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#1
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| Hallo! ![]() ich hab da mal eine frage im Bezug zum 1 € Job (AGH). Ich habe jetzt voraussichtlich die Möglichkeit meine Berufserfahrung zu erweitern. *freu* ![]() Und jetzt zu meiner frage, muss ich mich nach der Beendigung dieser AGH wieder Arbeitslos melden? Ich meine muss ich da wieder komplett die ganzen Anträge + Kontoauszüge ausfüllen/vorzeigen? Wie viele Stunden in der Wochen darf man laut Gesetz eigentlichen in so einer AGH arbeiten. Und wie sieht es mit den Urlaubstagen aus? Gruss Sonnenklein11 |
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#2
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| Allgemein üblich ist eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich, wobei zu bemerken ist, dass es bereits ein Gerichtsurteil gibt, das besagt, dass 30 Stunden zuviel sind, 20 Stunden wären angemessen. Grund dafür ist, dass eine AGH deine Bedürfigkeit nicht mindert, eine AGH ist nämlich eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE), im Volksmund auch 1€-Job geheissen, wobei der eine Euro die MAE repräsentiert. Demzufolge bist du weiterhin arbeitslos, auch wenn du aus der Statistik fällst, und bist weiterhin verpflichtet, dich nach § 2 SGB II nachweisbar zu bemühen, deine Bedürftigkeit zu beenden, und zwar z.B. durch Bewerbungsbemühungen und Aufnahme einer regulären bezahlten Arbeit. 30 bzw. 20 Arbeitsstunden werden deshalb als angemessen betrachtet, damit dir genügend Zeit für deine Bewerbungsbemühungen bleibt. Eine AGH ist kein Arbeitsverhältnis, bzgl. Urlaub ist daher das BUrlG Bundesurlaubsgesetz anzuwenden, d.h. 2 Tage Urlaub pro Monat. Mit der AGH hast du dich keineswegs aus dem Dunstkreis der ARGE bewegt, ganz im Gegenteil. Bitte halte in allen Fragen und bei allen aufkommenden Problemen und Problemchen engen Kontakt zu deiner Arge. Die ARGE ist sozusagen weiterhin dein Boss. Du hast es jetzt mit zwei Bossen zu tun, dem Veranstalter der AGH UND der ARGE. Und wie das immer so mit zwei Bossen ist: man wird nicht zweimal bezahlt, sondern bekommt immer nur zweimal Prügel. Bitte wende dich sofort an deine ARGE und lasse dich über das Konstrukt und die Rahmenbedingungen (z.B. Krankmeldungen!) deiner Arbeitsgelegenheit umfassend informieren. Machst du etwas falsch und verletzt du deine Pflichten, hagelt es Sanktionen!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| danke für deine schnelle Antwort! ![]() gut dann weis ich mit der Stundenzahl bescheid, hab da schon unterschiedliche Sachen gehört. Also heißt es im Klartext nach der AGH muss ich mich nicht nochmal komplett Arbeitslos melden!? nah das ist doch mal was! Das mit denn Pflichten ist mir sehr wohl bekannt, ich wusste nur nicht ganz genau wie das mit der Stundenzahl und der Arbeitslosenmeldung ist. Noch mals danke! |
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#4
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| Zitat:
Wenn du dich nicht persönlich als vermittelbar meldest, läufst du in Gefahr, dass du keine Leistungen erhälst. Um Leistungen zu erhalten, musst du selber aktiv werden, die Arge läuft nicht hinter dir her. Es kann durchaus sein, dass im Laufe der Zeit Prozeduren geändert werden, darauf musst du dich entsprechend einstellen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Ich meinte damit das ich dann nur den Antrag auf Weiterbewilligung bei der Arge Abgeben muss. Denn bekommt man ja eh spätestens 1 Monat vor Ablauf zugeschickt. Sonnst kann man sich den ja auch runterladen. Es ist ganz klar das man sich persönlich bei dem Berater/ARGE melden muss bevor die Maßnahme um ist. Das sollte man eigentlich von sich aus wissen. |
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