Ist die Frage nach vorherigem Gehalt im Vorstellungsgespräch erlaubt?
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Ist die Frage nach vorherigem Gehalt im Vorstellungsgespräch erlaubt?

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  #1  
Alt 06.02.2012, 15:51
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don-joe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ist die Frage nach vorherigem Gehalt im Vorstellungsgespräch erlaubt?


Hi,
ich möchte wissen, ob es erlaubt ist einen Bewerber im Vorstellungsgespräch, bzw. beim Ausloten des neuen Gehaltes, von Seiten des Arbeitgebers zu fragen, wie viel man denn bei seiner vorigen Arbeit bekommen hat.

Wenn es erlaubt ist, muss man dann antworten?

Ist es zulässig, dass der AG (öffentlicher Dienst) bei dem früheren AG anruft und fragt?

Vielen Dank und viele Grüße
don-joe
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  #2  
Alt 06.02.2012, 17:21
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ist die Frage nach vorherigem Gehalt im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Hallo Don-Joe,

Zitat:
Zitat von don-joe Beitrag anzeigen
Hi,
ich möchte wissen, ob es erlaubt ist einen Bewerber im Vorstellungsgespräch, bzw. beim Ausloten des neuen Gehaltes, von Seiten des Arbeitgebers zu fragen, wie viel man denn bei seiner vorigen Arbeit bekommen hat.

Wenn es erlaubt ist, muss man dann antworten?
... grundsätzlich ist davon auszugehen dass diese Frage zu den sog. "verbotenen Fragen" zu zählen ist.
Zitat:
Zitat von don-joe Beitrag anzeigen

Ist es zulässig, dass der AG (öffentlicher Dienst) bei dem früheren AG anruft und fragt?

Vielen Dank und viele Grüße
don-joe
... ich unterstelle dass solch eine Frage zwar gestellt- aber nicht beantwortet werden darf.

Inwiefern man sich daran hält steht auf einem anderen Blatt...
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 31.03.2012, 21:13
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cronimo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ist die Frage nach vorherigem Gehalt im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Ruf mal bei einer Firma an und frage was der Herr XY verdient. Ich glaube das Du diese Frage nicht beantwortet bekommst.

Der öffentliche Dienst hat doch eigentlich Tarifgruppen (TVöD), da kann man evtl. über ein Handy verhandeln, aber das Geld steht doch eigentlich fest.

Viele Grüße CroNiMo
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  #4  
Alt 03.04.2012, 08:49
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Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ist die Frage nach vorherigem Gehalt im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Weshalb sollte die Frage nach dem bisherigen Gehalt zu den "verbotenen Fragen" zählen?

Entgegen anderslautender Phrasen in diversen Arbeitsverträgen ist das IST-Gehalt kein Interna, das - am besten noch mit Strafandrohung - nicht an Dritte kommuniziert werden darf. Solche Klauseln sind regelmäßig unwirksam.

Insofern darf der potentielle Arbeitgeber durchaus fragen.

Dann bewegen wir uns prompt in eine Grauzone.

Einerseits dürfte davon ausgegangen werden, dass es sich beim IST-Gehalt um datenschutzrelevante Informationen handelt, die der vorherige Arbeitgeber keinesfalls an irgendwelche Dritte kommunizieren darf. Fragen könnte der neue Arbeitgeber also, so viel er möchte, Antwort dürfte er keine erhalten.

Damit kommen wir zu der Frage, wie der neue Arbeitgeber überhaupt davon erfahren sollte, dass die Angaben nicht korrekt waren, sofern der Bewerber auf die Frage hin lügt, wenn nicht der Bewerber selbst nach Unterzeichnung des Vertrages doch noch mit der Wahrheit herausrückt - was ausgenommen unclever wäre.

In jedem Fall müsste, käme es zum entsprechenden Streitfall, der Arbeitgeber darlegen, weshalb diese Zahl für die Einstellung maßgeblich gewesen sein sollte oder - alternativ - weshalb diese Lüge das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört haben sollte, dass eine weitere Beschäftigung nicht zumutbar ist.

Und da sehe ich eher duster.
__________________
All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
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  #5  
Alt 03.04.2012, 09:16
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ist die Frage nach vorherigem Gehalt im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Guten Morgen Eauvive,

Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Weshalb sollte die Frage nach dem bisherigen Gehalt zu den "verbotenen Fragen" zählen?

... ich hab dir mal etwas rausgesucht:
Zitat:
BAG, Urt. v. 19. 5. 1983 – 2 AZR 171/81

1...

2. Die Frage an einen Stellenbewerber nach der bei dem früheren Arbeitgeber bezogenen Vergütung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die bisherige Vergütung für die erstrebte Stelle keine Aussagekraft und der Bewerber sie auch nicht von sich aus als Mindestvergütung für die neue Stelle gefordert hat. Die unrichtige Beantwortung einer solchen Frage rechtfertigt keine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung.

3...
... und das dürfte doch in 99 von 100 Fällen so sein, oder?
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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