Ein Euro Job und noch kein ALG II Bescheid?
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Ein Euro Job und noch kein ALG II Bescheid?

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Alt 03.11.2007, 14:59
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Böse Ein Euro Job und noch kein ALG II Bescheid?


Hallo,
ich bin seit 5. Oktober Arbeitslos gemeldet und schildere im Folgenden kurz meine Situation:

Ich habe 3 Jahre an einer Privatschule studiert, jedoch eine Prüfung nicht bestanden, die ich erst im Januar nachholen kann. Da ja entsprechend mit Ende des Studiums auch Bafög wegfiel und ich keine (Mini)Job Gelegenheit gefunden habe, habe ich ALG II beantragt um u.a. meine Wohnung zu halten bzw. zu finanzieren.
Den Antrag auf ALG II habe ich vor knapp 2,5 Wochen eingereicht.
Am 30.10. musste ich bei meinem sog. "Betreuer" vorsprechen, der mich mehr oder weniger auch abgewrackt hat. Welche Qualifizierung man hat zählt nun mal da nicht. Auf jeden Fall hat er mir einen Ein Euro Job "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung/"Arbeitserprobung" für 4 Wochen aufgedrückt, den ich ab 05.11. antreten muss. Nun habe ich bisher noch keinen Bescheid vom Arbeitsamt bekommen (logisch nach der kurzen Zeit), d.h. de facto noch null komma nix an leistung gesehen. Ist das überhaupt rechtens? Theoretisch würde ich ja unter der Brücke sitzen, da mir ja die Wohnung bis dato von meinen Eltern finanziert wurde. Außerdem hab ich persönlich auch kein Geld um die Fahrkarte zum Träger aufzubringen, darüber wusste mein "Betreuer" angeblich nicht bescheid. Mit meiner Krankenkasse bin ich derzeit frewillig versichert, da ich sonst in der Luft hängen würde (sprich nicht versichert, was es ja angeblich nicht mehr geben soll)
Außerdem habe ich noch ein Aufbaustudium bzw. Fernstudium aufgenommen, was mir einen höheren Abschluss verschafft als der von der Privatschule (die ich ja aber so gesehen noch nicht abgeschlossen bzw. keinen Abschluß habe).
Für Tips bzw. Hilfe wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße, Daniel
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  #2  
Alt 03.11.2007, 18:52
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Du bist unter 25?
Hast du eine eigene Wohnung?
Wie gross ist die Wohnung? qm?
Seit wann gehörst du dem elterlichen Haushalt nicht mehr an?
- Seit dem 17.2.2006?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 03.11.2007, 19:01
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Hallo,

ja bin unter 25 (noch knapp 3 Monate).
Habe eine eigene Wohnung, die 26 qm groß ist und die habe ich seit Juni 2005, entsprechend seitdem gehöre ich nicht mehr meinem elterlichen Haushalt an.
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  #4  
Alt 03.11.2007, 22:36
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Zitat:
Zitat von DerDaniel Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bin seit 5. Oktober Arbeitslos gemeldet und schildere im Folgenden kurz meine Situation:

Ich habe 3 Jahre an einer Privatschule studiert, jedoch eine Prüfung nicht bestanden, die ich erst im Januar nachholen kann. Da ja entsprechend mit Ende des Studiums auch Bafög wegfiel und ich keine (Mini)Job Gelegenheit gefunden habe, habe ich ALG II beantragt um u.a. meine Wohnung zu halten bzw. zu finanzieren.
Den Antrag auf ALG II habe ich vor knapp 2,5 Wochen eingereicht.
Am 30.10. musste ich bei meinem sog. "Betreuer" vorsprechen, der mich mehr oder weniger auch abgewrackt hat. Welche Qualifizierung man hat zählt nun mal da nicht. So ist es. Du musst jede zumutbare Arbeit annehmen. Auf jeden Fall hat er mir einen Ein Euro Job "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung/"Arbeitserprobung" für 4 Wochen aufgedrückt, den ich ab 05.11. antreten muss. Nun habe ich bisher noch keinen Bescheid vom Arbeitsamt bekommen (logisch nach der kurzen Zeit), d.h. de facto noch null komma nix an leistung gesehen. Ist das überhaupt rechtens? Ja. Du könntest evtl. Vorschuss beantragen. Theoretisch würde ich ja unter der Brücke sitzen, da mir ja die Wohnung bis dato von meinen Eltern finanziert wurde. Nein, du würdest nicht unter der Brücke sitzen. Du würdest als U25 auf elterlichen Wohnraum verwiesen. Davor schützt dich nur der § 68 SGB II, der besagt, dass U25-Personen, die seit dem 17.2.2006 nicht mehr dem elterlichen Haushalt angehören, nicht zurückverwiesen werden können. Außerdem hab ich persönlich auch kein Geld um die Fahrkarte zum Träger aufzubringen, darüber wusste mein "Betreuer" angeblich nicht bescheid. Beantrage noch die Fahrtkosten. Es kann aber sein, dass diese abgelehnt werden. Mit meiner Krankenkasse bin ich derzeit frewillig versichert, da ich sonst in der Luft hängen würde (sprich nicht versichert, was es ja angeblich nicht mehr geben soll)Seit dem 1.4.2007 besteht Krankenversicherungspflicht, wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Wer sich nicht versichert, geniesst nur einen äusserst eingeschränkten Notfallversicherungsschutz.
Außerdem habe ich noch ein Aufbaustudium bzw. Fernstudium aufgenommen, was mir einen höheren Abschluss verschafft als der von der Privatschule (die ich ja aber so gesehen noch nicht abgeschlossen bzw. keinen Abschluß habe). Studenten steht kein ALG II zu. Alles, was jetzt an studentischen Aktivitäten läuft, darf dich nicht daran hindern, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Für Tips bzw. Hilfe wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße, Daniel
Vorsicht! Du unterliegst jetzt der EAO Erreichbarkeitsanordnung. Dies bedeutet, du musst jeden Tag in deinen Briefkasten schauen, ob die ARGE/Jobcenter etwas von dir will. Ausserdem musst du dich im Erreichbarkeitsbereich deiner Agentur/ARGE-Jobcenter aufhalten. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdfDu müsstest eine Broschüre ausgehändigt bekommen haben. Durchlesen! Hier ist die Broschüre noch einmal: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...att-Alg-II.pdf

Beachte bitte die Sanktionsmöglichkeiten für U25: 1. Verfehlung = kein Regelsatz, nur Miete. Du darfst aber dann Lebensmittelgutscheine beantragen.



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