Alte Gehaltsbescheinigung
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Alte Gehaltsbescheinigung

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  #1  
Alt 23.02.2010, 18:55
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Hey ihr,

habe da ein kleines Problem. Ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma das auch sehr gut verlief. Auf die Frage, was ich denn in meinem alten Betrieb verdient habe, antwortete ich 2200 €. Fakt ist, das ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber 1900 € bekommen habe.
Mein (hoffentlich) zukünftiger Arbeitgeber war mit 2200 € einverstanden.
Jetzt nur das Problem: Er möchte zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages auch eine Kopie meiner alten Gehaltsbescheinigung haben.

Was tu ich denn jetzt am besten??

Geändert von Phili (23.02.2010 um 20:12 Uhr)
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  #2  
Alt 07.03.2010, 02:44
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Hi,

ganz ehrlich, da hast du dich selbst reingeritten.
Verhandeln mag ja unangenehm sein, aber es ist der saubere weg entgegen schnödem Lügen. Jetzt haste den Salat.

Natürlich kannst du dich einfach mal grunsätzlich pikiert darüber zeigen, dass du höchst sensible Daten vorlegen sollst...

Zudem in deinem alten Arbeitsvertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendein (unwirksamer, aber wen stört das) Passus drinsteht, dass du über dein Gehalt Stillschweigen zu wahren hast...
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  #3  
Alt 07.03.2010, 09:08
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man könnte die sensiblen daten schwärzen und alles bis auf das endgehalt (in einer kopie könnte man das sicher leicht modifizieren) stehenlassen.

oder aber du nimmst den anderen weg und gibst deinen faux pas zu.
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  #4  
Alt 07.03.2010, 19:50
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Nein, auf keinen Fall zugeben, sonst denkt dein zukünftiger Arbeitsgeber du bist ein Lügner, dem man nicht vertrauen kann.

Versuch dich da irgendwie rauszureiten, wenn die Wahrheit rauskommt bist du den Job sowieso los.
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  #5  
Alt 07.03.2010, 22:42
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Zitat:
Zitat von Miss Chievous Beitrag anzeigen
Nein, auf keinen Fall zugeben, sonst denkt dein zukünftiger Arbeitsgeber du bist ein Lügner, dem man nicht vertrauen kann.

Versuch dich da irgendwie rauszureiten, wenn die Wahrheit rauskommt bist du den Job sowieso los.
In solchen Fällen legt man die Karten auf den Tisch. Niemand kann es einem Arbeitnehmer vorwerfen, wenn dieser nach einem guten Verdienst strebt. Ein Unternehmer macht ja schliesslich auch nichts anderes, und er würde es entrüstet abweisen, wenn ein Kunde die Einkaufsrechnungen sehen wollte.

Um aber das erforderliche Vertrauen nicht zu erschüttern, sollte man stets wahrheitsgemässe Angaben machen. Ausserdem kann der Arbeitgeber immer auch Erkundigungen bei dem altern Arbeitgeber einholen.
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  #6  
Alt 11.03.2010, 12:08
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Gut, wobei man da jetzt länger drüber diskutieren könnte, wo da der Datenschutz mit erhobener Waffe angestürmt käme..

Ein Arbeitgeber kann nicht willkürlich ohne Zustimmung des Bewerbers Daten über ihn bei alten Arbeitgebern zusammensammeln... wär ja noch schöner.

Aber viele tun es.
Und wenn sowas dann auf die Art rauskommt... ja DANN ist der Job mit Sicherheit Geschichte.
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  #7  
Alt 11.03.2010, 12:19
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Zitat:
wo da der Datenschutz mit erhobener Waffe angestürmt käme..
Wen interessieren denn in Deutschland noch Gesetze?

... nicht mal mehr die Staatsanwälte, weil die an die dicken Fische garnicht mehr herankommen, auch nicht mehr das spezialisierte Wissen verfügen, um geltendes Recht überhaupt umsetzen zu können.

Die bedingungslose Kapituklation erfolgt spätestens dann, wenn der Ganove mit dickem Portemonnaie und einer Horde Rechtsverdrehern auftaucht.
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