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#1
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| Hallo zusammen, leider konnte ich auf meine spezielle Frage bisher noch keine eindeutige Antwort finden;vielleicht könnt ihr mir ja helfen... Zur Farge: Ich habe nach dem Erziehungsurlaub meises Jüngsten, gerade meine Arbeitsstelle gekündigt (Kündigung ist gerade raus). Ich möchte weiterhin nur und ausschließlich für meine Familie da sein (also schlicht, Hausfrau und Mutter sein),was auch finanziell kein großes Problem ist, da mein Mann ausreichend verdient. Nun muß ich mich ja Arbeitslos melden , und da kommen mir die ersten Fragen: 1. Stehe ich ja nicht weiter für den Arbeitsmarkt zur verfügung. Kann/darf ich das auch einfach so angeben? 2. Ist es wirklich immer so, das man regelmäßig Post vom AA bekommt, zwecks Arbeitsangebote? ( Bekannte meinte, da könne man angeben was man will, die schicken immer Post...) 3. Angenommen ich würde mich gar nicht erst Arbeitslos melden ( habe ja ohnehin keinen Leistungsanschruch), welche Nachteile (außer natürlich Rentenansprüche) hätte das? 4. Gibt es sonst irgendetwas,was ich beachten muß? |
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#2
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| Zitat:
Eine mögliche Leistungseinstellung wegen der Eigenkündigung
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Ergänzend zu Counselors Antwort... du bist nicht verpflichtet dich arbeitslos oder arbeitssuchend zu melden, Monopli. Dein Mann verdient genug um euren Lebensunterhalt alleine zu bestreiten, du selbst kannst und möchtest ausschließlich Hausfrau und Mutter sein. Wozu brauchst du da das Arbeitslosenamt? Nur meine Meinung...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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