Nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft, aber dennoch 1 Euro Job?
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Nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft, aber dennoch 1 Euro Job?

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  #1  
Alt 21.06.2007, 22:00
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Terence befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft, aber dennoch 1 Euro Job?


Hallo,

und zwar habe ich folgende Frage. Ich bin zur Zeit in einem 1 Euro Job beschäftigt. Nun beginne ich am 1.9.2007 eine Ausbildung, was auch schon bekannt war als ich diesen Job vermittelt bekommen habe. Jetzt werde ich aber am 20.07. umziehen und da ich unter 25 bin, bin ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft drinn. Jetzt habe ich aber noch das 1 Euro Job Verhältnis und wollte fragen ob ich dieses niederlegen kann, da für mich ja kein ALG II mehr bezahlt wird.
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  #2  
Alt 21.06.2007, 23:35
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Bis 25 sind Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig! Wenn Deine Ausbildung erst am 01.09. beginnt, wieso ziest Du dann schon am 20.07. um? Hast Du von der ARGE eine schriftliche Zusage zum Umzug erhalten? Und was steht dort für ein Datum drauf, ab wann der Umzug genehmigt ist? Ich weiß ja nicht, ob Du Dich bis zum 01.09. selber versorgen kannst. Deine Eltern können mit ihrem Hartz IV Anteil bestimmt nicht für Dich aufkommen. Denn Dein Geld wird bei Auszug gestrichen. Achte darauf, dass die neue Wohnung dann nur auf Dich läuft und als Anschrift in Deinem Ausweis steht. Falls die Elternanschrift darin bleibt, bist Du dann Deinen Eltern gegenüber mit Unterhaltspflichtig!!!

Alles klar???
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  #3  
Alt 22.06.2007, 00:30
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Das weiß ich alles, ich kann mich bis dahin selber versorgen, ziehe ja zu meiner Großmutter und dort wohne ich mietfrei und werde dort versorgt . Ich ziehe halt so früh um damit ich noch ein paar Hausarbeiten machen kann und in den Sommerferien noch ein wenig Urlaub habe. War schon bei der Leistungsabteilung und hab das dort geklärt, am 20.07.2007 ziehe ich offiziel um daher meine Frage wegen dem 1 Euro Job. Ich weiß auch das ich dann keinen Anspruch mehr auf ALG habe bis ich 25 bin, jedenfalls so wie ich das dort verstanden habe.

Geändert von Terence (22.06.2007 um 00:33 Uhr)
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  #4  
Alt 22.06.2007, 01:06
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Du müsstest mal schauen, ob du irgendwelche Leistungen im voraus erhalten hast, die du bei Aufgabe des 1€-Jobs wieder zurückzahlen müsstest.

Du müsstest prüfen, ob du bei Aufgabe des 1€-Jobs noch sanktioniert werden könntest und du Gefahr laufen könntest, dass deine Vergütung aus dem 1€-Job einbehalten werden könnte.

Das Ende des 1€-Jobs bedeutet auch das Ende deiner Krankenversicherung bis zum Eintritt in das Ausbildungsverhältnis. Du solltest also Rücksprache mit deiner Krankenversicherung nehmen. Ich glaube, es besteht seit dem 1.4.2007 eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
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  #5  
Alt 22.06.2007, 01:13
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Zitat:
Ich weiß ja nicht, ob Du Dich bis zum 01.09. selber versorgen kannst.
Die Ausbildungsvergütung wird nicht im voraus gezahlt, sondern am Monatsende bzw. zum 01.10.2007 (oder sogar noch ein paar Tage später):
das heisst, Terence müsste sich auch den kompletten September aus eigenen Mitteln ernähren.
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  #6  
Alt 22.06.2007, 02:24
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Also ich habe keine Leistungen im vorraus erhalten und warum sollte man das Geld des 1 Euro Jobs einbehalten wenn ich dafür arbeite? Ich bin ja noch Familienversichert, das war ich ja auch schon vor dem 1 Euro Job was da ja dann eig. nichts mit zutun haben dürfte und ab 1.9. bin ich Mitglied einer Krankenkasse. Also wie gesagt mit der Finanzierung is das alles kein Problem, geht mir halt nur darum ob ich den 1 Euro Job am Tag meines Umzugs und damit meiner Ausscheidung der Bedarfsgemeinschaft wo ich bzw. die Bedarfsgemeinschaft für mich ALG II bekommen hat niederlegen kann.
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  #7  
Alt 23.06.2007, 11:23
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Ich denke ich werde einfach meinene Fallmanager fragen wie die Sache aussieht.
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  #8  
Alt 23.06.2007, 12:01
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Zitat:
Zitat von Terence Beitrag anzeigen
Ich denke ich werde einfach meinene Fallmanager fragen wie die Sache aussieht.
Das ist eine gute Idee.

Ich könnte mir denken, dass du den 1€-Job ohne Leistungsbezug nicht mehr ausüben darfst, weil nur Leistungsbezieher berechtigt sind, einen 1€-Job zu erhalten.

Dann wärest du nicht mehr krankenversichert. Du müsstest dann genau prüfen, ob du dann familienversichert bist.

Wenn dies nicht der Fall wäre, müsstest du dich selber krankenversichern.

DABEI IST FOLGENDES ZU BEACHTEN:

Ab dem 01.04.2007 besteht eine Versicherungspflicht. Wer nicht versichert ist, muss sich versichern. Wer dies nicht tut, muss bei späterem Eintritt in eine Krankenkasse Nachversicherungsbeiträge entrichten.

Beispiel:

Du bist ab 01.07.2007 bis 31.08.2007 nicht krankenversichert und bist erst wieder ab 01.09.2007 über den Ausbildungsbetrieb wieder krankenversichert, dann müsstest du für Juli und August aus eigener Tasche Krankenversicherungsbeiträge nachentrichten, obwohl du eigentlich keinen (bzw. einen sehr eingeschränkten) Versicherungsschutz genossen hast.

D.h., du müsstest dann mit einer monatlichen Prämie von ca. 140 € rechnen, dies mal zwei Monate = 280 € Nachentrichtung. (unverbindlich!)

Es lohnt sich also, sich genau zu vergewissern, wie das richtig ablaufen muss.
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  #9  
Alt 23.06.2007, 12:46
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Nun habe ich den Antrag schon bei der Leistungsabteilung eingereicht und bin ab dem 20.07.2007 nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft. Also ich weiß das ich 100% Familienversichert bin, wie ich schon in meinem vorherigen Beitrag geschrieben habe also muss ich ja keine Beiträge bezahlen, somit dürfte das ja geregelt sein.
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  #10  
Alt 23.06.2007, 23:30
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Eigentlich dürfte die Familienversicherung doch noch bestehen, egal ob ich aus der Bedarfsgemeinschaft draußen bin oder nicht?
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