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#1
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| hallo... Ich würde sehr gern eine Umschulung machen. Ich weiß das das im moment so gut wie unmöglich ist, aber ich wollte mir mal einen rat einholen. Meine Situation ist folgende: Ich habe 1998 meine Lehre zur Köchin abgeschloßen. ich habe aber bis heute nur ein halbes jahr nur in der Küche gearbeitet. Das heißt ich hab eingentlich überhaupt keinen Plan mehr vom kochen, da ich es auch zu haus nie mache. Ich habe schon als alles mögliche gearbeitet, und im moment arbeite ich im Nebenjob als Verkäuferin. Nun ist es ja so das es in meiner Situation mehr als schwer ist, in meinem erlernten Beruf einen Job zu bekommen, weil mir die Erfahrung fehlt. Die Koba(Arge) ist aber der Meinung das sei kein Problem. und stecken mich einfach in die nächste Weiterbildung für sechs Wochen. Aber für mich ist das ein sinnloses Unterfangen, da man in sechs Wochen nicht das lernn was man in den vielen Jahren vergessen hat. Bei der frage nach einer Umschulung bekomme ich nur immer wieder zu hören, das mein Beruf vermittelbar ist, und das ich ja ne Weiterbildung hatte. Das mich aber ohne Berufserfahrung, und so viele Jahre raus aus dem Beruf keine chance hab das mich jemand einstellt, das wollen die nicht hören und das ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten möchte interesiert auch niemanden. Nun zu meiner Frage, hätte ich die chance eine Umschulung zu bekommen? Weil mir hat mal jemand gesagt, wenn man mehrere Jahre aus dem Beruf raus ist, kann man eine Umschulung machen... lg |
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#2
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| Willkommen im Forum georgia. Ein treffender Grund oder Voraussetzung eine Umschulung zu bekommen könnten gesundheitliche Gründe sein, wodurch Du Deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dein Grund ist eigentlich nicht Grund genug, um eine Umschulung zu bekommen. Natürlich sind die 6 Wochen nur ein Auffrischungskurs, aber Du könntest Deine bisherigen Kenntnisse durch Praktika weiterhin auffrischen. Ich sehe daher Deine Chancen auf eine Umschulung eher sehr gering.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Ich hab in etwa das gleiche Problem wie Georgia (bloß Einzelhandel). Bei mir kommt hinzu das ich auch überhaupt nicht für den Beruf geeignet bin auch wenn ich was finden würde. Da ich nicht auf Leute zugehen kann und überhaupt ne "unsichere Persönlichkeitsstruktur" habe das wird sich auch sobald nicht ändern. Jetzt meine Frage bestehen bessere Chancen ne Umschulung zu bekommen wenn man ärztlicherseits durch eine Psychologin dies belegen kann ? Auch wenn die von der ARGE meint das seit nicht möglich aber Beamten meinen ja teilweise viel wenn der Tag lange ist... |
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#4
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| Hallo zusammen!!! Hab auch ein Vorfall dazu!!! Und zwar erstmal zu meinem Fall! ich bin 23 jahre alt und hab von 2000-2004 meine Berufsausbildung zum Kfz-Mechaniker erfolgreich abgeschlossen. Während meiner Ausbildung 2000 bekam ich zum ersten mal einen Epileptischen Anfall, zum Glück als ich gerade Urlaub hatte. Seit dem hab ich fast jedes Jahr einmal einen Anfall gehabt. Leider kann ich bis heute keinen Führerschein machen... Vor 2-3 Monaten war ich beim Amtsarzt vom Arbeitsamt der mich untersuchen wollte, weil ich eine Umschulung zum IT-Systemkaufmann machen möchte. Heute gab mir das Arbeitsamt bekannt das dieses abgelehnt wurde da sie meinen ich könnte bis zu 6h am Tag arbeiten. Nun die fragen: Gibt es Gerichtlichetwas darüber? Was kann man machen? Bringt ein Widerspruch etwas? Würde mich auf viele Informationen und Hilfe freuen. MfG Bremer83 |
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#5
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| Herzlich Willkommen in unserem Foum! Für eine Umschulung bzw. Reha-Maßnahme müssen gesundheitliche oder arbeitsmarktpolitische Gründe vorliegen. Bei Dir könnten es die gesundheitlichen Gründe sein. Hierfür mußt Du deutlich machen können, warum Du Deinen erlernten Beruf zum Kfz.-Mechaniker nicht ausüben kannst. In wie weit es als Begründung ausreicht, dass Du keinen Führerschein machen kannst, entzieht sich meiner Kenntnis. Damit Deine Argumente überhaupt erst angehört werden, mußt Du auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen. Je besser Deine Begründung sticht, desto höher die Erfolgaussichten Deines Widerspruches. Ich wünsche Dir viel Erfolg! LG Geändert von skorpion1153 (31.05.2007 um 18:46 Uhr) |
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#6
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| Danke für die Info! Aber wenn jemand noch was dazu wissen sollte oder Informationen dann schreibt einfach mal! Ich hab jetzt erstmal mit meinem Anwalt gesprochen und zusammen mit ihm einen Widerspruch eingelegt. Wird wahrscheinlich jetzt erstmal dauern bis da was zurück kommt. Gruß Bremer83 |
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#7
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| Wir sind jetzt auch in der selben Situation wie ihr. Der Leistungsträger bietet eine Umschulung und eine Weiterbildung an. Im Schnellverfahren wurde uns gesagt, dass eine Umschulung nicht möglich ist, aber die Weiterbildung. Wobei mir nicht ganz klar ist, wie eine Weiterbildung zu verstehen ist. Ich war immer der Meinung, dass man sich nur Weiterbilden kann, wenn man Vorbildung hat. Dies ist aber in unserem Fall nicht so. Eigentlich ist man doch als Maler/Lackierer ohne Führerschein, seit 6 Jahren arbeitslos schwervermittelbar. Oder wie definiert sich dieser Begriff? |
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