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#1
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| Hallo Leute, ich brauche dringend Eure Hilfe ! Die Situation ist wie folgt: Ich bin jetzt das zweite mal durch das Abitur gefallen ! Die Oberstufenverordnung sieht jedoch vor, dass die Abiturprüfung in jedem Fall wiederholt werden darf! Das heißt ich muss morgen entscheiden, ob ich es nochmal machen will oder nicht. Das Problem ist, dass ich ursprunglich vor hatte nun eine Ausbildung zu beginnen. Ich habe auch schon zwei Bewerbungsgespräche hinter mir, jedoch keine Zusage. Ich hatte ursprunglcih auch vor das Abitur später auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. Morgen muss ich zur Schule und sagne, ob ich antrete oder nicht. Ich habe vor mich vorsorglich einzuschreiben, für den Fall, dass es mit beiden Ausbildungsplätzen nicht klappt, was zwar sehr unwahrscheinlicht ist, meiner Meinung nach aber trotzdem. Denn sonst würde ich ein jahr rumsitzen. Nun hatte ich außerdem vor mich auszuschreiben, wenn ich einer der stellen bekomme. Meine Angst ist nun, dass ich mir durch diesen formal rechtlichen Akt die Chance auf einen zweiten Bildungweg, bzw. die Nachholung des Abiturs an einer Abendschule oder Fernschule verbaue. Ich weiß das es dar einen Unterschied gibt. Es gibt interne Abschlüsse und externe Abschlüsse. In wiefern sind die von einander abhängig ??? Ich hab auch im Internet schon geschaut. Da steht, dass der zweite Bildungsweg, leuten die chance gibt, das Abitur nachzuholen, die in der "Regelschulzeit" dieses nicht geschaft haben. Jetzt stellt sich mir die Frage, was man unter Regelschulzeit versteht. Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir schnellstmöglich, und auch möglich mit Paragraphen, die dies bestätigen antworten würdet. Ich bitte um möglichst viele Antworten. Auch wenn ihr was doppelt sagt,( ich weis in einem Forum ist das eigentlich nicht erlaubt ) aber in diesem Fall fhilft es mir wirklich da ich mich dann sicherer in meiner Entscheidung fühle. Bitte hilft mir und danke im voraus gruss weisnicht |
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#2
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| Hallo und Herzlich Willkommen erst mal, Mit Paragrafen kann ich Dir nicht helfen. Aber rede doch morgen mal in der Schule mit einem Fachlehrer oder Direktor, wie die Chancen stehen. Ob eine Zusage zur Wiederholung jetzt schon bindend wäre oder ob Du, falls es mit nem Ausbildungsplatz klappt, Du auch zurücktreten kannst. Fragen kostet nichts!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Und was hat sich bei dir ergeben? Ist es nicht grundsätzlich so, dass man bei als Abiturabbrecher mit bestandener 12. Klassen und einem darauffolgenden Praktikum von einem Jahr (oder halt ne Berufsausbildung) die allgemeine Fachhochschulreife bekommt. Soweit ich weiß ist das zumindest in Hessen so. |
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