Arbeitsbescheinigung notwendig?
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Arbeitsbescheinigung notwendig?

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  #1  
Alt 03.02.2009, 19:34
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Frage Arbeitsbescheinigung notwendig?


Hallo an alle...
Wie sieht es eigentlich aus,wenn mir die RV meine Umschulung genehmigen sollte,verlangen die dann auch eine Arbeitsbescheinigung von meinem Arbeitgeber?

Die Sache sieht nämlich so aus:Am 1.7.09 fängt beim Bildungsträger die Umschulung an,und ich möchte in jedem Fall zu diesem Datum anfangen,auch wenn mir die Umschulung nicht bewilligt wird.

Wenn ich die Abfindung,die mir mein Arbeitgeber anbietet,annehme und den Aufhebungsvertrag unterschreibe,kann es doch sein,dass die RV bei einer Bewilligung der Umschulung eine Arbeitsbescheinigung von meinem Arbeitgeber haben will.Ist das üblich?
Dann schreibt der Arbeitgeber rein,dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum gekündigt wird und dann könnte die RV doch sagen,dass ich ja selber gekündigt habe und mir deshalb die Umschulung nicht genehmigt wird?
Weis jemand über solche Dinge bescheid?
Ich möchte die Abfindung in jedem Fall kassieren,bevor es sich mein Arbeitgeber noch anders überlegt.
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  #2  
Alt 03.02.2009, 19:38
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Warum sollte die RV dir eine Umschulung bezahlen, wenn du das Arbeitsverhältnis selber aufgibst und auch noch eine Abfindung kassierst?
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  #3  
Alt 05.02.2009, 19:09
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Wie würde das Arbeitsverhältnis denn beendet werden,wenn mir eine Umschulung bewilligt wird?
Wird das Arbeitsverhältnis dann praktisch irgendwie von der RV beendet,oder wie läuft das ganze ab?
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  #4  
Alt 05.02.2009, 19:29
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Wir kennen hier nicht deine Verhältnisse.

Wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Umschulung bewilligt wird.

Ausserdem ist ein Arbeitsverhältnis ein Vertragsverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber, da hat ein anderer nichts mit zu tun.

Am besten suchst du dir eine örtliche Beratung, z.B. bei der Gewerkschaft oder z.B. beim VdK oder einem anderen Sozialverband.
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  #5  
Alt 06.02.2009, 20:09
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Im Moment besteht zwar ein Arbeitsverhältnis,aber ich bin auch z.Z.krank geschrieben.
Und die Umschulung will ich ja deshalb machen,weil ich ja aufgrund meiner Krankheit meiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann.
Im Ärztlichen Befund ist ja auch festgelegt,das ich aufgrund meiner Krankheit meinen Beruf nicht weiter ausüben kann,deshalb sollte mir die Umschulung eigentlich genehmigt werden.

Meine Frage:Wenn mir die Umschulung genehmigt wird,hab ich dann nicht das Recht auf eine Abfindung?Gibt es diesbezüglich irgendwelche Regelungen?
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  #6  
Alt 06.02.2009, 23:28
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Informiere Dich doch mal direkt bei der RV und frage wie Du Dich verhalten sollst.
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