“Kleinvieh macht auch Mist” – Die besten Spartipps für Studenten


Spartipps für StudentenTrotz Nebenjob, elterlicher Finanzspritzen und staatlicher Beihilfen wie BAföG ist es für Studenten nicht immer einfach, mit dem monatlich zur Verfügung stehenden Geld über die Runden zu kommen. Gut, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, um mit dem Studentenausweis und anderen Nachweisen bei den notwendigen Fixkosten einige Euros zu sparen:

Kostenloses Girokonto für Studenten

Fast alle Banken bieten Studierenden bis zu einem Alter zwischen 25 und 30 Jahren bei Vorlage des Studentenausweises ein kostenloses Girokonto an. Damit können durchschnittlich etwa 6 EUR pro Monat für Kontoführungsgebühren gespart werden. Welche Leistungen zum Girokonto dazugehören (z. B. kostenlose EC-Karte, Dispo-Kredit, Online-Banking, Verzinsung), ist jedoch von Bank zu Bank recht unterschiedlich.

Top-Angebot: Wer die kostenlose „card4students“ (http://kostenlos.card4students.de) bestellt, bekommt nicht nur ein verzinstes Girokonto und die DKB Visa-Karte kostenlos, sondern kann sich auch bei über 7.000 Partnerunternehmen (z. B. Fast-Food-Restaurants, Clubs, Online-Shops) Gratisangebote und Preisvorteile sichern.

Sparen unterwegs

Für diejenigen Studenten, die während des Studiums das (eigene) Auto nutzen möchten, bietet es sich an, eine Fahrgemeinschaft zu gründen. Abgesehen vom Fahrrad, das auf kurzen Entfernungen immer noch das billigste Verkehrsmittel ist, sind aber Bus und Bahn die günstigere Alternative. Viele Hochschulen ermöglichen ihren Studierenden, mit dem Studentenausweis über ein so genanntes „Semesterticket“ deutlich billiger mit den Verkehrsmitteln im öffentlichen Nahverkehr zu fahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Semesterticket). Die Kosten für das Semesterticket werden mit den Semestergebühren gezahlt, die bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung entrichtet werden müssen.

Top-Angebot: Für Studierende unter 27 Jahren, die häufiger auf längeren Strecken unterwegs sind, bietet die Deutsche Bahn darüber hinaus die „BahnCard 50“ für 115 statt 225 EUR an. Die Fahrt in der 2. Klasse kostet dann ebenfalls nur noch halb soviel (http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/bahncard50.shtml).

Befreiung von den GEZ-Gebühren

Wer einen Fernseher und ein (Auto-)Radio besitzt, muss normalerweise alle drei Monate Rundfunkgebühren in Höhe von 53,94 EUR an die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) zahlen. Studenten, die BAföG erhalten und während des Studiums nicht bei den Eltern wohnen, können allerdings unter Vorlage des BAföG-Bescheids die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen (http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html).

Studententarife für Telefon, Internet und Handy

Wer einen Befreiungsbescheid der GEZ und/oder einen BAföG-Bescheid vorlegt, kann auch den Sozialtarif der Deutschen Telekom in Anspruch nehmen, wenn er einen speziellen Festnetztarif bucht. Von den monatlichen Gebühren werden dann 6,94 EUR erlassen (http://www.t-home.de/dlp/agb/33365.pdf bzw. http://www.t-home.de/dlp/eki/downloads/S/Sozialtarif.pdf).

Top-Angebot: Zudem haben viele der bekannten Telefon-, DSL- und Mobilfunkanbieter für alle Studierenden Studententarife inklusive Rechnungsrabatten, Inklusivminuten oder Frei-SMS im Programm – beispielsweise O2 den Mobilfunktarif „O2o“ mit Kosten-Airbag und die Telefon- und Internet-Flatrate „O2 DSL Komplett“ für monatlich 25 EUR (http://www.o2online.de/nw/assets/blobs/studenten/produkt-flyer.pdf). Zum Nachweis genügt es meist, eine gültige Immatrikulationsbescheinigung einzuschicken.

Günstig Wohnen

Die Miete für eine eigene Wohnung ist immer teurer als die für ein WG-Zimmer oder für ein (möbliertes) Zimmer oder Appartement in einem Studentenwohnheim. Solche Zimmer sind allerdings sehr begehrt, weshalb es ratsam ist, sich möglichst frühzeitig darum zu kümmern. Dabei behilflich sind insbesondere die örtlichen Studentenwerke oder der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule.

Studenten, die überwiegend in ihrem Studienort leben, können auch einen Wohnberechtigungsschein nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung ihres Studienorts beantragen und eventuell eine staatlich geförderte Sozialwohnung ergattern. Dazu muss allerdings anhand von Einkommensnachweisen glaubhaft gemacht werden, dass das jährliche Haushaltseinkommen nicht über der Grenze von derzeit 12.000 EUR (Einpersonenhaushalt) bzw. 18.000 EUR (Zweipersonenhaushalt) liegt.

Unter sehr speziellen Voraussetzungen können Studenten darüber hinaus Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld (http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03313) oder Zuschüsse für Unterkunft und Heizung (http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03314) haben.

Versicherungen für Studenten

Eine Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen, um im Schadens- und Krankheitsfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Aber auch hier kann gespart werden:

• Krankenversicherung

In der Regel ist die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums günstiger als die private Krankenversicherung, insofern keine Beihilfeberechtigung über die Eltern besteht und das Studium vor Ende des 30. Lebensjahres bzw. des 14. Fachsemesters abgeschlossen wird. Denn falls die Eltern gesetzlich versichert sind, können Studierende, die neben dem Studium maximal 400 EUR in einem Minijob dazuverdienen, bis zu einem Alter von 25 Jahren kostenlos mitversichert sein. Andernfalls muss sich der Student zwar selbst versichern, zahlt aber in der studentischen Krankenversicherung der gesetzlichen Kassen mit nur 53,40 EUR (eventuell noch weniger bei der Teilnahme an Prämienprogrammen) niedrigere Monatsbeiträge als in den günstigsten privaten Studententarifen.

• Haftpflichtversicherung

Eine eigene private Haftpflichtversicherung müssen nur Studenten abschließen, die nicht bei den Eltern mitversichert sein können, weil sie beispielsweise älter als 25 Jahre oder bereits verheiratet sind. Gespart werden kann bei der Versicherungsprämie, die ohnehin oft nur zwischen 50 und 100 EUR jährlich beträgt, indem eine Selbstbeteiligung bei kleineren Schäden bis zu 250 EUR vereinbart wird.

• Unfallversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung greift eine private Unfallversicherung, die schon für unter 10 EUR monatlich zu haben ist, auch bei Unfällen in der Freizeit. An einigen Hochschulen muss aber gar keine zusätzliche Police abgeschlossen werden, da in den Semestergebühren bereits eine „Freizeitversicherung“ für diesen Zweck enthalten ist (z. B. Studentenwerk Thüringen, Düsseldorf und Stuttgart).

• Berufsunfähigkeitsversicherung

Ersparnisse können unter anderem sinnvoll in eine Berufsunfähigkeitsversicherung investiert werden, bei der die Monatsbeiträge je nach Studienrichtung, vereinbarter Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und anderen Faktoren mit ab rund 21 EUR im Alter von 20 Jahren noch sehr niedrig sind. Zudem kann es billiger sein, eine „Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“ in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abzuschließen, mit der vor allem Studenten mit eigener Familie zusätzlich zur eigenen Existenz auch die der Familie im Todesfall absichern können.

Linktipp

• aktuelles Special der Stiftung Warentest „Gut leben im Studium“ (http://www.test.de/themen/bildung-soziales/special/-Studienbeginn/1290971/1290971)

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