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#1
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| Hallo Fories, langsam aber sicher geht es mit mir wieder aufwärts. Nachdem ich letzte Woche so eine herbe Niederlage einstecken musste, gab es heute auch eine positive Nachricht. Ich habe mein Stellengesuch bei der Rechtsanwaltskammer eingestellt. Anonym - zur Sicherheit. Heute mittag habe ich in mein e-mail-postfach gesehen und siehe da eine Anwaltskanzlei hat mich angeschrieben, dass sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Rechtsanwaltsfachangestellte suchen und wenn ich Interesse habe mich doch bitte melden soll. Gesagt getan. Die Refa am anderen Ende der Leitung war baff, dass ich mich so schnell gemeldet habe, auf der anderen Seite war es ein sehr freundliches Gespräch, wo ich mich ernst genommen gefühlt habe. Das Vorstellungsgespräch ist zwar erst am 23.04, doch ich kann noch ein paar Tipps gebrauchen. In meiner Bewerbung habe ich geschrieben, dass ich die Kanzlei aus betriebsdingten Gründen verlassen muss. Was kann ich dazu sagen, wenn man auf diesen Punkt zusteuert: Zuviele Mitarbeiter, dass die Kanzlei sich verkleinern will? Habt Ihr sonst noch gute Tipps und Hinweise für mich? |
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#2
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| Na siehste, nach jedem Tief kommt auch wieder ein Hoch. ![]() Zitat:
Zum Vorstellungsgespräch kannst Du Dich hier informieren. Wenn Du noch fragen hast, gerne!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo, ich habe gerade einen Anruf von einer Kanzlei bekommen zum nächsten Gespräch. Hoffentlich geht alles gut und ich komme aus der anderen Kanzlei weg. Ratgeberin ich brauche deine Hilfe, in einem anderen Thema von mir Gekündigt vom Arbeitgeber mündlich jetzt soll ich kündigen gibt es wieder was neues und ich weiß nicht was ich noch tun soll. Bin langsam am verzweifeln. |
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#4
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| Hallo, ich weiß genau wie es sich anfühlt, wenn man immer nur absagen bekommt. Ich habe mich nach meinem Umzug auch fast ein halbes Jahr immer wieder als Arzthelferin beworben. Bei der Frage nach dem Gehalt habe ich dann immer mein altes Gehalt aus Stuttgart angegeben. Eine ehemalige Kollegin erklärte mir dann, das es ganz große regionale Unterschiede gibt und das Gehalt hier in Berlin viel niedriger ist. Über die Seite *** habe ich dann ganz gute Informationen aus den Gehaltstabellen bekommen und habe meine Gehaltsvorstellung dann doch etwas gesenkt. Jetzt habe ich einen Job und bin total happy. Viele Grüße und Erfolg bei der Suche, Susanne Zitat:
Geändert von Ratgeberin (17.04.2009 um 22:29 Uhr) |
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#5
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| Habe mir Deine Unterhaltung mit Bernd durchgelesen und finde das er Dir sehr hilfreiche Tipps gegeben hat. Hast Du noch eine Frage zum bevorstehenden Vorstellungsgespräch oder hast Du noch etwas anderes auf dem Herzen?
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#6
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| Ich habe von meinem jetzigen Arbeitgeber kein Zeugnis erhalten, ich bin noch bis zum 30.04.2009 in der Kanzlei angestellt. Was kann ich sagen, wenn man in den beiden Gesprächen fragt, wo dieses Zeugnis ist? Wobei ich auch das Gefühl habe, dass dieses Zeugnis mies ausfallen wird. |
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#7
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| Hast Du von Deinem Arbeitgeber ein Zeugnis verlangt? Von sich aus ist er nicht dazu verpflichtet eins auszustellen. Und die Beurteilung Deiner Leistungen muss natürlich der Wahrheit entsprechen. Wenn Du Dir unsicher bist, solltest Du Dein Zeugnis von einer fachkundigen Person prüfen lassen oder hier im Forum veröffentlichen. derWolf schaut sich das dann sicher gerne an und kann Dir genaueres dazu sagen.
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#8
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| Nein ein Zeugnis habe ich nicht verlangt. Dass das Zeugnis der Wahrheit entsprechen muss, weiß ich nur ob die das auch in der Kanzlei wissen? Was kann ich denn in den Vorstellungsgesprächen sagen, wenn man nach einem Arbeitszeugnis fragt? |
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#9
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| Wenn Du noch kein Zeugnis erhalten hast, kannst Du auch keines vorlegen. Sobald Du es hast, reichst Du es nach. Vorerst muss sich Dein Gesprächspartner halt mit Deinen Angaben/Argumenten die für Dich sprechen zufrieden geben. Die Erstellung eines Zwischenzeugnisses würde sich jetzt nicht mehr lohnen, da der Monat eh bald rum ist und Dir nach Beendigung des jetzigen Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zusteht. Sollte man Dir keins aushändigen, dann verlange eins. Dieses muss dann übrigens den Tatsachen entsprechen, also der Arbeitgeber hat Deine Leistungen wahrheitsgemäß zu beurteilen. Gerade ein Anwalt sollte das wissen und mit Sicherheit tut er das auch.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (21.04.2009 um 10:48 Uhr) |
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#10
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| ... wobei ich in diesem Zusammenhang gerade von Anwälten schon die skurrilsten Machwerke gelesen habe.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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