| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Zusammen, ich bin schon eine Zeitlang aufmerksamer Leser des absolut zu empfehlenden Forums und habe auch schon viele Tipps und Anregungen in meine Bewerbungen eingearbeitet. Nun habe ich aber mal ein Anliegen: Ich habe mich am 05.07.2010 auf eine Stellenausschreibung beim Landratsamt in unserem Kreis beworben. Nach Wochen ohne Nachricht, nicht einmal eine Eingangsbestätigung, bekam ich am 12.08.2010 eine Einladung zum VG da ich in die engere Wahl gekommen bin. Das Vorstellungsgespräch findet aber erst am 23.09.2010. Na ja nicht gerade Zeitnah, aber nach Wochen des wartens erst mal Grund zum Durchatmen. So nun zum Thema. Zum Schluss steht der Satz: Wir bitten Sie, den beiligenden Personalbogen ausgefüllt zum Vorstellungsgespräch mitzubringen. Hat Jemand damit schon mal Erfahrungen gemacht? Oder ist das der normale Weg oder was soll ich darunter verstehen. Bitte nicht falsch aufnehmen, bin einfach froh endlich wieder, nach vielen Absagen, eine Einladung bekommen zu haben. Muss noch erwähnen, dass die Stellenanforderungen mit meiner Ausbildung und Berufserfahrung bestens zusammenpassen. ![]() Vielleicht hat ja Jemand so was schon mal mitgemacht, ich meine das mit dem ausgefüllten Personalbogen zum VG mitbringen. Grüße Holzfäller |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn man sich bewirbt, füllt man üblicherweise auch einen Personalfragebogen aus. Das ist zumindest heute üblich, früher war die Bewerbung als solche genügend, meistens stehen aber im Personalfragebogen weitere Fragen, wie zum Beispiel nach dem Gesundheitszustand. Der Fragebogen ist ein Bestandteil des Personalentscheidungsprozesses, dem wirst du dich nicht entziehen können.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
AdVi3 (21.01.2012), Holzfäller (15.08.2010) | ||
|
#3
| |||
| |||
| Welche Fragen zum Thema Gesundheit sind eigentlich erlaubt? Beispiel: Bw im Krankenhaus Fragen a) Krankheiten b) Reha beantragt c) Gesundheitszustand d) Heirat geplant e) ....
__________________ AdVi3 - Grüße! |
|
#4
| ||||
| ||||
| Hallo AdVi3, zu deiner Frage (beantwortet nach eigenem Wissen): a) Erlaubt, wenn es sich um ansteckende Krankheiten handelt und wenn die Krankheit relevant bei der Arbeitsaufnahme ist, so dass eventuell eine Arbeitsunfähigkeit daraus resultieren kann. b) Erlaubt, da es das zukünftige Arbeitsverhältnis betrifft und eventuell für diese Zeit Ersatz gesucht werden muss. c) siehe a d) Unerlaubt.
__________________ Liebe Grüße Jenny Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Niemand meldet sich nach Vorstellungsgespräch | s_designer82 | Bewerbung allgemein | 13 | 06.12.2009 09:51 |
| Noch ein zweites mal zum Vorstellungsgespräch | Schüti | Vorstellungsgespräch | 4 | 13.02.2008 20:06 |
| Problem mit einer möglichen Frage im Vorstellungsgespräch | RRFG | Vorstellungsgespräch | 7 | 05.02.2008 12:00 |
| Bekannte im Vorstellungsgespräch erwähnen | Serenus | Vorstellungsgespräch | 6 | 05.01.2008 20:04 |
| Tipps für Vorstellungsgespräch | crystali | Vorstellungsgespräch | 1 | 25.05.2007 22:20 |