Fragen im Vorstellungsgespräch


Fragen und Antworten im Vorstellungsgespräch

Fragen und AntwortenNach der Begrüßung – die Namen Ihrer Gesprächspartner sollten Sie sich merken -, ein paar einleitenden und für Entspannung sorgenden Worten nach Ihrem Befinden oder der Anreise – bitte keine Grundsatzdiskussion über die LKW-Maut -, dem Anbieten eines Getränkes – selbstverständlich keinen Cognac, im Zweifelsfall ein Glas Mineralwasser – es regt weniger an und auf als Kaffee, werden Sie zum eigentlichen Vorstellungsgespräch kommen.

Hier nun eine Auswahl an Fragen, die grundsätzlich unzulässig sind:

Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder anderen wirtschaftlichen oder politischen Gruppierungen, etwa nach einem gewerkschaftlichem Engagement

Fragen nach geplanter Heirat, Familienplanung und Schwangerschaft bei Bewerberinnen

Beruf des Partners, frühere Krankheiten, persönliche Vermögensverhältnisse

Fragen nach Vorstrafen oder dem früheren Verdienst

Weiterhin sind ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung medizinische Untersuchungen, graphologische Gutachten, psychologische Test oder Sicherheitsüberprüfungen nicht zulässig.
Doch wie soll man Fragen der o. g. Art begegnen? Wenn Sie ansonsten verpflichtet sind, wahrheitsgemäß zu antworten, dürfen Sie hier lügen! Oder Sie gehen offensiv mit derartigen Fragen um und zeigen Souveränität! Lächeln Sie als Bewerberin auf die Frage der Familienplanung und den Wunsch nach Kindern, antworten Sie, dass Sie sich jetzt erst einmal beruflich etablieren möchten, aber wenn es denn so käme, ließen sich bestimmt Wege finden, Beruf und Familie mit einander zu kombinieren. Schließlich seinen Kinder die Kunden von Morgen!

Die Frage nach der Religionszugehörigkeit z. B. ist natürlich statthaft, wenn Sie sich bei einer kirchlichen Einrichtung bewerben. Gleiches gilt für die Frage nach Krankheiten bei solchen Berufen, die eine absolute Gesundheit erfordern.

Wenn man Sie im Vorstellungsgespräch wider besseres Wissen mit unzulässigen Fragen konfrontiert, kann es wirklich Unwissenheit sein, möglicherweise will man Sie jedoch auch testen, in wie weit Ihre Fassade hält! Im Zweifelsfall rät der Autor zum offenen Umgang mit unzulässigen Fragen, soweit sie nicht zu sehr in den persönlichen Bereich eindringen.

Sie haben noch Fragen? Sie möchten anderen Menschen mit Ihrem Wissen weiterhelfen?
Dann besuchen Sie unser Forum!

Wenn Sie auf diesen Artikel verweisen möchten, benutzen Sie bitte folgende URL:
http://arbeits-abc.de/fragen-im-vorstellungsgespraech/