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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, bin leider Opfer der unsäglichen Wirtschaftskrise geworden, mein Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert. ![]() Habe mich daher um eine Weiterbildung bemüht, die ich auch kurz nach dem Antreten der Arbeitslosigkeit beginnen durfte (über Bildungsgutschein). Meine Fragen dazu: Besteht die Verpflichtung mich weiterhin zu bewerben (zweifellos ja) und muß ich die Maßnahme beim Erhalt eines Arbeitsvertrages abbrechen um diese Arbeit anzutreten? Wo bitte stehen diese Auflagen? Habe bereits das Merkblatt zu Arbeitslosigkeit I durchgeforstet. Dort steht dazu jedoch nichts Konkretes! ![]() Habt Ihr viell. einen Link zu dieser Problematik? Vielen Dank und liebe Grüße, micha Vielen Dank für jeden Tipp!! |
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#2
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| hallo micha, ich bin in genau der selben situation. Weiterbildung endlich genehmigt, jetzt kommt ein Jobangebot von einer zeitarbeitsfima. ich möchte die weiterbildung aber zu ende bringen, habe sogar einen arbeitgeber der mich "höchstwarscheinlich" nimmt wenn die weiterbildung fertig ist. mich interessiert auch, ob ich den job bei der zaf annehmen muss. wenn nein droht lauf arbeitsagentur eine sperre von 3 wochen. das könnte ich verkraften. zahl die agentur die weiterblung weiter? gruß heinz ps. das jobangebot kam 2 stunden nachdem mein sachbearbeiter den bildungsgutschein augestellt hat, zufall? |
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#3
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| Wenn Du noch nicht lange arbeitslos bist, musst Du nicht Arbeit zu jedweden Bedingungen annehmen. Im § 121 SGB III heißt es für ALG I-Empfänger (für ALG II-Empfänger gelten strengere Vorschriften): Zitat:
Wenn Ihr jedoch eine Arbeitsstelle angeboten bekommt, die in diesem Sinne zumutbar ist, wäre eine Ablehnung mit einer Sanktion verbunden. Und mal ehrlich: Warum sollte jemand eine Arbeitsstelle ablehnen und lieber die Schulbank drücken - auf die Gefahr hin, hinterher weiter arbeitslos zu sein? Selbst wenn die Weiterbildung noch so sinnvoll und wertvoll ist - sie nützt ja nur etwas, wenn man wieder in Arbeit kommt. Jeder einzelne Monat Arbeitslosigkeit schmälert jedoch Eure Chancen auf eine Arbeitsstelle. @ Heinzausmainz: Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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