Jede zeitweise Arbeitslosigkeit wirkt sich negativ auf die spätere gesetzliche Altersrente aus. Der Umfang der Auswirkung richtet sich in erster Linie danach, nach welchen Bestimmungen der Arbeitslose Leistungen des Arbeitsamtes beziehungsweise des Jobcenters erhält.

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Reduzierung der Rente durch Bezug von Arbeitslosengeld I

Der Bezug des Arbeitslosengeldes I reduziert den späteren Rentenanspruch nur moderat. Das Arbeitsamt überweist an die Rentenkasse einen Betrag, der von achtzig Prozent des für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maßgeblichen Bruttoverdienstes errechnet wird. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes entscheidend ist das regelmäßige Gehalt, bei einer unterschiedlichen Höhe des monatlichen Lohns bildet das Arbeitsamt einen Durchschnittswert. Im Durchschnitt reduziert ein Jahr Arbeitslosigkeit die Höhe der späteren monatlichen Rente um weniger als zehn Euro.

Reduzierung der Rente durch Bezug von Arbeitslosengeld II

Deutlich stärker als der Bezug des Arbeitslosengeldes I reduziert der Empfang von Arbeitslosengeld II die späteren Rentenansprüche. Die Bundesagentur für Arbeit führt zwar auch für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II Beiträge an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ab, diese werden jedoch nach einem fiktiven geringen Monatseinkommen in Höhe von lediglich 205 Euro berechnet. Auf diese Weise erhöht sich der Rentenanspruch für jedes Jahr, in welchem der Versicherte Leistungen gemäß Hartz IV bezieht, um lediglich 2,17 Euro. Damit führt der Bezug von Arbeitslosengeld II unvermeidbar zur Altersarmut, die für das Leben zu geringe Altersrente muss weiterhin durch eine ergänzende Grundsicherung aufgestockt werden. Auf Grund der sehr geringen Höhe des Arbeitslosengeldes II ist es fast keinem Bezieher dieser Sozialleistung möglich, die geringen Rentenansprüche durch eine private Rentenversicherung zu ergänzen.

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Kein Anspruch auf Leistungen seitens der Jobagentur

Noch nachteiliger als für Bezieher von Arbeitslosengeld II stellen sich die negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die Höhe der Altersrente für Menschen dar, welche über keinen Anspruch auf Leistungen seitens der Jobagentur verfügen. Wenn das Einkommen des Partners oder weiterer Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft den gesetzlich festgelegten Bedarf eines Arbeitslosen übersteigt, erhält dieser keine Leistungen durch das Jobcenter. In der Konsequenz führt die Nichtleistung durch das Jobcenter dazu, dass dieses auch keine Beiträge in die Rentenversicherung des Arbeitslosen einzahlt. Eine regelmäßige Meldung beim Jobcenter bewirkt jedoch, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit auch ohne Leistungsbezug als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gewertet wird. Die Erfüllung einer geforderten Anrechnungszeit ist von Bedeutung, wenn der Versicherte vorzeitig Altersrente beziehen möchte oder wenn er Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt; für vor dem 02. Januar 1961 geborene Versicherte ist die lückenlose Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Beitragszahlungen oder beitragsfreie Anrechnungszeiten zudem Voraussetzung für die Wahrung des Anspruchs auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Knappes Einkommen

Die negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf den späteren Rentenanspruch verschärfen sich für die meisten arbeitslos gewordenen Beschäftigten zusätzlich, da sie nicht mehr über genügend Einkommen zur Zahlung der Beiträge für eine private Rentenversicherung verfügen und diese beitragsfrei stellen müssen. Des Weiteren entfallen während der Arbeitslosigkeit die Beitragszahlungen für eine mögliche betriebliche Rentenversicherung. Jeder Arbeitslose sollte anstreben, den Vertrag über die Riester-Rente fortzuführen, damit er weiterhin die staatlichen Zulagen erhält. Als Folge der Arbeitslosigkeit sinkt der Mindesteigenanteil für den Bezug der unverminderten Zulage ebenfalls, verminderte Einzahlungen führen aber im Alter zu einer geringeren Auszahlung aus dem Riester-Vertrag.

 
Bildnachweis: Bild von Here and now, unfortunately, ends my journey on Pixabay auf Pixabay 

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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