Nebenjob – Was ist erlaubt?
Immer mehr Arbeitnehmer gehen einem Nebenjob nach, weil sie zum Beispiel eine zusätzliche Einnahmequelle benötigen oder sich in ihrem Hauptberuf nicht ausgelastet fühlen. Grundsätzlich kann auch jeder Arbeitnehmer einen Nebenjob oder eine ehrenamtliche Tätigkeit annehmen, da er nach dem Grundgesetz ein Recht auf freie Berufsausübung hat – nicht nur in seiner Haupttätigkeit. Seine Freizeitgestaltung ist zudem die Privatangelegenheit des Arbeitnehmers, so dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2001 seinen Nebenjob nicht einfach verbieten kann.
Allerdings muss ein Arbeitnehmer bei seiner Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Vorschriften und gewisse Spielregeln einhalten:
In einigen Arbeits- oder Tarifverträgen existieren spezielle, aber zulässige Klauseln, die es dem Arbeitnehmer verbieten, einen Nebenjob ohne vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber anzunehmen (v.a. bei Angestellten im öffentlichen Dienst). Existieren keine solchen Klauseln, ist es jedoch trotzdem empfehlenswert, den Arbeitgeber zu informieren, um sich abzusichern.
Auf jeden Fall darf der Nebenjob nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer seinen Hauptberuf nicht mehr angemessen ausführen kann. Ein Beispiel dafür wäre ein Arbeitnehmer, der in seiner Haupttätigkeit tagsüber arbeitet und nachts zusätzlich kellnert oder für einen Wachdienst arbeitet. Zudem ist es im Interesse des Arbeitgebers verboten, während der „Hauptarbeitszeit“ Nebentätigkeiten auszuführen. Zuwiderhandlungen können zu einer Abmahnung und im wiederholten Fall zu einer Kündigung führen.
Auch darf ein Arbeitnehmer durch seine Nebentätigkeit nicht gegen das so genannte „Konkurrenzverbot“ verstoßen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein angestellter Webdesigner in seiner Freizeit auf selbständiger Basis Webseiten für Kunden programmiert und damit seinem Hauptarbeitgeber Kunden abwirbt. Ein Verstoß gegen das Konkurrenzverbot kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Ebenso eine fristlose Kündigung riskiert, wer während einer Krankschreibung einem Nebenjob nachgeht, der die Genesung beeinträchtigt. So darf ein Handwerker, der wegen eines gebrochenen Beins in seinem Hauptberuf fehlt, nebenberuflich keine körperlich schweren Arbeiten ausführen; Arbeiten am PC wären aber beispielsweise erlaubt.
Im Arbeitszeitgesetz sind zudem Arbeitszeiten sowie Ruhe- und Pausenzeiten vorgeschrieben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Danach darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit insgesamt nicht mehr als 48 Stunden und die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden betragen. Kein Problem ist es daher in der Regel, wenn ein Minijobber mehreren geringfügigen Beschäftigungen gleichzeitig nachgeht oder eine Teilzeitkraft nebenher einen Minijob annimmt. Aber auch ein Vollzeitbeschäftigter kann zum Beispiel stundenweise am Abend oder am Wochenende zusätzlich arbeiten gehen. Im Urlaub darf aber laut Bundesurlaubsgesetz kein Nebenjob ausgeführt werden, da der Urlaub vor allem zur Erholung dienen soll. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die meist wenig problematisch sind – zum Beispiel eine Nebentätigkeit als Trainer einer Sportmannschaft. Eine solche Tätigkeit im Urlaub als Vollzeitjob auszuführen, ist wiederum nicht erlaubt.
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Jens am 30 Oktober 2008:
Wer kommt auch heut noch mit nur einem Job aus? Die Entlohnung gerade als Tischler steht ja in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur Arbeit. Da verdient jeder Büroangestellte mehr und macht sich einen Lenz.
Schade
Nebenjob-Heimarbeit am 4 November 2008:
Leider dreht sich im Leben alles nur noch um´s Geld. Die Leser unseres Blogs bestätigen auch die Meinung, dass es teilweise ohne Zusatzeinkommen gar nicht mehr möglich ist, sinnvoll über die Runden zu kommen. Die hohen Lebenserhaltungskosten machen vielen echt zu schaffen.
Hannes am 6 März 2009:
Ja man kann es drehen wie man will, es ist nicht einfach in diesen Tagen. Immer mehr Menschen leben an der Armutsgrenze und was liegt da näher als einer Nebentätigkeit nachzugehen. Sei es im wirklichen Leben mit einem kleinen Nebenjob oder sei es im Internet durch Paidmails bestätigen oder was auch immer, gibt ja verschiedene Möglichkeiten des Verdienens. Natürlich sollte man vorher abklären, ob alles in rechten Bahnen zugeht.