Das Franchising ist ein relativ neues Vertriebskonzept, bei welchem der Franchisegeber dem Franchisenehmer das Recht einräumt, seine Produkte zu verwenden. Dabei ist der Franchisenehmer einerseits rechtlich selbstständig und andererseits in seinen unternehmerischen Entscheidungen starken Einschränkungen unterworfen. Besonders in der Gastronomie wird ihm häufig die Übernahme des gesamten Warenangebotes vorgeschrieben, während er im Modebereich das Sortiment zu einem großen Teil eigenverantwortlich bestimmen kann. Da eine Preisbindung gesetzlich nicht zulässig ist, kann der Franchisegeber die Preise eigentlich nicht vorschreiben; die Kunden erwarten jedoch einheitliche Preise bei den Leitprodukten einer Franchisingkette, so dass sich die meisten Franchisenehmer dem entsprechenden Sachzwang beugen. Verstärkt wird dieser durch die Werbung des Franchisegebers, obgleich der rechtlich erforderliche Hinweis, dass der Preis bei allen an einer Sonderaktion der Kette teilnehmenden Partnern gilt, regelmäßig angegeben wird.
Entstehung des Franchisings
Das Franchising stellt im Prinzip die Weiterentwicklung des Vertriebspartnermodells dar. Ein solches Modell liegt bei Lottoannahmestellen vor, welche die Annahme von Spielscheinen im Auftrag der Lottogesellschaften vornehmen, während das gesamte weitere Sortiment vom Geschäftsinhaber alleine gewählt wird. Eine ähnliche Konstruktion besteht an Tankstellen, dort verkauft der Tankstellepächter Kraft- und Schmierstoffe auf Rechnung des Mineralölkonzerns, während er das ergänzende Sortiment überwiegend selber verantwortet. Ursprünglich wurden auch Genossenschaften wie Rewe oder Edeka unter das Franchising Konzept gerechnet, die Definition hat sich heute jedoch verändert, so dass diese und ähnliche Einkaufs- und Werbegemeinschaften eine eigenständige Form des Einzelhandels bilden. Gemeinsam mit dem Franchising ist die gemeinsame Werbung für die Gesamtmarke, während die Anforderungen an eine vergleichbare Ladengestaltung ebenso gering sind wie der vorgegebene Teil des Warenangebotes.
In welchen Branchen wird das Franchising System häufig angewendet?
Das Franchising System wird im nicht für den Endkunden zugänglichen Segment häufig bei der Abfüllung von Getränken angewendet, wobei besonders bekannte Marken für Erfrischungsgetränke sich dieses Geschäftsmodells bedienen. Des Weiteren kommt es im Getränkehandel vor, wobei die Grenze zwischen einer Vertriebspartnerschaft und einem Franchising gerade in diesem Bereich nicht immer eindeutig gezogen werden kann.
Dem Endverbraucher begegnet das Franchisingmodell am häufigsten in der Systemgastronomie. Fast alle Restaurants der großen Ketten wie Burger King und Mc Donalds werden ebenso im Franchising System geführt wie die meisten Subway Restaurants und Starbucks Cafés. Bei der gehobeneren Speisegastronomie gehört das Café Extrablatt zu den bekanntesten Franchising Betrieben.
Weitere Modelle für erfolgreiche Franchising Unternehmen finden sich im Bereich der Modelabels, bei welchen Benetton zu den bekanntesten überwiegend im Franchising Verfahren geführten Labels zählt. Allerdings darf nicht der Eindruck entstehen, alle Modemarken würden ihre eigenen Geschäfte im Franchising Verfahren betreiben, die mit Abstand meisten Modegeschäfte gehören direkt einer Holding oder zu einer Kette.
Recht neu und mit sehr großen Wachstumsraten ausgestattet ist das Franchising System im Bereich der Selbstbedienungsbackshops.
Vorteile des Franchisings für den Franchisegeber
Der Franchisegeber verkauft seine Produkte, während das wirtschaftliche Risiko vornehmlich beim Franchisenehmer liegt. Die meisten Franchisegeber vergeben jedoch innerhalb eines Stadtbezirkes nicht mehr Lizenzen als wirtschaftlich sinnvoll sind; eine entsprechende Garantie hat der Franchisenehmer aber nur dann, wenn im Vertrag ein entsprechender Passus enthalten ist. So erhält der Franchisegeber im wirtschaftlichen Erfolgsfall die vereinbarten Lizenzgebühren, während er bei einem Misserfolg nur begrenzte Verluste einstecken muss.
Vorteile des Franchisings für den Franchisenehmer
Der Franchisenehmer kann mit einem relativ geringen Eigenkapital selbstständiger Unternehmer werden. Wie hoch das erforderliche Kapital ist, hängt nicht zuletzt von der Strategie des Franchisegebers ab. Viele Unternehmen beteiligen sich an den Kosten für die Ladeneinrichtung, so dass der Franchisenehmer diese nur teilweise selber tragen muss. Auf der anderen Seite fordern beim Franchising einige Franchisegeber aber eine hohe Grundgebühr für die Nutzung des Produktnamens, ohne dass sie nennenswerte Leistungen erbringen. Für die erste eigenverantwortliche Berufstätigkeit ist der Abschluss eines Franchisevertrages mit einem seriösen Unternehmen, welches sich an vor der Eröffnung des Ladenlokals entstehenden Kosten beteiligt, zu empfehlen. Die Beteiligung kann statt eines Zuschusses auch in Form eines zinsfreien oder günstigen Darlehens gewährt werden.
Der Franchisenehmer vertreibt ein eingeführtes Produkt, welches zahlreichen Konsumenten bekannt ist, so dass er sein neues Produkt oder Restaurant nicht mit einem großen Werbeaufwand einführen muss. Zusätzlich profitiert er regelmäßig geschalteter Werbung des Franchisegebers in überregionalen Medien. Wenn er diese durch eine speziell auf sein Geschäft zugeschnittene regionale Werbung verstärken möchte, erhält er häufig eine Unterstützung durch den Franchisegeber.
Welche Aufgaben und Pflichten hat der Franchisegeber?
Die Aufgaben und Pflichten des Franchisegebers werden im Franchisingvertrag geregelt und können sich in einzelnen Punkten unterscheiden. So besteht eine Pflicht zur Unterstützung des Franchisenehmers hinsichtlich der Einrichtung des Geschäfts oder Restaurants nur, wenn diese im Vertrag festgeschrieben wurde. Das Recht des Franchisenehmers auf eine sorgfältige Produktschulung sowie den Erhalt aller für eine erfolgreiche Geschäftsführung erforderlichen Unterlagen wird in der Rechtsprechung hingegen zumeist als unverzichtbare Grundlage für einen Franchisingvertrag angenommen. Problematisch ist ein möglicher juristischer Streit über den Umfang der vom Franchisegeber zu schaltenden Werbung. Viele Franchisingverträge beinhalten den Passus, dass der Franchisegeber seine Produkte regelmäßig bewirbt, sie nennen aber selten einen konkreten Werbeaufwand, so dass eine spürbare Verringerung der eingesetzten Werbemittel in der Praxis hingenommen werden muss. In der Realität ist ein Rechtstreit wegen zu geringen Werbeaufwandes seitens des Franchisebers ein seltenes Ereignis, da auch diesem an einer regelmäßigen Umsatzsteigerung gelegen ist. Entgegen den Erwartungen einiger Franchisenehmer haben diese keinen Anspruch auf einen Schutz vor Mitbewerbern, sofern dieser nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird. Die wichtigste Pflicht des Franchisegebers besteht darin, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Waren zuverlässig und in ausreichender Anzahl und ordnungsgemäßer Qualität zu liefern. Die regelmäßige Kontrolle, ob die vereinbarten und das Image der Marke prägenden Standards eingehalten werden, stellt eine Verpflichtung gegenüber den gemeinsamen Kunden dar.
Welche Aufgaben und Pflichten hat der Franchisenehmer?
Der Franchisenehmer verpflichtet sich, ausschließlich die vom Franchisegeber gelieferten Produkte anzubieten, sofern nicht in wenigen Einzelfällen eine eigenständige Erweiterung des Sortiments ausdrücklich vereinbart wurde. Er richtet das Geschäftslokal nach den Vorgaben des Franchisegebers ein; das gilt vornehmlich für die Bereiche, bei denen in der Sichtweise der Kunden ein Markenimage besteht. Des Weiteren hält er vertragliche Zusatzvereinbarungen ein, diese beziehen sich häufig auf geforderte Mindestöffnungszeiten. Entgegen einer häufig von Verbrauchern geäußerten Annahme gehört auf Grund des gesetzlichen Verbots einer Preisbindung das Einhalten vorgegebener Preise nicht zu den vertraglichen Pflichten des Franchisenehmers. Da Kunden jedoch die in der Werbung zumeist als unverbindliche Empfehlung gekennzeichneten Preise als Festpreis missverstehen, führt das Abweichen von diesen zu einem hohen Erklärungsbedarf, den fast jeder Franchisenehmer vermeidet. Je nach der Regelung im Franchising Vertrag hat der Franchisenehmer Werbemittel des Franchisegeber wie Produktinformationen oder Gewinnspielkarten auszulegen. Für die Einhaltung der Vorschriften des Gesundheitsamtes sowie des Jugendschutzes oder des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher ist ebenfalls der Franchisenehmer als Betreiber des Ladenlokals verantwortlich. Da mit einem Verstoß gegen derartige Bestimmungen eine Rufschädigung auch des Franchisegebers verbunden sein kann, besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vertragsstrafe neben der gesetzlich vorgeschriebenen Ahndung.
Der Franchisenehmer verpflichtet sich dazu, offene und verdeckte Kontrollen durch den Franchisegeber zu dulden.
Welche Gefahren und Risiken birgt das Franchising System?
Die größte Gefahr des Franching Systems stellt die mögliche Unzufriedenheit des Franchisenehmers mit seiner eingeschränkten unternehmerischen Verantwortung dar. Das Weglassen einiger schwach verkäuflicher Produkte aus dem Warensortiment erlaubt ein Teil der Franchisegeber zwar; einer Ausweitung des Angebotes über das von ihm gelieferte Sortiment hinaus stimmt er jedoch fast nie zu. Der Franchisenehmer ist somit ein selbstständiger Kaufmann, dem die Entscheidung über das Sortiment nahezu vollständig abgenommen wurde. Daneben trägt der Franchisingnehmer das Risiko jeden kleineren Ladeninhabers, dass durch Krankheiten seiner Mitarbeiter zusätzliche Kosten entstehen. Allerdings bestehen gegen derartige Ausfälle Absicherungsmöglichkeiten über eine Versicherung; für Arbeitgeber mit einer sehr geringen Anzahl an Arbeitnehmern sind diese sogar verpflichtend.
Eine Imageverschlechterung des Franchisinggebers führt zwangsläufig zu wirtschaftlichen Einbrüchen beim Franchisingnehmer, welcher diese zumeist nicht verschuldet hat. Aber auch ein sehr gutes Image des Franchisinggebers kann zu einer Verschlechterung des wirtschaftlichen Ergebnisses führen, wenn der Vertrag keinen Schutz vor Mitbewerbern beinhaltet und in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Geschäft ein weiteres Lokal des gleichen Franchinggebers eröffnet wird.
Nicht übersehen werden darf beim Franchising auch die bei gut eingeführten Marken geringe Gefahr, dass der Franchisinggeber seinen Betrieb freiwillig oder auf Grund einer Insolvenz einstellen muss.
Einige andere Gefahren wie ein geringe Nachfrage nach der im Franchisingsystem vertriebenen Ware oder Dienstlesitung bestehen faktisch nur bei wenig bekannten Produkten.
Zukunftsaussichten des Franchising Systems
Vermutlich wird eine zunehmende Anzahl an Menschen den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit beschreiten. Auf Grund des häufig geringen Eigenkapitals ist das Franchising für viele von ihnen eine sinnvolle Alternative. Unternehmen, welche bislang sowohl eigene als auch im Franchising System geführte Ladenlokale oder Restaurants besitzen, verstärken das Franchising Verfahren, da sie dabei ein geringeres unternehmerisches Risiko tragen. Der Trend der Verbraucher, verstärkt Betriebe der Systemgastronomie oder Backshops mit Selbstbedienung aufzusuchen, fördert insgesamt das Franchising System ebenfalls, da dieses in diesen Bereichen besonders häufig zur Anwendung kommt.
Unsere Empfehlung
• Das Franchise-System. Handbuch für Franchisegeber und Franchisenehmer
• Der Franchise-Vertrag
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Hallo,
obwohl dieser Artikel den Anschein hat eine neutrale Einschätzung zum Franchising in Deutschland zu geben, vermisse ich doch die wirklich positiven Eigenschaften eines seriösen Franchise-Systems und die Vielfalt, die Franchising bietet.
Zum einen konzentriert sich das Franchising in Deutschland nicht hauptsächlich auf den (Einzel)Handel; faktisch entfallen 27% der deutschen Franchise-Wirtschaft auf die Branche Handel. Die Dienstleistungsbranche hingegen ist mit 49% beteiligt.(Zahlen Deutscher Franchise-Verband)
Die Empfehlung als Gründer ein Franchise-System zu bevorzugen, welches eine eigene Finanzierung anbietet, kann man umstritten nennen. Besonders wer sich nicht mehr als nötig vom Franchise-Geber abhängig machen möchte, sollte diesen Schritt gut überdenken.
Wer sich mit einem Franchise-System selbstständig machen möchte, sollte selbstverständlich wissen, dass er Freiheiten, die ein Unternehmer im Alleingang hat, nicht haben kann. Aber in den Einschränkungen liegt ja grade der Erfolg eines Franchise-Systems. Der Wiedererkennungseffekt und die Möglichkeit selbstständig aber nicht allein zu sein, sind für viele Existenzgründer gute Argumente für eine Franchise-Gründung.
Hier alle positiven und negativen Eigenschaften aufzählen zu wollen, sprengt den Rahmen. Wer sich ausführlich über Franchising in Deutschland und die vielen Franchise-Geber informieren möchte, kann das im Franchiseportal (www.franchiseportal.de) und auf den Seiten des DFV (www.dfv-franchise.de) tun.