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#1
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| Hallo, ich bin nun im 6 Monat Schwanger und nachdem mich mein Arbeitsvermittler an 2 Stellen vermitteln wollte, die ich als Schwangere eh nicht hätte machen dürfen( Produktionshelfer, Testen von Diamantbohrern im Freien, körperlich belastbar, und dann noch produktionshelfer in der Herstellung von PU Schaum mit Schichtdienst über eine Zeitarbeitsfirma). Hat er mir jetzt einen 1 € Job vermittelt Hochwasserschädensbeseitigung in der Bayrischen Schlösser und Seenverwaltung. Dort hab ich angerufen und dem Chef gesagt das ich schwanger bin und gefragt was ich dort für Arbeit machen sollte, eigendlich sollte ich eben den von Hochwasser angeschwemmten Müll, Äste wegräumen oder Stege die beschädigt wurden reparieren. Das ich diese Arbeiten nicht machen kann war ihm klar, deshalb sagte er das er da noch einen Landschaftsgarten hat bei dem Unkraut gejetet werden soll und die öffentlichen Toiletten geputzt werden müssen. Laut Mu schu ge darf ich allerdings keine Arbeiten machen bei denen ich mich erheblich strecken, beugen oder mich häufig bücken, bebückt halten oder hocken muß. Davon abgesehen bekomme ich schon vom Staubsaugen kreutzschmerzen und das sagte ich ihm auch. Er meine ich könnte ja mich auch auf einen Stuhl setzen und von dort aus das Unkraut entfernen. Da ich, wenn ich die Stelle abgelehnt hätte, 30% gekürzt worden wäre habe ich die Stelle jetzt angenommen. Darf der Arbeitsvermittler denn mir solche Stellen vermitteln, bei denen ich arbeiten verrichten muß die den Mutterschutz wieder sprechen? Und darf mich den der von der Schlösser und Seenverwaltung einstellen für diese Arbeiten? Ich hätte gerne noch gearbeitet, schon wegen dem Elterngeld. Ich arbeitete vorher als Bauspenglergeselle und wurde in der Winterpause schwanger deshalb konnte der Betrieb mich nicht mehr einstellen, da sie keine Arbeiten hatten die dem MU schu ge entsprachen. Vielen Dank im Voraus Vivi |
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#2
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| Guten Tag! Dein Fallmanager sollte Dir Arbeiten vermitteln, die unter den Umständen in denen Du Dich befindest, zumutbar sind. Wenn er Dir Arbeiten anbieten, die dem Mutterschutzgesetz widersprechen, solltest Du darauf hinweisen. Was Du tun kannst? Dich Deinem Arzt anvertrauenden, ein Attest erbeten und noch einmal ein klärendes Gespräch mit dem Fallmanager suchen. Wenn das nicht hilft, ziehe einen Rechtsanwalt zu Rate. |
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#3
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| Hier stellt sich natürlich grundsätzlich die Frage, ob man dich mit einem 1€-Job als Schwangere nur in der Verwaltung untergebracht/versorgt hat oder ob du dort wirklich "malochen" sollst. Ich würde da nichts machen, was das Kindeswohl gefährden würde.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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