Nebenjob – Das ist rechtlich und steuerlich zu beachten

Die Anzahl der Nebenjobber in Deutschland hat sich seit der Einführung des sogenannten Minijobs deutlich erhöht. Mit einem Nebenjob können im Monat bis zu 400 Euro nebenbei verdient werden, ohne das dafür Steuern und Sozialabgaben vom Nebenjobber entrichtet werden müssen. Allerdings sind gerade für Menschen, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen, damit nicht alle Probleme gelöst. Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Arbeitnehmern, dass sie sich die Ausübung eines Nebenjobs genehmigen lassen. Bisweilen ist das im Arbeitsvertrag geregelt. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber einem Nebenjob zustimmen. Es sei denn, der Arbeitnehmer möchte den Nebenjob beispielsweise in einem konkurrierenden Unternehmen ausüben oder der Nebenjob würde die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers stark einschränken. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Nebenjob nachts ausgeübt wird und der Arbeitnehmer dadurch nicht ausreichend Schlaf hat.
Beim Nebenjob für Arbeitnehmer muss Folgendes beachtet werden:
• Ist der Nebenjob durch den Arbeitgeber genehmigungspflichtig
• Während einer Krankschreibung darf der Nebenjob nicht ausgeübt werden
• Während des bezahlten Erholungsurlaubes sollte auch der Nebenjob ruhen
• Während des Hauptberufes dürfen keine Aktivitäten für den Nebenjob stattfinden
(Terminvereinbarungen, Telefonate mit Kunden etc.)
• Das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten (es dürfen normalerweise nur acht Stunden täglich gearbeitet werden, in
Ausnahmefällen zehn Stunden)
• Das Geld darf nicht „schwarz“ vereinnahmt werden. Fliegt so etwas auf, drohen empfindliche Strafen vom
Finanzamt und häufig auch die Kündigung beim Hauptarbeitgeber. Der Nebenjob sollte demzufolge legal
ausgeübt werden.
• Nebenjobangebote, die ohne Aufwand hohen Verdienst versprechen, sind mit Vorsicht zu genießen. Nichts ist
ärgerlicher als wenn gearbeitet wird und am Ende des Monats kein zusätzliches Einkommen fließt, weil der
Anbieter unseriös war.
Der Nebenjob für Rentner
Auch Rentner sind häufig gezwungen einen Nebenjob anzunehmen, um damit die monatliche Rente aufzubessern. Sind Rentner über 65 Jahre und ganz normale Altersrentner, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.
Bezieher von vorzeitigen Altersrenten oder Personen, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen müssen allerdings achtgeben. Sie dürfen monatlich 350 Euro hinzuverdienen, ohne dass der Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet wird. Nur zweimal jährlich darf dieser Betrag um 100 Prozent überschritten werden. Diese Regel sollten Erwerbsunfähigkeitsrentner kennen und beachten, denn bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Rentenkürzungen.
Der Nebenjob für Arbeitslose
Grundsätzlich dürfen auch Arbeitslose einen Nebenjob ausüben. Wer arbeitslos gemeldet ist, gilt vor dem Gesetz als Beschäftigter. Dabei müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Der Nebenjob darf nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden und darf 400 Euro Einkommen im Monat nicht überschreiten. Das Arbeitsamt muss über den Nebenjob in Kenntnis gesetzt werden.
Arbeitslose sind allerdings gezwungen, bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten, wenn sie nicht möchten, dass der Nebenjob auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Im Allgemeinen können 165 Euro im Monat hinzuverdient werden, ohne das eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgt. Genauere Informationen erteilen die Agenturen für Arbeit im Einzelfall. Außerdem müssen Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, dem Arbeitsmarkt für einen Hauptberuf zur Verfügung stehen, wenn sie einen Nebenjob ausüben. Das heißt auch, sie müssen sich weiter bewerben, an Bildungsmaßnahmen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen können.
Der Nebenjob für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich nicht an zeitliche Grenzen beim Nebenjob binden. Sie dürfen auch mehr als 15 Stunden wöchentlich in einem Minijob arbeiten. Allerdings dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld II lediglich 100 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alle Verdienste, die darüber hinausgehen, werden zu 80 Prozent mit den Leistungsansprüchen verrechnet.
Der Nebenjob ist eine wichtige Einnahmequelle für Menschen aus allen Bevölkerungsschichten. Viele Arbeitnehmer werden bei ihrem Arbeitgeber so miserabel bezahlt, dass sie auf einen Nebenjob angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Andere Menschen haben sich mit dem Nebenjob einen höheren Lebensstandard geschaffen, den sie nicht mehr missen möchten. Für Empfänger von Sozialleistungen kann der Nebenjob eine Möglichkeit sein, den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu finden.
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