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#1
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| Hallo leute, ich war am vergangenen mittwoch bei einem vorstellungsgespräch.davon mal abgesehen, dass ich glaube es total verhaun zu haben,habe ich nun folgende frage. Ist es gestattet noch unterlagen hinterher zu schicken?Ich habe vor kurzem mal ein Zwischenzeugnis bei meinem akutellen arbeitgeber angefordert, welches zum vorstellungsgespräch leider noch nicht fertig war. ich habe es auch nicht erwähnt.irgendwie muss ich mein gewissen nun beruhigen und noch was tun. kommt sowas an, oder ist es nicht relevant?noch läuft das auswahlverfahren wohl noch,zumindest habe ich noch nichts großes aus meinem briefkasten rausgeholt.... |
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#2
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| Ich kenne keine gesetzliche Regelung, die es verbieten würde, Unterlagen nachzureichen .Ich würde das Zeugnis nachreichen mit der Anfrage, ob man sich bereits für einen Bewerber entschieden hat oder ob die Entscheidungsfindung noch stattfindet. Formuliere das ein wenig netter als ich das hier schreibe, vielleicht verbindest du das auch mit einem Dank für das stattgefundene Vorstellungsgespräch.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo Manuel, Zitat:
sagen können aber unabhängig davon- wie sieht dein Zwischenzeugnis denn aus? Wenn du möchtest dann stelle es hier mal ein, wir schauen gerne drüber.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| ich meinte damit eigentlich nur ob es üblich ist oder eher hinderlich für meine bewerbung.... ![]() das zeugnis werde ich hoffentlich die tage bekommen,da mach ich mir allerdings keine sorgen.ich stells dann zur sicherheit trotzdem nochmal rein,nicht das ich da ein eigentor schieße;-) |
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