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#1
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| Hallo!!!! Ich habe mal ein paar Fragen. Mein Arzt hat mir vorhin mitgeteilt, dass ich eine Umschulung haben kann. Ich bin 27 Jahre alt, hatte vor ein paar Jahren einen Bandscheibenvorfall, der schon gemindert hat, dass ich nicht mehr als 10 kg tragen darf. Jetzt habe ich einen Steißbeinbruch. Gelernt bin ich Elektrofachverkäuferin und arbeite im Moment als Assistentin für eien sehbehinderte Lehrerin. Das sind alles Berufe in denen ich viel stehen muß und tragen muß. Jetzt überlege ich, ob ich die Umschulung machen soll. Mich würde Rechtsanwaltsgehilfin interessieren. Wie würde das dann ablaufen? Was würde ich an Geld bekommen? Wie lange dauert sowas dann? Kann ich das verkürzt machen? So in etwa 6 Monaten? Wo kann ich mich überall hinwenden? Da ich noch verheiratet bin, aber in Scheidung lebe, gäbe es da besondere Regelungen? Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. LG cathexe |
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#2
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| Du befindest Dich derzeit noch in ungekündigter Position und möchtest diese aufgeben, weil Du es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schafst - Hab ich das so richtig verstanden? Da Deine Beschwerden ja keine kleinen Lapalien mehr sind, sondern Dich in Deiner Bewegungungsfreiheit sehr einschränken und eine leichtere Tätigkeit wirklich besser wäre, solltest Du Dir als erstes ein ärztliches Attest besorgen (hast Du vielleicht auch schon), in dem der Arzt Deine Beschwerden bestätigt und Dir eine Arbeit in der Du nicht lange stehen und schwer heben musst nahelegt. Damit hättest Du schon mal was in der Hand, was eine Umschulung begründen würde. Informationen wo und in welchen Bildungsinstituten, Umschulungskurse zur Rechtsanwaltsgehilfin angeboten werden, bekommst Du bei Deiner örtlichen Arbeitsagentur oder auch in diversen Zeitungen (meistens in der Wochenendausgabe einer Tageszeitung). Mich würde interessieren, ob Du schon etwas in Aussicht hast? Hast Du Dich schon mal tiefer mit dem Thema Umschulung auseinander gesetzt bzw. etwas in der Richtung in die Wege geleitet (Arbeitsagentur)? Oder ist das ganze komplettes Neuland für Dich?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Ja, ich bin noch in einem Angestelltenverhältnis. Ich bin auch noch krankgeschrieben. Das Arbeitsamt habe ich schon angerufen, aber ich muß mich dort jetzt erst arbeitssuchend melden, bevor ich eine beratung zwecks Umschulung/Rehabilation erhalte. Das werde ich morgen machen , und dann muß ich auf den termin warten. Mein arzt hat das Angebot für die Umschulung schon von der Krankenkasse erhalten, und mir gesagt, dass ich darauf anspruch habe. Den werde ich ebenfals morgen anrufen, und dann wird er das schon mal von sich aus in die wege leiten bei der Krankenkasse. Ansonsten ist das alles Neuland für mich. Habe darüber sonst noch keine Informationen, weswegen ich hier auch angeschrieben habe. Weiß das ganze ja auch erst seit Freitag, dass ich diese Möglichkeiten habe. Das einzige was ich weiß, durch das Internet ist, dass es normale Umschulungen gibt und berufsbezogene Umschulungen. Ich habe mir jetzt auch überlegt, ob ich villeicht logopädin mache, da ich in diesem bereich schon Kenntnisse vorweisen kann. Irgendwas stand da, dass man mit Kenntnissen das dann verkürzen könnte. Und der beruf würde mich auch sehr interessieren. Am liebsten wäre es mir auch, wenn ich schon arbeiten könnte in dem neuen beruf und nebenbei Umschulung mache. Da stand was , dass es diese Möglichkeiten gibt. Aber ob das so geht weiß ich ja nicht. Aber ich danke ihnen erstmal für die schnelle Beantwortung. Wenn sie mir noch mehr dazu sagen können, wäre ich Ihnen sehr dankbar. LG cathexe |
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#4
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| Du hast folgende Möglichkeiten der Umschulung: 1. Eine sogen. Einzelumschulung. Hierbei schließt Du einen Umschulungsvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei. 2. Evtl. in Form einer BAE-Maßnahme. Hierbei läuft die Maßnahme über einen Träger, der mit einer Anwaltskanzlei einen Kooperationsvertrag schließt. Die Anwaltskanzlei würde dann die tatsächliche Umschulung/Ausbildung durchführen. Kläre diese Fragen mal mit Deiner Arbeitsagentur! LG Skorpion1153 |
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#5
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| Danke! Warte momentan auf den Amtsarzttermin. Das kann einige Zeit dauern, habe die mir in der Agentur für Arbeit gesagt. Erst dann kann ich schauen, welche Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen. Aber ich danke für jede Information vorab, dass ichs chon mal etwas einblick habe. lg |
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