Heikles Thema – Der Arbeitgeber verlangt nach Ihrer Gehaltsvorstellung


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GehaltsvorstellungEin heikles Thema, bei dem ein Bewerber viel falsch machen kann, ist die Gehaltsangabe.

Wird die schon im Zusammenhang mit dem Bewerbungsschreiben verlangt, heißt es für den Bewerber, dass er sich informieren muss. Liegt die Gehaltsangabe im Anschreiben im Rahmen dessen, was sich in dem Spektrum bewegt, dass der zukünftige Arbeitgeber auch bereit ist, zu bezahlen, bringt das zum Ausdruck, dass man als Bewerber auch gehaltlich gut auf die vakante Stelle passen würde.

Greift der Bewerber mit seiner Gehaltsvorstellung zu hoch und fordert mehr als 20 Prozent über dem, was das Unternehmen für diese Stelle bezahlen will, ist meist schon an der Stelle Schluss. Anders ist es, wenn zu niedrig gepokert wird. Wer weniger verlangt, hat bessere Karten, weil die Personalabteilung hier sofort die Einsparmöglichkeiten erkennt. Aber auch dabei wird aussortiert. Wer mehr als 40 Prozent weniger verlangt, als branchenüblich, wird aussortiert, weil er als uninformiert bewertet wird.

Geben Sie die Gehaltsvorstellungen aber nur dann an, wenn es ausdrücklich verlangt wird. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, verbessert seine Chancen nicht, im Rennen um den gewünschten Job zu bleiben. Es kann durchaus passieren, dass die Bewerbung aussortiert wird, weil die geforderte Gehaltsangabe fehlt.

Woher bekommt der Bewerber zuverlässige Informationen

Einen groben Überblick über die Gehaltsmöglichkeiten in den verschiedenen Branchen geben Gehaltsstabellen, wie sie zum Beispiel bei Monster.de zu finden sind.

Eine clevere Strategie ist auch die, sich direkt da zu erkundigen, wo die Gehälter gezahlt werden. Dafür können Firmen der Branche angerufen werden, bei denen sich nicht beworben wird. Mit einer klugen Gesprächstaktik werden Sie dem Personalchef unter Umständen Aussagen darüber entlocken können, was er für jemanden in der Position bezahlen würde.

Wer sich in einem Unternehmen bewirbt, in dem Tariflöhne gezahlt werden, kann sich bei der Gewerkschaft über die Tarifstrukturen informieren. Wo Tarifverträge gelten und keine außertariflichen Gehälter vereinbart werden müssen, ist es wesentlich einfacher. Da kann ein Bewerber nicht so viel falsch machen.

Das Wunschgehalt muss nicht sofort realisiert werden

Gerade in Zeiten wie diesen, wo viele Bewerber sich um eine Stelle bewerben, kann es passieren, dass ein Bewerber sich trotz guter Qualifikation und, langjähriger Erfahrung sich erst einmal unter seinem Marktwert verkaufen muss, um den Einstieg zu finden und überhaupt arbeiten zu können. Aus der Arbeitslosigkeit ist es sowieso in der Regel so, dass ein Bewerber sehr schnell bereit ist, auch für weniger Geld zu arbeiten, als er vor der Arbeitslosigkeit verdient hatte. Wer den Wiedereinstieg schafft, braucht manchmal Jahre, um gehaltlich wieder dahin zu kommen, wo er war.

Es kommt also bei den Gehaltsvorstellungen auch wesentlich auf die persönlichen Umstände des Bewerbers an. Ein Patentrezept gibt es nicht, aber der Bewerber sollte nicht zu hoch pokern. Zu hohe Gehaltsforderungen, auch wenn sie der Qualifikation und dem in der Branche üblichen Gehalt entsprechen, bedeuten oft das Aus, weil es andere Bewerber gibt, die sich billiger verkaufen.

Das Gehalt kann auch durch Zusatzleistungen aufgebessert werden

Gerade in höheren Positionen oder im Außendienst besteht das Gehalt nicht nur aus einem Jahreseinkommen. Es gibt Unternehmen, die zahlen Erfolgsprämien in exorbitanter Höhe oder Boni, die an den Umsatz gebunden sind. Vielen Mitarbeitern in gehobenen Positionen wird ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Alle diese Zusatzleistungen können ein optisch geringeres Gehalt aufwerten und sind entsprechend zu berücksichtigen.
Manche Einstiegsgehälter sind nur während der Probezeit verbindlich und werden nach bestandener Probezeit neu verhandelt, andere Unternehmen zahlen nach der Probezeit Leistungszulagen und es gibt eine betriebliche Altersvorsorge, für die der Arbeitgeber aufkommt.

Die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung richtig formulieren

Formulieren Sie, welches Gehalt Sie für angemessen halten oder schreiben Sie, was Sie derzeit für Bezüge haben und welche Vergünstigungen Sie genießen, wie zum Beispiel Bonuszahlungen, 13. Gehalt, Firmenwagen etc. Dass Sie sich nicht verschlechtern wollen, wird der Personaler voraussetzen.

Sie können mit einer Zahl arbeiten, in dem Sie das letzte Jahreseinkommen angeben. Damit setzen Sie eine Marke, aus der ein Leser des Anschreibens erkennt, dass das die untere Grenze ist. Bleiben Sie dabei aber bei der Wahrheit. Für den neuen Arbeitgeber ist es ein Leichtes, herauszufinden, was Sie tatsächlich verdienen.

Haben Sie genaue Vorstellungen zum künftigen Jahresgehalt, die nicht realitätsfremd sind, können Sie diese auch konkret beziffern, und parallel informieren, dass diese Vorstellung verhandelbar ist. So signalisieren Sie, dass das nicht Ihr letztes Wort ist und Sie unter Umständen bereit sind, auch für ein geringeres Gehalt zu arbeiten.

Fazit

Das Thema ist schwierig und es wird mit der Steigerung des Jahreseinkommens immer schwieriger. Hier kann ein Bewerber viel falsch machen, indem er sich durch zu hohe Gehaltsforderungen ins Aus positioniert oder durch zu niedrige Forderungen völlig unter seinem Wert verkauft. Aus diesem Grund sollte die Gehaltsangabe grundsätzlich nur dann im Anschreiben formuliert werden, wenn der Bewerber dazu aufgefordert ist. Freiwillig sollte kein Bewerber bereits in dieser Phase der Bewerbung Angaben zu seinen Gehaltsvorstellungen machen. Für gewöhnlich lassen sich die Fragen der Höhe des Gehaltes im persönlichen Gespräch besser erörtern.

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