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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich habe mir vor kurzem ein Buch zum Thema Vorstellungsgespräch gekauft. Dort werden hunderte von Fragen aufgezählt und erörtert. Zu einer Frage bräuchte ich noch ein paar Hinweise. Die Frage: Zitat:
Eigentlich negativ! Oh, der ist mit seinen mittelmäßigen Leistungen zufrieden also ist er nichts für uns. Antworte ich auf die Frage mit nein, könnte mir das negativ angerechnet werden, da ich mich nicht bemüht habe mich mit meinem bisherigen Vorgesetzten um eine bessere Bescheinigung auseinanderzusetzen. Versteht Ihr wie ich das jetzt meine? So oder so stehe ich nicht gut da! Ich glaube, dass mein letztes Vorstellungsgespräch genau wegen dieser Zwickmühle gescheitert ist. Da ich nur noch das nächste Vorstellungsgespräch habe, will ich das beste daraus machen. Erstmal besten Dank für eventuelle Hilfe zu meinem Problem. |
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#2
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| Zitat:
Kannst Du das noch einmal genauer Erklären, da stimmen die Zusammenhänge irgendwie nicht! Ich gehe mal davon aus, Dir liegt das Zeugnis vor. Dann müsstest Du ja wissen, wie der alte AG über Dich geurteilt hat. Deshalb mache Dir schon vor dem Gespräch Gedanken darüber, wie Du auf diese Frage antworten kannst, ohne das der AG Dir einen Strick daraus drehen kann. Würde Dir gern weiterhelfen, deshalb schreib ruhig noch mal etwas dazu!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Doch ich habe ein Arbeitszeugnis aber es hätte meiner Meinung nach besser aussehen können. Ratgeber Ich weiß nicht wie ich das noch besser erklären kann, ist ein wenig kompliziert. |
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#4
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| Ich stimme Ratgeber zu. Es ist etwas schwer zu fassen Dein Problem zu lösen, da Du nicht konkret geworden bist. Das Dilemma, in dem Du steckst ist offensichtlich. Wenn Du antwortest Du hälst Dich für besser, als in Deinem Zeugnis formuliert, kommt die Frage: Warum hast Du Dich nicht dagegen gewehrt? Gleichgültigkeit/Lethargie könnte Dir dann ebenfalls unterstellt werden. Wenn Du Dich für besser hälst, dann mußt Du überzeugende Antworten finden, warum Du Dich nicht gewehrt hast. Das dürfte äußerst schwierig sein und bringt Dich nur mit dem Rücken zur Wand, quasi in eine Verteidigungsposition. Dabei kannst Du nur schlecht aussehen. Du könntest allerdings auch versuchen, der drekten Antwort dadurch zu entgehen, in dem Du genau auf dieses Dilemma hinweist. Und dann noch erklärst, dass aus diesen Gründen eine Antwort, die aus ja oder nein oder deren Äquivalenzen besteht, nicht möglich ist. Das heißt, nicht geben kannst. Hierdurch erzeugst Du ein selbstbewußtes Bild über Deine Selbsteinschätzung. LG |
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#5
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| Sieht erstmal ungünstig für Dich aus, RRFG. Besteht die Möglichkeit Dein Arbeitszeugnis ändern zulassen? Wann wurde das Arbeitszeugnis ausgestellt? Aus Deinem Beitrag ist leider kein Zeitrahmen ersichtlich.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#6
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| Wollte mich nochmal für eure Hilfe bedanken. |
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#7
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| Sag doch mal, wie geht es Dir und was wurde aus dem Vorstellungsgespräch (wurde die Frage gestellt)?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#8
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| Fragen wie: Fühlen Sie sich von Ihrem Chef angemessen beurteilt? -Ausserdem hätte man sein Arbeitszeugnis ja anfechten können, also immer so antworten, dass man sich vom letzten Chef richtig behandelt fühlte und einverstanden mit dem Arbeitszeugnis war! |
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