Videoüberwachung, Überprüfung der E-Mails, Abhören der Telefonate, Beauftragung von Privatdetektiven – Ist Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz oder im Homeoffice erlaubt? Was darf der Arbeitgeber überwachen?

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Ist die Überwachung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz erlaubt?

Der Arbeitgeber muss bei der Mitarbeiterüberwachung die gesetzlichen Regelungen beachten. Die Mitarbeiter müssen in den meisten Fällen vorher informiert werden. Allerdings kann der Vorgesetzte häufig nur von „unerwünschten“ oder verbotenen Aktivitäten erfahren und daraus Konsequenzen ziehen, wenn er die Mitarbeiter überwacht.

Also kannst du am Arbeitsplatz erst einmal tun und lassen, was du möchtest? Falsch! Was deine Rechte und Pflichten bei der Arbeit sind, ist im Arbeitsvertrag festgehalten. Hinzu kommen Tarifverträge, Betriebs- oder dienstliche Vereinbarungen, die für deinen Arbeitsplatz gültig sind oder welche du individuell bei deiner Einstellung getroffen hast.

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Lese-Tipp: Arbeitsrecht: Was der Chef alles darf – und was nicht

Wie werden Mitarbeiter durch den Arbeitgeber überwacht?

1. Kameraüberwachung 

Grundsätzlich ist eine Videoüberwachung zulässig. In öffentlichen Räumen muss eine Videoüberwachung gekennzeichnet sein. Auch, wenn es sich nur um eine Attrappe handelt. Die Kameraüberwachung am Arbeitsplatz bedarf der Zustimmung der Angestellten und darf nicht in Toiletten, sanitären Räumen, Umkleideräumen und Schlafräumen angebracht werden. Bei einem verhärtenden Diebstahlverdacht kann der Arbeitgeber eine heimliche Videoüberwachung einsetzen.

2. GPS Überwachung

Gerade in der Spedition ist es eine beliebte Form der Überwachung. Der Arbeitgeber kann dadurch die Einhaltung der Pausen, die Fahrtzeit sowie den Fahrtweg einsehen und Arbeitsabläufe effizienter gestalten. Die Überwachung bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung des Mitarbeiters und muss den genauen Zweck der Überwachung und die Nutzung und Verarbeitung der Daten beinhalten.

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3. PC Überwachung

In der Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung am Arbeitsplatz wird vereinbart, ob eine private Internet- und PC-Nutzung erlaubt ist. Ist das der Fall, ist eine Überwachung am Arbeitsplatz im Vorhinein ausgeschlossen. Gerade im Homeoffice hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu erfassen. Mithilfe der Login-Daten kann der Arbeitgeber dies auswerten. Nur bei gravierendem Verdacht einer Straftat darf eine Spionagesoftware zum Einsatz kommen.

4. Mitarbeiter Abhören

Das Abhören des Mitarbeiters am Arbeitsplatz unterliegt dem Fernmeldegeheimnis und ist verboten. Eine Ausnahme wäre es, wenn der Mitarbeiter seine Zustimmung schriftlich gegeben hätte. Bei Service-Hotlines muss der Mitarbeiter, als auch der Kunde, über eine Aufnahme in Kenntnis gesetzt werden. Dies geschieht aus Qualitätszwecken. Gespräche mit dem Smartphone aufzuzeichnen, ist verboten. Wer dabei erwischt wird, riskiert seinen Arbeitsplatz.

Warum überwachen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter?

Es gibt verschiedene Gründe warum Unternehmen auf eine Mitarbeiterüberwachung zurückgreifen. 

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  • Vorbeugung von Diebstahl
  • wird gestelltes Arbeitsmaterial nur für dienstliche Zwecke genutzt
  • Bestimmung des Aufenthaltsortes
  • Überprüfung der Arbeitszeit, Einhaltung der Pausen
  • Qualitätskontrolle bei der Kundenberatung

Konsequenzen illegaler Mitarbeiterüberwachung

Sollte dein Vorgesetzter gegen deine Rechte verstoßen und eine unrechtmäßige Mitarbeiterüberwachung durchführen – in welcher Form auch immer – hast du Anspruch auf Unterlassung und eventuell gar Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Je nach Verstoß drohen dem Arbeitgeber Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Was kann ich gegen Mitarbeiterbeobachtung tun?

Hast du den Verdacht das du von deinem Arbeitgeber illegal überwacht wirst? Dann kannst du folgendes tun.

  • Nimm Kontakt zum Betriebsrat auf. Dieser sollte über Überwachungsmaßnahmen Bescheid wissen.
  • Hast du einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen? Sprich ihn an.
  • Frage beim Arbeitsrecht über deine Möglichkeiten nach.

Ist eine Leistungskontrolle erlaubt?

Eine Kontrolle der Leistung, Menge und Qualität im Verhältnis zur aufgewandten Zeit, ist erlaubt. Damit kann der Arbeitgeber prüfen, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten von Beschäftigten auch eingehalten werden.

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Bildnachweis: Bild: smartboy10/istockphoto.com
Erstpublikation: 25.07.2022

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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