Jobben als Sprungbrett für einen Ausbildungsplatz
Schüler- und Ferienjobs sind nicht nur Möglichkeiten, das Taschengeld aufzubessern und weniger auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen zu sein, sondern können auch ein „Sprungbrett“ sein, um sich für einen Ausbildungsplatz zu qualifizieren. Jobben bietet sich deshalb insbesondere für Schüler am Ende ihrer Schulzeit an, die sich noch nicht sicher sind, für welche Ausbildung sie sich bewerben sollen, oder Schüler, die schon eine genauere Vorstellung haben und diese vor ihrer Ausbildung in der Praxis testen wollen.
Welche Vorteile hat das Jobben vor der Ausbildung?
• Man bekommt einen Einblick in die Arbeitswelt und kann wertvolle Erfahrungen für eine spätere Ausbildung sammeln.
• Man kann erkunden, ob die eigenen beruflichen Vorstellungen und Interessen mit der Realität im Berufsalltag übereinstimmen.
• Man erwirbt neue Fähigkeiten und Kenntnisse, die man anschließend in der Ausbildung eventuell noch brauchen kann.
• Man kann seinen Lebenslauf durch Arbeitszeugnisse und praktische Erfahrungen aufpolieren und so seine Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen.
• Man kann berufliche Kontakte anknüpfen, die vielleicht sogar einen Ausbildungsplatz vermitteln können.
Vor allem in Unternehmen, die auch ausbilden, kann ein Job eine „Eintrittskarte“ für einen Ausbildungsplatz sein, wenn man sich bei der Arbeit engagiert und interessiert zeigt.
Welche Jobs sind geeignet?
Bevor man einfach irgendeinen Job annimmt, sollte man sich aber genau überlegen, was man damit erreichen will. Am besten ist es, nach einem Job in dem Berufsfeld zu suchen, in dem man später auch arbeiten möchte. Wer zum Beispiel eine Ausbildung in der Gastronomie anstrebt, für den kann ein Job als Kellner/in oder Küchenhilfe sinnvoll sein. Wer dagegen gerne eine Ausbildung im Bauhandwerk machen möchte, kann sich bei Baufirmen oder Zimmerern für einen Job bewerben. Und wer sich für eine Ausbildung im sozialen Bereich interessiert, für den empfiehlt sich unter anderem die Suche nach einem Job im Altenheim oder einer anderen sozialen Einrichtung.
Geeignet sind vor allem Ferienjobs, kurzfristige Aushilfstätigkeiten und die so genannten „Mini-Jobs“, bei denen maximal 400 EUR im Monat verdient werden kann. Im Gegensatz zu Mini-Jobs sind Schüler- und Ferienjobs jedoch grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, d.h. der Arbeitgeber zieht vom Lohn die Lohnsteuer und Sozialabgaben (Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) ab. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder kann die Arbeit auf Lohnsteuerkarte erfolgen und der Arbeitgeber behält Lohnsteuer und Sozialabgaben zunächst ein; oder die Arbeit erfolgt ohne Lohnsteuerkarte und der Arbeitgeber zieht vom Lohn pauschal 25 Prozent und die Sozialabgaben ab. Im ersten Fall kann man sich sein Geld aber mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt wieder komplett zurückholen, solange der Verdienst – wie bei den meisten Schüler- und Ferienjobs – nicht mehr als 7.834 EUR pro Jahr (8.004 EUR ab 2010) beträgt.
Worauf muss beim Jobben geachtet werden?
Für Schüler gilt beim Jobben das Jugendarbeitsschutzgesetz, nach dem Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nur eingeschränkt arbeiten dürfen und das unter anderem verhindern soll, dass die Schule unter dem Jobben leidet. Denn ein grundständiger Schulabschluss und gute Schulnoten sind nach wie vor die besten Voraussetzungen, um einen Ausbildungsplatz erhalten zu können und nicht auf Dauer jobben zu müssen. Praktische Erfahrungen im Berufsleben kommen erst an zweiter Stelle.
Die wichtigsten Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind dabei die Folgenden:
• Kinder bis 13 Jahre dürfen überhaupt nicht arbeiten.
• Jugendliche bis 15 Jahre dürfen mit Einverständnis der Eltern nur leichte Tätigkeiten ausüben – beispielsweise Gartenarbeit, Babysitten, Nachhilfe geben, Zeitungen austragen oder mit Hunden Gassi gehen. Die tägliche Arbeitszeit darf aber nicht länger als zwei Stunden sein und Tätigkeiten nach 18 Uhr sind verboten.
• Jugendliche bis 18 Jahre, die noch zur Schule gehen, dürfen in einem Jahr insgesamt maximal vier Wochen lang jobben. Die wöchentliche Arbeitszeit ist in der Regel auf fünf Tage bzw. 40 Stunden pro Woche und maximal 8 Stunden pro Tag beschränkt. Nicht erlaubt sind zudem Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit, ebenso wie gefährliche Tätigkeiten und Akkordarbeit.
Erst Schüler ab 18 Jahren dürfen prinzipiell uneingeschränkt arbeiten gehen. Wenn allerdings mehr als zwei Monate hintereinander oder 50 Tage im Jahr gejobbt wird, müssen Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Einzige Ausnahme sind die Mini-Jobs, die für den Jobber grundsätzlich beitragsfrei sind. Beachten sollte man daneben, dass ein Verdienst von über 7.680 EUR pro Jahr dazu führen kann, dass die Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld verlieren.
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