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#1
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| Habe ein Vorstellungsgespräch, weiß zwar, dass die mich nicht nehmen werden aus verschiedenen Gründen, geh aber trotzdem hin, um wieder was dazu zu lernen. Muss ich zwingend die Frage nach Krankheiten beantworten??? Da ich im Moment krank bin, flieg ich nämlich schon damit gleich durch. Egal. Geändert von admin (27.12.2008 um 17:42 Uhr) |
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#2
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| ... und Willkommen! Ein wahres Beispiel in Beantwortung deiner Frage: Ein junger Mann bewirbt sich bei uns als Rezeptionist. Nett, aufgeschlossen und ehrlich- wirkte er. ALG II- Empfänger, U25. Beim Profiling stellen wir immer die schriftliche Frage, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen (welche sich auf die Arbeitsaufnahme auswirken können). Er verneinte dies schriftlich. Nach einer Woche TM beim AG rief dieser bei uns an und stellte fest, "dass der junge Mann humpelt". Er hat ihn gefragt, ob er körperliche Beschwerden hätte. Darauf antwortete er diesem, dass er einen Hüftschaden hätte und das Amt das wüßte. Weder das Amt noch wir wußten etwas davon. Fazit: Kein Arbeitsantritt. Kein Arbeitsvertrag. 3 Monate 100% Sperre des ALG II. Warum? Weil er unehrlich war. Wer in Drei Teufels Namen stellt denn einen Gehandicapten mit Hüftschaden an einen stehenden Arbeitsplatz? Das tut weder das Amt noch wir. Wie heißt es so schön im H4- Gesetz? "Der Hilfebedürftige hat alles zu unternehmen, möglichst erfolgreich und dauerhaft seine Hilfebedürftigkeit zu beenden." Dazu ist es zumindest notwendig, wenigstens ehrlich zu sein. Und damit, Nelly, hoffe ich, deine Frage beispielhaft beantwortet zu haben. Also- gib bitte Arbeitshemmnisse an. Damit sparst du dir viel Ärger! M.l.G.! soisrecht2 |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu soisrecht2 für den nützlichen Beitrag: | ||
NelliF (19.12.2007) | ||
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#3
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| Ja, versteh schon. Bei mir is das aber so: Bin in Moment krank wegen Mobbing usw. Und wenn man wegen so was krank is, stellt einen doch keiner ein - nicht belastbar oder so. Ich will ja auch ehrlich sein, aber letztens gings wohl auch deshalb schief. Kann ja schlecht sagen, bin bis Ende der Kündigungsfrist vom AG freigestellt!? |
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#4
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| Na, Nelly, unter diesen Umständen bleibt mir nur noch, dir trotz aller Widrigeiten ein schönes Weihnachtsfest zu wünschen- und 2008 ein wenig mehr Erfolg. Laß' dich nicht unterkriegen! ![]() M.l.G.! soisrecht2 |
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