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#1
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| Ich hatte ein Vorstellungsgespräch und wurde gefragt nach meiner Kündigungsfrist. Beim Rechtsstreit mit meinem AG habe ich mich so geeignit, dass ich bis 31.12. d.J. in der Firma bin aber eine Woche zum Monatsende kündigen kann. Beim Vorstellungespräch habe ich nur gesagt, dass ich vier Wochen zum Monatsende kündigen kann und ich nach der Sommerpause dort anfangen kann, da ich mich mit meinem Arbeitgeber sicher einigen werde. Hätte ich sagen müssen, dass ich gekündigt bin? - Bin ja nicht danach gefragt worden? Was meine Kündigungsfrist für einen neuen AG anbelangt, ist es doch so, dass er halt wissen will, wie schnell ich aus dem Vertrag komme bzw. kommen will. Daher kann ich doch auch eine andere Kündigungsfrist sagen, wenn ich noch etwas Zeit haben will (also Urlaub machen will davor) oder? |
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#2
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| Natürlich kannst du einen dir genehmen Termin nennen. NUR: wenn der neue Arbeitgeber wissen will, ob du gekündigt wurdest oder ob du selber gekündigt hast, muss die Wahrheit auf den Tisch. Ggf. kannst du eine Zeitverschiebung damit begründen, dass du nach der Zeit beim alten Arbetgeber eine Auszeit benötigst, um nicht "dampfend" deine neue Arbeitsstelle anzutreten.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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