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#1
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| 23.09.2011: Bundestag verlängert und verbessert den Vermittlungsgutschein Der Bundestag hat am 23.09.2011 im "Gesetz zur Neuregelung arbeitsmarktpolitischen Instrumente" den Vermittlungsgutschein unbefristet verlängert und verbessert. Die Neuregelungen ab dem 01.04.2012 sind im wesentlichen: •Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den vermittlungsgutschein. •Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten. •Nichtleistungsbezieher erhalten erstmals den Vermittlungsgutschein, dieser wird wie für Hartz-IV-Empfänger nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt. mehr: http://aklpv.de/arbeitskreis_leipzig...23_09_2011.pdf Jetzt wird wieder der eine oder andere meinen, der Vermittlungsgutschein sei Mist. Er wird sich dann überflüssig machen, wenn die öffentliche Arbeitsvermittlung vom Amt unsere Qualität, Nachhaltigkeit und Effizienz erreicht hat. Und so lange das nicht passiert, holen wir Private Arbeitsvermittler die Leute mit einer sehr hohen Quote langfristig aus Hartz 4. |
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ry*ed (18.04.2012) | ||
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#2
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| Sollte jemand Fragen haben rund um den Vermittlungsgutschein, Probleme mit Privaten Arbeitsvermittlern oder bei der Ausstellung durch die Ämter bestehen, kann ich gern versuchen fachkompetent zu helfen. Alle anderen Privaten Arbeitsvermittler hier im Forum sind natürlich auch gern eingeladen dazu. Der Vermittlungsgutschein polarisiert, ich weiß. Einerseits gibt es die Meinung, dass die Arbeitsvermittlung Aufgabe des Staates sei. Das ist sie auch weiter, aber das deutsche Volk hat über den Bundestag den Willen gehabt, diese teilweise zu privatisieren. Daran kann nichts geändert werden. So bleibt nur, das Beste draus zu machen. Und die Privaten Arbeitsvermittler haben durchaus Erfolge aufzuweisen. Fast 2/3 der Vermittlungen über den Vermittlungsgutschein betreffen (meist langzeitarbeitslose) Menschen aus dem Hartz-4-Bezug. Wieso konnten die Jobcenter über die oft langen Jahre diese Leute nicht in Arbeit bringen? Rund 62 % dieser ehemaligen Hartz-4-Bezieher überstehenden nach Privatvermittlung die Probezeit. In diese Zahl fließen auch die befristeten Arbeitsverträge zwischen 3 und 5,9 Monaten, so dass diese Erfolgsquote bei unbefristeten Verträgen noch wesentlich höher ist. Die Rekruiter der Bundeswehr schaffen das nicht. Die Erfolgsquote aller arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen einschließlich der Vermittlungen von den Ämtern lag bisher bei 27 %. Aber nicht jeder ist glücklich geworden nach Kontakten zu Privaten Arbeitsvermittlern. Das liegt insbesondere an der mangelnden Qualifikation, Qualität und Seriosität mancher Privater Arbeitsvermittler. Nach der bisherigen Rechtslage kann sich jeder diesen Gewerbeschein holen. Trotzdem sind kaum Verurteilungen wegen Sozialbetruges mit dem Vermittlungsgutschein bekannt. Dazu kommen teilweise Phantasieverträge, die den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen. Hier ist man als Bewerber auf relativ sicherer Seite, weil diese Verträge regelmäßig für unwirksam erklärt werden. Die paar unseriösen Arbeitsvermittler regelt der Markt weg. Diese werden durch die neue Gesetzgebung aber auch noch verschwinden und solche quasi nicht mehr dazu kommen können. Denn es wird an einem einheitlichen Qualitätsmanagementsystem mit Beschwerdemöglichkeit für alle Privaten Arbeitsvermittler gearbeitet. Ab dem 1.1.2013 kann dann nur noch von zertifizierten Privaten Arbeitsvermittlern der Vermittlungsgutschein abgerechnet werden. So mancher wird sich bei der Stellensuche ärgern, dass oft die Stellen nur über Private Arbeitsvermittler angeboten werden. Das liegt aber nicht an diesen Vermittlern, sondern an den Arbeitgebern, die sich Personal lieber von Privaten vermitteln lassen wollen - weil sie von den Ämtern die Nase voll haben. Wer hat das hier nicht? Besonders ärgerlich ist dies für Arbeitsuchende, die bisher keinen Vermittlungsgutschein bekommen konnten. Das wird sich ab dem 1.4.12 ändern, siehe oben. Hier sehe ich aber auch Konfliktpotential bei den Ermessensentscheidungen im Hartz-4-Bereich und für Nichtleistungsbezieher: Man ist der Willkür seines Fallmanagers ausgeliefert. Leider war ein Rechtsanspruch für alle aber politisch nicht durchsetzbar. Ich kann und möchte alle Arbeitssuchenden dazu ermuntern und aufrufen, auch die Privatvermittlung zu nutzen. Denn bis jetzt hat jeder nur einen Fallmanager beim Amt. Durch die Tatsache, dass man so viele Private Arbeitsvermittler beauftragen kann wie man will, erweitert man den Kreis der "Fallmanager" erheblich - und somit die Chance auf eine passende Stelle. Meine Tipps: - Augen auf bei den Verträgen: Keine Gebühren (z.B. für Datenbankaufnahme, Versenden von Bewerbungen), Strafgeldzahlungen (z.B. für Verletzung von Informationspflichten, Nichtantritt der Arbeitsstelle, Nichterreichen einer bestimmten Beschäftigungsdauer, eigene Kündigung) unterschreiben - den Gutschein im Original erst nach erfolgreicher Vermittlung dem Privaten Arbeitsvermittler herausgeben - stets den Gutschein aktuell halten, auf jeden Fall am Tag der Unterzeichnung eines privat vermittelten Arbeitsvertrages nochmal nach der Gültigkeit gucken - ein Büro sollte beim Privaten Arbeitsvermittler schon vorhanden sein, wenigstens ein extra Arbeitszimmer - die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist in der Regel ein Indiz für Seriosität - fragt ruhig nach so einer Mitgliedschaft! Berufsverbände haben schon heute ein Beschwerdemanagement - Initiativbewerbungen an alle Privaten Arbeitsvermittler der Region (Gelbe Seiten!) schicken, Kopie des Vermittlungsgutscheines beilegen. So wie Ihr nicht mit dem Wohnungsmakler in eine WG ziehen müßt, werdet Ihr auch nicht mit dem Privaten Arbeitsvermittler verheiratet. Es soll den Vermittlungserfolg geben, mehr nicht. Geändert von Tomasius (09.02.2012 um 09:43 Uhr) |
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ry*ed (18.04.2012) | ||
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#3
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| Hat schon jemand den neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen? Steht da auch drin, dass nur 1 Vermittler beauftragt werden kann? Wir haben es mal wieder, auch was die (Fehl-)Informationspolitik betrifft, mit Sabotage durch die Bundesagentur für Arbeit zu tun. Als 4. Macht im Staate. Da können die Abgeordneten des Bundestages beschließen was sie wollen, gemacht wird, was in den Geschäftsanweisungen dieses Molochs BA steht. |
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#4
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| Ich habe da mal eine Frage: Ich habe heute morgen telefonisch diesen AvGS beantragt, weil es hier in meinem Bereich (Erfurt) eine Unmenge an Bewerbern auf wesentlich weniger freie Stellen gibt. Dazu habe ich in der Jobbörse (Arbeitsagentur online) viele Angebote in meinem Segment, aber von privaten Vermittlern angeboten, gefunden. Und ich bin ab heute offiziell arbeitslos (oder -suchend, wie auch immer). Postwendend habe ich eine Absage per Mail von meiner Bearbeiterin bei der Agentur für Arbeit erhalten: "Sehr geehrte Fr. ...., zunächst mußte ich den AvGS ablehnen, da derzeit Förderung im Vordergrund steht. Ein Rechtsanspruch besteht weiterhin wie gehabt, ab 6 Wochen Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug." Kann mir bitte jemand sagen, welche Förderung damit gemeint ist? Ich bin jetzt doch etwas überrascht, dass mein Drang, mir selbst Arbeit zu suchen, so massiv gebremst wurde. Im Übrigen will ich dazu nur sagen, dass ich bereits seit dem 27.02.2012 arbeitssuchend gemeldet bin und auch schon Bewerbungen geschrieben habe. Auch eine Bewerbung übers Arbeitsamt läuft derweil. Kann das damit zusammen hängen??? Ich wäre für eine Erklärung mehr als dankbar! MFG Neugierig.... |
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#5
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| Zitat:
Man könnte jetzt streiten, was solls. Am nächsten Montag hast Du Rechtsanspruch (Ich nehme an ALG I?). Ich würde mich schon jetzt bei den Privaten Arbeitsvermittlern oder den vermittelnden Bildungsträgern (die dürfen jetzt auch) bewerben mit dem Hinweis "AVGS-Anspruch ab ..." Man kann an einem Tag den AVGS (Teil II) beantragen, einen Arbeitsvertrag unterschreiben und die Arbeit beginnen. Sogar die Reihenfolge ist egal. Wegen der derzeitigen Unklarheiten würde ich das aber nur bei Rechtsanspruch auf den AVGS machen (Rechtsanspruch: 6 Wochen Leistungsbezug ALG I und Arbeitslosigkeit in den letzten 3 Monaten) Vor der Wartezeit von 6 Wochen bei ALG I und für die anderen Zielgruppen muss das Amt Ermessen ausüben. "Betätigung des Ermessens" bedeutet eine nachvollziehbare Interessenabwägung. Das Amt kann eigentlich gar kein nachvollziehbares Interesse haben, dass jemand arbeitslos bleibt. Haushaltsfragen spielen keine Rolle, denn der AVGS wird ja nur im Erfolgsfall ausgezahlt. Schon die erste Rate ist für das Amt mindestens kostenneutral, ich erwähnte es schon. Also immer fein einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid verlangen und auf die Betätigung des Ermessens bestehen. |
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#6
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| Zitat:
Welcher Rechtsanspruch ist hier genau gemeint? Meine offizielle Arbeitslosigkeit begann am 01.04.2012.Mein Leistungsanspuch für ALG I wurde bereits geprüft und steht fest. Ich habe dann heute (erst mal) telefonisch nachgefragt in der Service-Zentrale der AFA, ob vielleicht in meinen Unterlagen ein genauerer Grund verzeichnet ist für die Ablehnung. Der Telefonist hat mir nur sagen können, dass er meinen Anruf weitergibt an die Betreuerin mit der Anfrage um eine genauere Auskunft. Das heißt, die Dame wird mich (hoffentlich) heute oder morgen zurückrufen und dann frage ich noch einmal genauer nach. Ich geh davon aus, dass ich diese Ablehnung (hoffentlich) auch noch einmal offiziell postalisch erhalte. Immerhin war es ja auch ein offizieller telefonischer Antrag und nur parallel eine Anfrage per Mail. MFG Geändert von neugierig_erfurt (03.04.2012 um 11:26 Uhr) Grund: Grüße vergessen... |
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#7
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| Zitat:
Bis dahin bist Du auf das Wohlwollen des Fallmanagers angewiesen, sprich auf seine Ermessensentscheidung. Da muss selbstverständlich die nunmehr 5wöchige erfolglose Suche nach einer neuen Stelle mit berücksichtigt werden. Weitergehende Infos findest Du hier in der neuen Geschäftsanweisung inkl. Rechtsvorschriften dazu: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...df/GA-MPAV.pdf Halt uns mal auf dem Laufenden bitte! |
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#8
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| Ok, danke erst mal für die Info, z.T. war mir das eine oder andere schon bekannt, aber es ist immer gut, dazu noch andere Meinungen zu hören/lesen. Wenn sich etwas Neues dazu ergibt, melde ich mich wieder ![]() MFG |
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#9
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| Hallo, ich hab da auch mal eine Frage zum Vermittlungsgutschein. Ich werde ab 15.04.2012 als arbeitssuchend beim ALG I geführt. Da ich aber schon seit einiger Zeit zu Hause bin, habe ich mich nach neuen Stellen umgesehen. Hab da auch was in Aussicht, wo ich ab 17.04.12 anfangen könnte. Dies läuft über einen Arbeitsvermittler und dieser sagt der Schein stehe mir ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit zu. Meine Anfrage bei meiner Beraterin ergab, dass ich bis zum 11.05.12 (da habe ich einen Termin zum Erstgespräch) warten soll und mir stehe erst nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit solch ein Schein zu. Ich möchte gern das Jobangebot annehmen. Kann mir jemand sagen was ich machen kann, sonst müsste ich die Kosten i.H.v. ca 2000,- Euro selbst tragen und das Geld habe ich nicht. |
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#10
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| Hallo Christin, es ist soweit richtig, dass Dir der "Aktivierungs- und Vermittlunggutschein MPAV" erst nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug ALG I zusteht. "Zustehen" heißt hier, einen Rechtsanspruch zu haben. Die Neuregelung besagt aber, dass man mit dem ersten Tag der Arbeitssuchend-Meldung einen AVGS MPAV bekommen kann. Es steht also im Ermessen Deines Fallmanagers, ob er Dir in der Zeit bis zum Rechtsanspruch einen Gutschein ausstellt. Ermessen heißt nachvollziehbare Interessenabwägung. Das Amt muss also mal versuchen das Interesse zu begründen, warum Du den Job nicht bekommen sollst. Erste bekannt gewordene Ablehnungsbescheide seit Anfang April 2012 beinhalten lediglich "Es stehen ausreichend Stellenangebote zur Verfügung." Das schreiben die aber auch, wenn nur private Arbeitsvermittler die Stellen anbieten. Man könnte nun gegen die Ablehnung in Widerspruch gehen usw. Dann ist die Stelle aber weg. Jedenfalls immer auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen, der macht dem Fallmanager mehr Arbeit als die Ausstellung des Gutscheines. Das ist unser Deutschland... Beim Erstgespräch in der Arbeitsagentur wirst Du eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Amt unterschreiben. Versuche da mit unterzubringen, dass Du den Gutschein grundsätzlich erhältst. Der private Arbeitsvermittler könnte versuchen, sein Erfolgshonorar vom Arbeitgeber zu bekommen. Ist dem Arbeitgeber gutes Personal kein Geld wert, ist ihm auch sein Personal nichts wert und die Arbeitsstelle grundsätzlich nicht zu empfehlen. Sprich mit dem privaten Arbeitsvermittler mal darüber. Eventuell wartet ja auch der Arbeitgeber oder stellt Dich zunächst geringfügig (bis 14,9 h und max. 400 Euro) bis zum Ende der Wartezeit ein. Viel Erfolg! Geändert von Tomasius (12.04.2012 um 21:37 Uhr) |
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