Kein Geld für’s Fernstudium? Die Agentur für Arbeit kann helfen


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Lernen ist eine Lebensaufgabe. Vor allem in der heutigen Zeit ändern sich gesetzliche Vorschriften und die Anforderungen der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer sehr schnell, so dass die Karriereleiter nur durch stetiges Lernen erklommen werden kann.

Ein Fernstudium (über 200 Fernlehrgänge von A bis Z) ist dabei eine gute Möglichkeit, Arbeiten und Lernen miteinander zu verbinden. In freier Zeiteinteilung können Studierende dabei die Lerninhalte des Studiums erreichen und so schließlich den Abschluss erzielen, der für einen weiteren Karriereschritt benötigt wird.

Allerdings müssen für ein derartiges Fernstudium Kosten eingerechnet werden, die nicht jeder Studierende aufbringen kann. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise Seminarkosten, Reisekosten sowie notwendige Übernachtungen, Prüfungsgebühren und die Kosten für Studienmaterial und Arbeitsmaterial. Aufgrund dieser Kosten nehmen viele Interessenten Abstand von ihrem Vorhaben und lassen ihre Chancen so ungenutzt.
Um sich das Fernstudium dennoch zu ermöglichen, sollten die verschiedenen Fördermöglichkeiten genutzt werden. Diese reichen von Zuschüssen des Arbeitgebers bis zu Leistungen der Agentur für Arbeit.

Die Agentur für Arbeit, fördert ein Fernstudium vor allem dann, wenn Antragsteller ohne Arbeit sind, bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen haben oder aber ihren Schulabschluss noch nicht erreichen konnten. Auch im Rahmen der Kurzarbeit fördert die Agentur für Arbeit mittlerweile Qualifizierungsmaßnahmen, zudem sollen Teilzeitangestellte die Möglichkeit erhalten, durch eine weiterführende Ausbildung auch eine Vollzeitstelle in Anspruch zu nehmen und so einen höheren Verdienst zu erzielen. Verbessert das gewünschte Fernstudium dann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erhöht es die Möglichkeiten der Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt, ist die Förderung seitens der Agentur für Arbeit durchaus möglich. Schließlich steigen mit dem Abschluss des Studiums gleichzeitig die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt und die Vermittlungsquote der Agentur für Arbeit steigt. Die Agentur für Arbeit übernimmt in diesem Fall die anfallenden Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen und stellt hierfür einen Bildungsgutschein aus. Er sichert die Bezahlung der anfallenden Kosten wie Lehrgangs- und Seminarkosten zu, so dass der Bildungsträger hiermit rechnen kann. Der Gutschein gibt an, welches Bildungsziel hiermit erreicht werden soll und weist gleichzeitig die Dauer der Ausbildung aus. Dieser Bildungsgutschein muss jedoch innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, sonst verliert er seine Gültigkeit. Die Einlösung kann bei anerkannten Trägern erfolgen, die dann die berufliche Weiterbildung koordinieren. Auch Fernstudiengänge sind hierfür möglich.
Um den Bildungsgutschein erhalten zu können, sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehört, dass Antragsteller bereits eine Berufsausbildung vorweisen müssen oder aber über einen Zeitraum von drei Jahren einen Beruf ausgeübt haben.

In welchem Umfang diese allerdings gefördert werden, muss individuell besprochen werden. Auch ist nicht jeder Studiengang förderfähig, dies ist abhängig von der bisherigen Ausbildung sowie der bisherigen Tätigkeit. Das Fernstudium muss also zu der bisherigen Berufslaufbahn passen und daraufhin die Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen. Ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler kann hier detailliert Aufschluss geben. Die Agentur für Arbeit bietet auf Wunsch auch einen Katalog über bereits anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen an. Alternativ ist es möglich, einen Bildungsgutschein für “eine berufliche Weiterqualifizierungsmaßnahme im Einzelfall” zu beantragen, sofern das jeweils gewünschte Studium noch nicht anerkannt wurde. Nach Prüfung ist dann die Ausstellung des Bildungsgutscheins trotzdem möglich.

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