Umscbulung / Ausbildung ohne vorherigen Abschluss
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Umscbulung / Ausbildung ohne vorherigen Abschluss

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  #1  
Alt 22.03.2010, 17:03
hydro
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Standard Umscbulung / Ausbildung ohne vorherigen Abschluss


Hallo Foristi,

in der Hoffnung hier Hilfe zu bekommen habe ich mich mal flux bei euch angemeldet. Scheint ja ein vernünftiges Forum zu sein.
Zu meinem Problem:
Mittlerweile bin ich 33 und habe keine abgeschlossene Ausbildung.
Nach der 11. Klasse habe ich mich beworben als Radio- und Fernesehtechniker beworben, hatte 3 Vorstellungsgespräche, die aber alle nicht erfolgreich waren. Mir wurde dort auch nahe gelegt doch anderen die Chance zu lassen und lieber ein Studium zu wählen.
Also habe ich mein Abitur fertig gemacht und angefangen Informatik zu studieren. Nach 7 oder 8 Semestern habe ich das dann aus finanzieller Not abgebrochen und als IT-Kaufmann gearbeitet für ca. 6 Jahre, immer noch ohne Abschluß.
Dann habe ich mich dazu entschlossen erneut ein Studium aufzunehmen, diesmal als Sozialwissenschaftler, was ich dann nach kurzen Pausen nach 3 Jahren vor einem Jahr auch endgültig wieder an den Nagel hängen musste weil ich es einfach nicht finanzieren kann, vor allem, weil vor 10 Monaten mein Sohn geboren wurde.
Nach kurzer Arbeitslosigkeit habe ich dann üer Zeitarbeit eine neue Stelle gefunden, dort aber auch wieder die Kündigung erhalten (keine Aufträge). Jobs sind hier keine in Aussicht, und wenn, dann nur welche mit 4-5 Euro brutto. Mit meinem Arbeitsvermittler wollte ich über die Möglichkeiten einer Ausbildung sprechen, der aber wegen anstehenden Umzug meinte, das solle ich besser an neuem Wohnort klären und stattdessen eine Eingliederungsvereinbarung als Lagerhilfsarbeiter geschlossen hat.
An meinem neuen Wohnort warte ich nun seit 5 Wochen auf einen Termin, nachdem ich das dritte mal um einen Termin gebeten habe (am Telefon will oder kann man mir scheinbar nicht helfen) habe ich Nachricht bekommen, dass man dachte, man sei für mich nicht zuständig. Nun will man mir Mitte April (wegen Urlaub des SB) einen Termin zukommen lassen. Die SB rief mich auch eben an und sagte mir, dass die Finanzierung einer Bildungsmassnahme aber auf gar keinen Fall in Frage käme, und wenn ich das doch wolle, dann würde das Monate dauern und ich müsste vorher zum Psychologen.
Finde es echt schlimm, dass ich Mitte Januar zum ersten Mal um Termin gebeten habe (noch an altem Wohnort) mit Angabe des Grundes (Weiterbildung) und ich noch immer kein Gespräch dazu habe.
Die Aussage heute hat mich auch sehr verunsichert, weil ich hoffte, dass irgendwas möglich sei.
Würde gern meinen Abschluss im Kaufmänischen BEreich machen, genug Vorkenntnisse habe ich ja, weiss, auf was ich mich da einlasse, geeignet bin ich dazu auch (auch laut Arbeitszeugnisse) und das eröffnet ja auch ein breites berufliches Spektrum. Nur ganz ohne Ausbildung ist es eben schwer überhaupt einen Job zu bekommen (geschweige denn einen halbwegs gut bezahlten). Und bei der Wirtschaftslage gibt es nunmal genug bewerber die nen abschluss vorweisen können..
kann mir jemand tipps geben ob und wie ich das amt dazu bekommen eine umschulung / weiterbildung zu unterstützen?

gruß
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  #2  
Alt 25.03.2010, 23:15
Benutzerbild von Melete
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Standard Bab

Wenn Du noch keine Erstausbildung hast, kannst Du nicht umgeschult werden.

Eine Weiterbildung (Bildungsgutschein) könnte Dir evtl. im IT-Bereich helfen. Aktuell blocken jedoch offenbar etliche örtliche Arbeitsagenturen Fördermaßnahmen aus finanziellen Gründen ab, siehe dieser Beitrag:

BILDUNGSGUTSCHEIN wird verwehrt - Helft mir!

Aber wenn Du noch keine Erstausbildung hast, kann für Dich auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage kommen. Schaue bitte mal diese Seiten hier an, auch die verlinkten Folgeseiten, z.B. Berechnungsbeispiele, Gesamtbedarf etc., um festzustellen, ob Du mit dem Geld auskommen könntest.

Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de

Die BAB dient

• der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips (Artikel 20 Grundgesetz)
• der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Grundgesetz)
• der freien Berufswahl (Artikel 12 Grundgesetz)

und kann insofern m.E. nicht gleichermaßen nach freiem Ermessen der Sachbearbeiter abgelehnt werden.

Hier findest Du Infos über Ausbildungsberufe:

BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche

Den Antrag würde ich bei der Arbeitsagentur ggf. schriftlich stellen.

Dabei würde ich Dir empfehlen, eine Ausbildung zu wählen, die sinnvoll zu Deinen bisherigen Tätigkeiten passt. Noch einmal ganz bei Null anfangen, ist leider meiner Erfahrung nach in den meisten Fällen kein Weg aus der Arbeitslosigkeit.

Oftmals gibt es auch die Möglichkeit, eine IHK-Prüfung ohne vorherige Ausbildung, eine sogenannte Externenprüfung, abzulegen. Voraussetzung ist dann Berufserfahrung in dem entsprechenden Bereich (soweit ich weiß: die doppelte Zeit, die eine Ausbildung dauern würde).

Google doch mal danach.

Hier ist z.B. jemand, der sich entschieden hat, eine Externenprüfung als Fachinformatiker abzulegen:

IHK Externen Prüfung ohne Ausbildung - Forum Fachinformatiker.de

Solltest Du auch einen Tipp für ein WiSo-Buch oder andere kaufmännische Prüfungsvorbereitungs-Bücher brauchen, kann ich Dir gerne weiterhelfen. Habe da einen ganz guten Überblick.
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Liebe Grüße, Melete

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  #3  
Alt 26.03.2010, 08:09
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Hallo zusammen,
ich weiss leider nich wo ich ein neues Thema aufmachen kann ,deshalb schreibe ich hier.

Ich habe im jahr 2000 meine Fahrzeuglackiererlehre beendet und wurde 2001 am herzen operiert,danach sollte ich einen umschulung bekommen die ich hart durchkämpfen muste.Nun 2Monate vor Umschulungsbegin hatte ich einen schweren Unfall .Ich fing die umschulung an ,muste diese aber wegen der unfallfolgen abbrechen.Nun ist meine Frage .Hab ich noch ein recht auf Umschulung oder nicht.gibt es einen gesetzestext dafür? Vieln Dank
Gruß Andre
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  #4  
Alt 26.03.2010, 14:03
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Standard @ Andre

Grundlage ist der § 77 SGB III.

Darin ist nur von Weiterbildung und nicht von Umschulung die Rede. Bei Einführung des SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch) ist an die Stelle der im früheren Gesetz verwendeten Begriffe "Fortbildung und Umschulung" der Begriff "Berufliche Weiterbildung" getreten. Der Oberbegriff Weiterbildung umfasst hier also auch Umschulungen.

In dem Paragraphen heißt es u.a. (das entscheidende Wort habe ich unterstrichen):

Zitat:
§ 77 Grundsatz

(1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1.die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

2.vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und

3.die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden.

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie

1.über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder

2.nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Es ist also eine KANN-Leistung.

Wenn Du schon einmal eine Umschulung abgebrochen hast, könnte es noch schwieriger für Dich werden, eine weitere Maßnahme genehmigt zu bekommen.

Aber gebe nicht auf! Versuche es mit viel Überzeugungsarbeit und bleibe am Ball!
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  #5  
Alt 26.03.2010, 14:17
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Standard @ Hydro

Der Paragraph (s. Antwort an Andre) ist auch für Dich entscheidend.

Die Sätze, die m.E. für Deinen Fall entscheidend sind, habe ich wiederum unterstrichen:

Zitat:
§ 77 Grundsatz

(1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1.die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

2.vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und

3.die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden.

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie

1.über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder

2.nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Daraus schließe ich, dass es sich in Deinem Fall NICHT um eine Kann-Leistung handelt.

Eine Ausbildung müsstest Du demnach in irgend einer Form gefördert bekommen.

Die unterstrichenen Passagen aus § 77 SGB III könntest Du in einen schriftlichen Antrag aufnehmen.

Es könnte jedoch sein, dass BAB für Dich das richtige Instrument ist.

Suche Dir aber selbst eine sinnvolle Ausbildung aus und lasse Dich nicht einfach in irgend eine Maßnahme stopfen. Dazu musst Du Dich zuvor sehr gut informieren.

Und eine Externenprüfung könnte für Dich eine Zeitersparnis bedeuten und allein deshalb für Deinen Lebenslauf und auch in finanzieller Hinsicht besser sein. Dabei müsstest Du zuvor die Chancen abschätzen, die Du Dir ohne aktuelle Ausbildung mit eigener Vorbereitung ausrechnest. Vielleicht lässt sich ja ein entsprechend hilfreicher Kurs zu einem Thema, zu dem Du Dich schlecht selbst vorbereiten kannst, über Bildungsgutschein finanzieren.

Wenn Du einen richtig guten Plan hast, stehen Deine Chancen auf eine Bewilligung viel besser und auch ein Antrag lässt sich entsprechend formulieren.

Wie auch immer Du Dich entscheidest: ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg!
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Geändert von Melete (26.03.2010 um 14:36 Uhr) Grund: Ergänzung
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