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#1
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| Hallo, ich bin seit 5. Oktober Arbeitslos gemeldet und schildere im Folgenden kurz meine Situation: Ich habe 3 Jahre an einer Privatschule studiert, jedoch eine Prüfung nicht bestanden, die ich erst im Januar nachholen kann. Da ja entsprechend mit Ende des Studiums auch Bafög wegfiel und ich keine (Mini)Job Gelegenheit gefunden habe, habe ich ALG II beantragt um u.a. meine Wohnung zu halten bzw. zu finanzieren. Den Antrag auf ALG II habe ich vor knapp 2,5 Wochen eingereicht. Am 30.10. musste ich bei meinem sog. "Betreuer" vorsprechen, der mich mehr oder weniger auch abgewrackt hat. Welche Qualifizierung man hat zählt nun mal da nicht. Auf jeden Fall hat er mir einen Ein Euro Job "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung/"Arbeitserprobung" für 4 Wochen aufgedrückt, den ich ab 05.11. antreten muss. Nun habe ich bisher noch keinen Bescheid vom Arbeitsamt bekommen (logisch nach der kurzen Zeit), d.h. de facto noch null komma nix an leistung gesehen. Ist das überhaupt rechtens? Theoretisch würde ich ja unter der Brücke sitzen, da mir ja die Wohnung bis dato von meinen Eltern finanziert wurde. Außerdem hab ich persönlich auch kein Geld um die Fahrkarte zum Träger aufzubringen, darüber wusste mein "Betreuer" angeblich nicht bescheid. Mit meiner Krankenkasse bin ich derzeit frewillig versichert, da ich sonst in der Luft hängen würde (sprich nicht versichert, was es ja angeblich nicht mehr geben soll) Außerdem habe ich noch ein Aufbaustudium bzw. Fernstudium aufgenommen, was mir einen höheren Abschluss verschafft als der von der Privatschule (die ich ja aber so gesehen noch nicht abgeschlossen bzw. keinen Abschluß habe). Für Tips bzw. Hilfe wäre ich sehr dankbar Viele Grüße, Daniel |
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#2
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| Du bist unter 25? Hast du eine eigene Wohnung? Wie gross ist die Wohnung? qm? Seit wann gehörst du dem elterlichen Haushalt nicht mehr an? - Seit dem 17.2.2006?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo, ja bin unter 25 (noch knapp 3 Monate). Habe eine eigene Wohnung, die 26 qm groß ist und die habe ich seit Juni 2005, entsprechend seitdem gehöre ich nicht mehr meinem elterlichen Haushalt an. |
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#4
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| Zitat:
Beachte bitte die Sanktionsmöglichkeiten für U25: 1. Verfehlung = kein Regelsatz, nur Miete. Du darfst aber dann Lebensmittelgutscheine beantragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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