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#1
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| Hi, ich möchte wissen, ob es erlaubt ist einen Bewerber im Vorstellungsgespräch, bzw. beim Ausloten des neuen Gehaltes, von Seiten des Arbeitgebers zu fragen, wie viel man denn bei seiner vorigen Arbeit bekommen hat. Wenn es erlaubt ist, muss man dann antworten? Ist es zulässig, dass der AG (öffentlicher Dienst) bei dem früheren AG anruft und fragt? Vielen Dank und viele Grüße don-joe |
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#2
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| Hallo Don-Joe, Zitat:
Zitat:
Inwiefern man sich daran hält steht auf einem anderen Blatt...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Ruf mal bei einer Firma an und frage was der Herr XY verdient. Ich glaube das Du diese Frage nicht beantwortet bekommst. Der öffentliche Dienst hat doch eigentlich Tarifgruppen (TVöD), da kann man evtl. über ein Handy verhandeln, aber das Geld steht doch eigentlich fest. Viele Grüße CroNiMo |
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#4
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| Weshalb sollte die Frage nach dem bisherigen Gehalt zu den "verbotenen Fragen" zählen? Entgegen anderslautender Phrasen in diversen Arbeitsverträgen ist das IST-Gehalt kein Interna, das - am besten noch mit Strafandrohung - nicht an Dritte kommuniziert werden darf. Solche Klauseln sind regelmäßig unwirksam. Insofern darf der potentielle Arbeitgeber durchaus fragen. Dann bewegen wir uns prompt in eine Grauzone. Einerseits dürfte davon ausgegangen werden, dass es sich beim IST-Gehalt um datenschutzrelevante Informationen handelt, die der vorherige Arbeitgeber keinesfalls an irgendwelche Dritte kommunizieren darf. Fragen könnte der neue Arbeitgeber also, so viel er möchte, Antwort dürfte er keine erhalten. Damit kommen wir zu der Frage, wie der neue Arbeitgeber überhaupt davon erfahren sollte, dass die Angaben nicht korrekt waren, sofern der Bewerber auf die Frage hin lügt, wenn nicht der Bewerber selbst nach Unterzeichnung des Vertrages doch noch mit der Wahrheit herausrückt - was ausgenommen unclever wäre. In jedem Fall müsste, käme es zum entsprechenden Streitfall, der Arbeitgeber darlegen, weshalb diese Zahl für die Einstellung maßgeblich gewesen sein sollte oder - alternativ - weshalb diese Lüge das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört haben sollte, dass eine weitere Beschäftigung nicht zumutbar ist. Und da sehe ich eher duster.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#5
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| Guten Morgen Eauvive, Zitat:
... ich hab dir mal etwas rausgesucht: Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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