Laut Gesetz muss der Arbeitgeber Ihnen zwar keine Abfindung zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch, können Sie Ihren Arbeitgeber dazu zu bringen, Sie finanziell für den Verlust des Arbeitsplatzes zu entschädigen. Sie haben zwei Möglichkeiten!
Erstens:
Erheben Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen Ihren Arbeitgeber Kündigungsschutzklage! Warum? Ist die Dreiwochenfrist (gem. § 4 KSchG) abgelaufen, dann ist die Kündigung rechtswirksam. Sie endet unwiderruflich und kann nicht mehr angegriffen werden. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber nicht mehr befürchten muss, Sie doch noch weiter beschäftigen zu müssen. Mit Sicherheit wird er Ihnen dann auch keine Abfindung mehr zahlen.
Hinweis:
Sagt Ihnen der Arbeitgeber innerhalb der dreiwöchigen Frist die Zahlung einer Abfindung zu, ist es natürlich nicht notwendig, Kündigungsschutzklage zu erheben. In diesem Fall ist es unbedingt notwendig, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung (Abwicklungsvertrag) treffen, um den Anspruch auf Zahlung der Abfindung verbindlich zu regeln. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist dabei sehr zu empfehlen.
Zweitens:
Sammeln Sie genügend Argumente um den Kündigungsschutzprozess für sich zu gewinnen! Warum? Vergessen Sie nicht, das der Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat und Sie schnell loswerden wollte. Sollte der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verlieren, würde das für ihn bedeutet, dass er Sie gegen seinen Willen weiter beschäftigen müsste, was auch finanzielle Konsequenzen für ihn hätte. Außerdem läuft der Arbeitgeber Gefahr, dass er die Vergütung bis zum Zeitpunkt des Urteils des Kündigungsschutzprozess nach zahlen muss. Denn in manchen Fällen ist der Kündigungstermin längst verstrichen, bevor es zu einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien kommt und ein Urteil gefällt wurde. In dieser Zeit erbringen sie für den Arbeitgeber keine Leistung mehr, können aber dennoch beanspruchen, dass er Ihnen die Zeit bis zum rechtskräftigen Urteil vergütet. Fazit für Sie: Je höher das Risiko für den Arbeitgeber, dass er den Kündigungsschutzprozess verliert, desto größer ist Ihre Chance, ihn von der Zahlung einer Abfindung zu überzeugen. Diese Alternative wäre für den Arbeitgeber die günstigere Variante.
Hinweis:
Alle Argumente die Sie zusammentragen, müssen rechtlich relevant sein und für Sie sprechen, um die Chance auf einen Prozessgewinn zu erhöhen. Die Hinzuziehung eines Fachmanns, wie beispielsweise einem Anwalt für Arbeitsrecht ist unabdingbar, denn nur er kann Ihnen sagen, mit welchen Argumenten die Kündigungsschutzklage juristisch fundiert begründet werden kann.
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