Du warst schon bei einigen Vorstellungs-gesprächen? Dann sind Dir unangenehme Situationen, wie zum Beispiel die Frage nach Deiner Gesundheit oder Deiner Familienplanung bestimmt nicht unbekannt.
Mit Ausnahme einiger weniger Arbeitgeber, verfällt fast jeder der verlockenden Versuchung den potentiellen Arbeitnehmer mit Fragen zu kontaktieren, die in der Regel nicht zulässig sind. Vielleicht erging es Dir schon einmal so und Du wusstest nicht, was Du auf Fragen, die Dir unangenehm erschienen, antworten solltest? Im ersten Moment geschockt/verunsichert, stammelt man irgendetwas vor sich hin, verstummt ohne ein weiteres Wort herauszubringen oder verweigert ganz und gar die Aussage. Was das letztendlich häufig bedeutet dürfte bekannt sein. Dem Arbeitgeber wird Deine distanzierte und nicht auskunfstfreudige Art missfallen. Die Stelle oder der Ausbildungsplatz ist somit futsch und der eigene Ärger groß.
Notwehrrecht auf Lüge
Wir können Dich vor derartigen Situationen nicht bewahren, aber Dir zumindest aufzeigen, welche Informationen ein Arbeitgeber von Dir erfragen darf und welche Du auch mit einer Notlüge umgehen kannst. Denn der Gesetzgeber hat dem Arbeitnehmer/Bewerber dafür ein so genanntes Notwehrrecht auf Lüge eingeräumt. So geht Dein Persönlichkeitsrecht dem Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers voraus und erlaubt Dir Deine eigene Privatsphäre zu schützen. Auch wenn Du dafür zu einer Notlüge greifen musst. Auf einen zukünftigen Arbeitsvertrag hat das keine Auswirkungen. Drückt ein Arbeitgeber während des Vorstellungsgespräches sein hemmungsloses Verhalten, mit Fragen die nun wirklich zu weit gehen aus, kann er sich gegenüber dem Befragten schadensersatzpflichtig machen. So gab es auch schon Arbeitgeber, denen ihre unverschämte Neugier teuer zu stehen kam.
Was darf der Arbeitgeber fragen?
Du möchtest gerne wissen, was gefragt werden darf und was nicht? Um Deine Frage zu beantworten, haben wir Dir nachfolgend eine kleine Liste zusammengestellt. Hinsichtlich dieser möchten wir aber noch anmerken, dass die Entscheidung, ob eine Frage von seitens des Arbeitgebers tatsächlich unzulässig ist, auch vom konkreten Arbeitsplatz abhängt, um den Du Dich bewirbst. So kann zum Beispiel die Frage nach Deinem Gesundheitszustand, bei einer Stelle (zum Bsp.) als Pilot von großer Bedeutung sein. Eine sonst nicht zulässige Frage kann also gestellt werden, wenn sie für den Beruf von Bedeutung ist (derartige Fragen müssen sich eindeutig auf den Beruf beziehen!).
Lese weiter und erfahre, welche Fragen tabu sind, welche in Ausnahmefällen gestellt werden dürfen und welche zulässig sind.
Unzulässige Fragen wären nach:
- Schwangerschaft
- Heiratsabsichten/Familienplanung/Wohnsituation
- Freizeitgestaltung/Hobbys
- Privatbeziehungen
- Beruf der Eltern, der Geschwister, des Lebenspartners
- Krankheiten (wenn die Frage nur zum Zweck der Befriedigung des Informationsbedürfnisses dient)
In Ausnahmefällen zulässige Fragen wären nach:
- Krankheiten
(wenn berufsbezogen! Beispiel: Es besteht eine Allergie gegen bestimmte Stoffe, die im Arbeitsalltag verwendet werden) - HIV (hinsichtlich Heilberufe wie Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern und andere, ist der Arbeitgeber aufgrund von Blutkontakt zu dieser Frage berechtigt)
- Gesundheitszustand
- Vermögensverhältnisse (nur berufsbezogen zulässig. Beispiel: Kassierer, Bankangestellte u.a.)
- Vorstrafen/schwebende Strafverfahren
- früherer Arbeitsvergütung/Gehaltshöhe
- aktuelle/frühere Gewerkschaftszugehörigkeit
- Zugehörigkeit einer Religion/Partei
Zulässige Fragen wären nach:
- Persönliche Verhältnisse
- Schul-, Bildungs-, Berufsabschluss
- Beruflicher Werdegang
- Nebenbeschäftigungen
- Verfügbarkeit des Arbeitnehmers
- Betriebliche Altersvorsorge
- Schwerbehinderung
- Zivil- und Wehrdienst
- Wettbewerbsverbote
Dir hat dieser Artikel einige Deiner Fragen beantwortet? Das freut uns sehr. Wenn Du dennoch Fragen hast, stehen wir Dir im Arbeit- und Karriere Forum gerne zur Verfügung. Ansonsten wünschen wir Dir im kommenden Vorstellungsgespräch viel Erfolg (mit einem nicht allzu neugierigen Arbeitgeber).
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Das ist ja interessant. Also kann man ein wenig flunkern, natürlich nur bei den unzulässigen Fragen.
Mfg
Franzi
Am besten man bleibt bei der Wahrehit und gut ist. Die da oben sind doch geschult in diesen Dingen. Täuschunsversuche laufen dann ins leere.
J.
RMP…
Viele Fragen kenne ich von einigen Vorstellungsgesprächen. Ob unzulässig oder nicht, gefragt wird dennoch.
Schönen Sonntag noch…
Private Dinge gehen den Arbeitgeber nun wirklich nichts an!!!
Die Frage nach der Familienplanung finde ich legitim. Der Unternehmer will schließlich nicht nach 7-8 Monaten auf die neue (eingwiesene) Mitarbeiterin verzichten.
Viele Grüße
Leon
Ich finde, dass trotz unzulässiger Fragen Notlügen nicht das Mittel sein sollten. Dann weißt man darauf hin, dass man die Frage nicht beantworten kann oder möchte, und fertig. Die meisten Leute, die Bewerbungsgespräche führen haben eine gewisse Menschenkenntnis und da fliegt Flunkerei auf und hinterlässt ein schlimmeres Bild, als eine offene und ehrliche Antwort.
Man geht sonst außerdem das Risiko ein, dass eine Lüge auffliegt, wenn man bereits eingestellt wurde. Das muss ja nicht zur Kündigung führen, vor allem bei Notlügen, aber überlegenswert ist es, was danach für ein Klima herrschen könnte. Da verplappert man sich kurz beim Kollegen und muss sich dann nicht wundern, wenn das Klima frostig wird.
Wieso dürfen die nach Vorstrafen fragen? Dann nimmt einen ja keiner mehr. Die Beurteilung wäre ja so nicht mehr fair. Beurteilt wird doch nach der Leitung oder seinem Wissen.
Und was versteht man unter "Persönliche Verhältnisse"? Die Beziehung zu meiner Freundin oder Eltern oder Bekannten?
Gruß Bertle
Ich denke Beziehungsdetails sind tabu. Wird doch keinen interessieren wie die Beziehung genau abläuft. Das ginge mir entschieden zu weit.
Lisa-Marie