Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Weiterbildung


Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 14.05.2011, 12:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2011
Beiträge: 4
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Toffifee121983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung


Hallo ihr Lieben :-)

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe letztes Jahr eine Weiterbildung zur "betriebsinternen Hygienefachkraft" abgeschlossen. Es war - wie ich finde- eine sehr "kurze" Weiterbildung (3 Tage, jeweils an einem Samstag, jeweils von 8.00 bis 16.00)
Ich fragte damals, vor der Weiterbildung schon meine Chefin, wie lange ich mich dadurch binde, weil ich nicht vorhabe, mich binden zu lassen, bzw, nicht so lange... Und sie sagte, dass das ja alles im Verhältnis zueinander stehen muss...

Nun habe ich gestern einen neuen Arbeitsvertrag in einer anderen Einrichtung unterschrieben und meine Chefin meinte heute nun zu mir, wie wir das nun mit der Weiterbildung machen, weil ich mich dadurch 1 (!) Jahr gebunden hätte... Ich war erst mal total platt und konnte nix sagen und ehrlich gesagt, kenne ich mich damit auch überhaupt nicht aus, dass ich irgendwie hätte argumentieren können... Ich habe auch keinen Vetrag mit Ihr unterschrieben, dass ich mich so und so lange binde...
Sie sagte ich könnte das mit meinen Überstunden "abbezahlen" (sind leider sehr viel Überstunden) oder mit 7(!) Urlaubstagen. Ich wäre bereit Urlaubstage dafür herzugeben, aber gleich 7 finde ich sehr, sehr happig... !!

Was sagt ihr dazu?
Ich hätte gerne eine genaue Vorlage, wie lang eine Weiterbildung sein muss, um sich eine bestimmte Zeit zu binden.Und MUSS es eine schriftliche Vereinbarung geben für Weiterbildungen?

Natürlich könnte man jetzt sagen, ohne Vetrag, keine Bindung. Aber sie war eigentlich immer sehr kulant zu mir und ich möchte erst wenn es wirklich hart auf hart kommt, und sie nicht mit sich "verhandeln" lässt sagen, dass kein Vertrag besteht.

Danke für eure Hilfe :-)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 15.05.2011, 09:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Matt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung

Hallo Toffifee,

ich kann Dir dazu zwar nichts genaues sagen, aber vorab müssten sowieso ein paar Fragen geklärt werden:

1. Steht in Deinem Arbeitsvertrag eine Klausel bezüglich Weiterbildungen?
2. Profitierst Du durch die Weiterbildung in einem neuen Job?
3. Wie hoch waren die Kosten für Deine Weiterbildung?
4. Dein Kündigungsgrund?

Da es für dieses Thema keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt und von vielen Faktoren abhängig ist, rate ich Dir, zu einem Anwalt zu gehen.
Aber das ist nur meine Meinung und ich muss auch zugeben, dass ich nicht genügend Kompetenz besitze, um Dir genaueres zu sagen.
Aber ich schätze mal, wenn Du die obigen Fragen beantwortest, könntest Du Deine Chancen auf eine präzisere Antwort verbessern ;-)


Matt
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 15.05.2011, 12:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2011
Beiträge: 4
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Toffifee121983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung

Hallo Matt,
vielen Dank für die Antwort.
In meinem Arbeitsvertrag steht überhaupt nichts bezüglich Rückzahlung/Bindung/Weiterbildung. Ich bekomme knapp 30 Euro NETTO mehr Lohn. Was die Weiterbildung gekostet hat, weiß ich nicht, aber das bringe ich die nächsten Tage in Erfahrung.Mein Kündigungsgrund war, dass ich eine neue Stelle in einer anderen Einrichtung ab 15.06. habe. Auf dem Zertifikat steht auch "BETRIEBSINTERNE Hygienebeauftragte". Könnte man sich also darüber streiten, ob mein neuer AG davon profitieren könnte. (Wechsle vom ambulanten Dienst in klinik und da herrschen doch andere Hygienevorraussetzungen) Ich habe auch nur die Hälfte der Weiterbildungszeit als Arbeitszeit angerechnet bekommen, der Rest war sozusagen Freizeit... Soweit ich weiß, muss immer ein Vertrag VOR einer Weiterbildung geschlossen werden, um die Bedingungen zu klären
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 15.05.2011, 13:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Matt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung

Na das hört sich doch für Dich ganz gut an. Ich würde das einfach mal mit einem RA besprechen, um auf Nummer sicher zu gehen. Aber da der Arbeitgeber in der Beweispflicht liegt, kannst Du es natürlich auch darauf ankommen lassen.

Und wenn Du belegen kannst, dass Du bei Deiner neuen Stelle davon nicht profitierst, wird Dein AG eh schlechte Karten haben. Wenn die Weiterbildung dann auch noch relativ günstig war, sowieso.

Aber im Zweifelsfalle immer einen RA fragen. Ich wünsch Dir viel Erfolg bei Deiner neuen Stelle ;-)


Matt
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 15.05.2011, 19:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2011
Beiträge: 4
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Toffifee121983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung

vielen Dank Matt. Mal sehen, was dabei hereus kommt :-)
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 15.05.2011, 23:23
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung

Hier ist eine Antwort von einem Rechtsanwalt dazu:

Handbuch Arbeitsrecht: Fortbildung
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 16.05.2011, 08:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2011
Beiträge: 4
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Toffifee121983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Bindung / Rückzahlung 3 tägige Weiterbildung

Vielen Dank. Das hilft mir schon weiter. Da steht genau, dass es einen Vertrag geben muss. Danke, Danke :-)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Interessanter Fragebogen zur Weiterbildung sfbatrin Umfragen 2 16.10.2010 12:14
Arbeitgeber-Umfrage zum Thema Weiterbildung: Selbst ist der Mitarbeiter! Franky Tägliche Schlagzeilen 0 09.04.2009 20:35
Weiterbildung: Betriebswirt + weitere Möglichkeiten? flash_87 Weiterbildung 10 27.03.2009 12:41
Abbruch der Weiterbildung? Rhodos Weiterbildung 1 01.10.2008 08:08
Weiterbildung: Mir wurde eine Frist gesetzt.. Diego Weiterbildung 1 03.09.2007 17:32


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Weiterbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.