Nichtraucher – Einstellungskriterium?
Unter einem Einstellungskriterium versteht man in der Regel eine Fähigkeit oder eine Eigenschaft, die zur Ausübung des jeweiligen Berufes zwingend erforderlich ist. Nur dann, wenn der Bewerber diese Einstellungskriterien nachweisen kann, ist eine Einstellung möglich.
In den letzten Jahren werden neben den klassischen Kriterien wie eine notwendige Ausbildung, Zusatzwissen oder fachliche Kompetenzen immer wieder auch Einstellungskriterien wie das Nichtrauchen gefordert.
Als Grund für diese Einstellungskriterien kann der in der Arbeitsstättenverordnung notwendige Nichtraucherschutz angesehen werden, den Arbeitgeber jetzt am Arbeitsplatz für alle Arbeitnehmer gewährleisten müssen. Jeder Arbeitnehmer hat dabei jetzt einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, sofern dies aus betrieblicher Sicht möglich ist. Demgegenüber haben Raucher allerdings grundsätzlich keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit oder auch in der Pause zu rauchen. Nichtrauchende Arbeitnehmer müssen aufgrund dieser Gesetzeslage wirksam vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens geschützt werden, etwa indem ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ausgesprochen oder Raucherbereiche eingeführt werden. In vielen Unternehmen herrscht mittlerweile gar gänzliches Rauchverbot, um den Nichtraucherschutz effizient zu gewährleisten und die Anforderung des Nichtrauchergesetzes umzusetzen.
Um den Schwierigkeiten sowie den finanziellen Belastungen, die separate Raucherräume oder der Nichtraucherschutz im Allgemeinen mit sich bringen, zu entgehen, nutzen die Firmen immer häufiger dieses Einstellungskriterium des Nichtrauchens. So können sie sicher gehen, nur Nichtraucher zu beschäftigen und müssen keinerlei Vorkehrungen für Raucher treffen.
Doch nicht nur aus diesem Grund sind Raucher in Unternehmen ungern gesehen. Auch die Tatsache, dass Rauchen grundsätzlich eine Gesundheitsbelastung ist, die sich in Form höherer Krankenstände oder höherer Unfallraten der Raucher niederschlägt. Daher ist es für die Unternehmen mit einem hohen Risiko verbunden, Raucher einzustellen, da bei Arbeitsunfällen Kosten entstehen können. Gleichzeitig werden Raucher bei ihren Krankenkassen höher eingestuft und sorgen so beim Arbeitgeber für höhere Kosten. Dies alles führt dazu, dass die Einstellung von Nichtrauchern in der Praxis wohl immer häufiger vorgenommen wird. Letztlich sind Raucher, vor allem dann, wenn sie starke Raucher sind, zudem oft unproduktiver, da die Raucherpausen von der Arbeitszeit abgerechnet werden müssen.
Obwohl Nichtraucher natürlich gesundheitlich geschützt werden müssen, ist das Einstellungskriterium des Nichtrauchens auch diskriminierend gegenüber Rauchern. Aufgrund der wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber jedoch wird dieses Einstellungskriterium wohl so schnell nicht wieder aufgegeben.
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