| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo erst einmal. Ich bin grad auf diese Seiten gestoßen, weil ich im Net auf der Suche auf Antworten zu folgender Frage war. Eine Freundin rief mich heute an und wollte mal ihr Herz ausschütten. Sie ist seit mehreren Jahren zu Hause. Nach dem Bezug von ALG I erhält sie keine Leistungen mehr, weder von der Agentur noch von der Arge. Sie ist verheiratet, hat 2 gemeinsame Kinder mit ihrem Mann, dessen Verdienst wohl ausreichend ist, um die Familie zu versorgen. Nun wurde sie von der Agentur nach wirklich langer Zeit mal wieder angeschrieben, um dort vorzusprechen. Es wurde mit ihr eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, in der sie sich verpflichtet, soundsoviele Bewerbungen in einem bestimmten Zeitraum zu schreiben und diese natürlich auch bei der Agentur vorzulegen. Außerdem soll sie nun an einem Bewerbertraining teilnehmen. An sich ist jedenfalls das Bewerbertraining gar keine so schlechte Sache, finde ich. Aber kann die Agentur denn jemanden, der überhaupt keine Leistungen von dort bezieht, zu so etwas verpflichten, ebenso zu diesen Bewerbungen? Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß sonst eine Antwort darauf. LG aus Sachsen |
|
#2
| ||||
| ||||
| Ich nehme mal an, deine Freundin ist arbeitsuchend gemeldet. Mit dieser Arbeitsuchend-Meldung (nicht: Arbeitslos-Meldung !) erreicht man, dass die Zeiten der Beschäftigungslosigkeit von der Arbeitsagentur erfasst und der Rentenanstalt gemeldet werden. Diese Daten dienen dann dazu, den Rentenverlauf lückenlos darzustellen. Bei Personen, die eine vorzeitige Rente beantragen werden/wollen, dient diese Meldung auch dazu, eine dauerhafte Arbeitslosigkeit nachzuweisen. Wenn man sich arbeitsuchend gemeldet hat, will man ja etwas von der Behörde: Man will in Arbeit vermittelt werden. Und dies will deine Freundin ja offensichtlich, denn zu einer Arbeitsuchend-Meldung gehört, dass diese Meldung regelmässig erneuert wird. Jetzt ist die Behörde natürlich in der Pflicht und muss aktiv werden. Arbeitsplätze gibt es nicht, stehen nicht zur Verfügung, also was macht man dann: ein Bewerbungstraining oder eine sonstige Beschäftigungstherapie. Mit wieviel Sinn derartige Veranstaltungen erfüllt sind, möge jeder selber prüfen ... Theoretisch ist sie verpflichtet, an diesen Massnahmen teilzunehmen, schliesslich hat sie eine EGV UNTERSCHRIEBEN. Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und sollte ernst genommen werden. Das ist also nicht nur ein Stück Klopapier, auf das man seinen Namen gekritzelt hat. Aber was will die Behörde ggf. machen : deine Freundin bezieht keine Leistungen, kann daher nicht sanktioniert werden. Ich würde den SACHBEARBEITER ansprechen und ihm sagen, dass diese Veranstaltung für mich wenig Sinn hat und ob er mich nicht in eine Fortbildungsmassnahme vermitteln kann (Kurse bei der IHK, sonstige am Ort befindliche Schulungsinstitute).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Saechsin37 (06.06.2007) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Frage zu vermögenswirksamen Leistungen | Pauker999 | Karriere & Job | 0 | 10.05.2009 14:02 |
| Ausland ALG1 ...Schwierigkeiten mit der Krankenkasse | katja78 | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 12.09.2008 13:14 |
| Leistungen gesperrt | mystikrebell | Karriere & Job | 1 | 21.06.2008 14:42 |
| Quereistieg Agentur für Arbeit | ich80 | Karriere & Job | 3 | 21.05.2008 15:39 |