch ein Arbeitszeugnis oder Arbeitsbescheinigung bekomme und von wem das ausgestellt werden muß. DANKE |
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#2
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| Laut Gesetz sind Arbeitslose die einer Arbeitsgelegenheit (für 1 Euro) nachgehen, keine Arbeitnehmer. Dennoch besteht ja zwischen dem 1 Euro Jobber und dem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit Rechten und Pflichten. Deshalb hat der Ein Euro Jobber nach Beendigung der Arbeitsmaßnahme auch Anspruch auf ein einfaches/qualifiziertes Arbeitszeugnis (gemäß Paragraf 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). In der Regel besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitslosen und dem Arbeitgeber. Das Zeugnis muss demnach auch der Arbeitgeber ausstellen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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