Abbruch der Weiterbildung?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Weiterbildung


Abbruch der Weiterbildung?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 26.08.2008, 15:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Rhodos befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Abbruch der Weiterbildung?


Hallo, Ihr fleißigen Schreiber,
ich habe da ma eine Frage: Nach meiner Bundeswehrzeit war ich arbeitslos (erst 3 Wochen). Habe 20 Bewerbungen verschickt. Vom Arbeitsamt wurde mir empfohlen eine Weiterbildung zu machen, da hätte ich mehr Chancen, diesen Vorschlag nahm ich gern an und nächste oder übernächste Woche gehts los im CNC-Bereich. Die Weiterbildung dauert 6 Monate. Wer hat Erfahrung mit der Aussage vom Arbeitsamt, wenn die mir eine Stelle anbieten muss ich meine Weiterbildung abbrechen? Auch soll ich mich jetzt weiter bewerben. Aber ich bin der Meinung, dass ich das erst ca 3 Monate vor Beendigung meiner Weiterbildung mache und dann auch gleich mit diesem Abschluß bewerbe? Schreibt mir bitte eure Erfahrung. Ich mache doch die Weiterbildung um später bessere Chancen zu haben und nicht um diese für eine Zeitarbeit wieder abzubrechen!
Vielen Dank
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 01.10.2008, 08:08
Benutzerbild von soisrecht2
Guru
 
Registriert seit: 31.05.2007
Ort: Zittau
Beiträge: 603
Bedankte sich: 40
69 Danksagungen in 66 Beiträgen
soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Rhodos!

Eine vom Amt "vermittelte" Weiterbildung- gerade im CNC- Bereich- abzubrechen, um ohne Abschluss in einer ZAF herumzutingeln ist "unbillig".

So der Gesetzesausdruck.

Das Amt und das Gesetz unterscheidet nach "arbeitslos" und "arbeitsuchend".

Im Moment der Weiterbildung bist du beides nicht.

Das bedeutet für dich:

Brauchst dir eigentlich über die Übersendung von "Arbeitsangeboten" vom AA keinen Kopf machen, sofern es nicht unbedarfte AA- MA erzwingen wollen.
Sollte das der Fall sein, gilt hier die Regel des Widerspruchs mit Begründung.

Frage:

Hast du eine Verpflichtung unterschrieben, dass du weiter auf Arbeitssuche zu gehen hast? ... also Blindbewerbungen gegenüber dem AA nachweisen mußt.

M.l.G.!

soisrecht2
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sperre ALG I + Weiterbildung Pooh Arbeitslosengeld ALG I 1 14.05.2009 18:31
Arbeitgeber-Umfrage zum Thema Weiterbildung: Selbst ist der Mitarbeiter! Franky Tägliche Schlagzeilen 0 09.04.2009 20:35
Weiterbildung: Betriebswirt + weitere Möglichkeiten? flash_87 Weiterbildung 10 27.03.2009 12:41
Weiterbildung (Förderung ohne Hartz IV-Bezug)? MW1985 Weiterbildung 2 11.10.2008 17:26
Weiterbildung: Mir wurde eine Frist gesetzt.. Diego Weiterbildung 1 03.09.2007 17:32


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Weiterbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.