Warum sich Schwarzarbeit nicht lohnt und was Widersachern droht


Schwarzarbeit

„Schwarzarbeit“ bezeichnet Arbeitsleistungen, die auf die Erwirtschaftung eines finanziellen Gewinns zielen, aber entgegen der gesetzlichen Bestimmungen erbracht werden. Für Leistungen, die schwarz erbracht werden, werden meist keine schriftlichen Arbeitsverträge, sondern nur mündliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen; die Auszahlung des Arbeitsentgelts erfolgt in der Regel bar auf die Hand.

Nach § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) wird insbesondere von Schwarzarbeit gesprochen, wenn

• ein Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zur Meldung, Beitragszahlung und Nachweisdokumentation nicht nachkommt,
• ein Steuerpflichtiger seine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß versteuert,
• ein Empfänger von Sozialleistungen seine Tätigkeit dem Sozialleistungsträger (Arbeitsagentur, Sozialamt, Renten- und Krankenversicherung) nicht mitteilt,
• und ein Selbständiger seine Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung bzw. ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausübt.

Ein solcher Verstoß kann sowohl für den Leistungserbringer als auch den Leistungsempfänger strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Strafmaß reicht dabei je nach Art und Schwere von einer Geldstrafe zwischen 1.000 und 300.000 Euro bis hin zu einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (§§ 8 bis 11 SchwarzArbG).

Nicht als Schwarzarbeit gelten demgegenüber Hilfeleistungen von Familienangehörigen und Nachbarn, Gefälligkeitsdienste und Selbsthilfe beim Wohnungsbau, die unentgeltlich oder nur gegen geringen Lohn verrichtet werden und deshalb nicht strafbar sind (§ 1 Abs. 3 SchwarzArbG).

Auswirkungen, Verbreitung und Entwicklung von Schwarzarbeit

Die Schäden, die durch Schwarzarbeit entstehen, sind immens: Vor allem geht sie zu Lasten von ehrlichen Unternehmen, die dem Preis-Dumping der Konkurrenz nicht standhalten können und pleite gehen, sowie den ehrlichen Arbeitnehmern, die ihre legalen Jobs verlieren. Zudem schadet die Schwarzarbeit der Gesamtgesellschaft, da dem Staat weniger Steuer- und Sozialeinnahmen für benötigte Investitionen zur Verfügung stehen. Wie verbreitet die Schwarzarbeit in Deutschland wirklich ist und wie sie sich im Lauf der Zeit entwickelt hat, lässt sich allerdings nur sehr grob schätzen, da es ja gerade die Besonderheit illegaler Tätigkeiten ist, dass sie sich im Geheimen abspielen.

Nach Angaben der Bundesregierung in ihrem „Elften Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung in Deutschland“ im Juli 2009 kommen verschiedene Institute zu unterschiedlichen Ergebnissen: Die Forschungsabteilung der dänischen Rockwool-Foundation hat beispielsweise aus einer 2004 durchgeführten Studien errechnet, dass der Anteil der Schwarzarbeit in Deutschland etwa 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen und der Schwarzarbeitsexperte Friedrich Schneider schätzen dagegen den Anteil der Schattenwirtschaft (alle illegalen Tätigkeiten inklusive Schwarzarbeit) auf bis zu 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das schattenwirtschaftliche Gesamtvolumen scheint diesen Schätzungen zufolge jedoch leicht zurückgegangen zu sein: 2004 wurde es mit 356 Milliarden Euro beziffert, 2006 nur noch mit 345 Milliarden Euro.

Staatliche Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Das Bundesministerium für Finanzen führt diesen – wenn auch kleinen – Erfolg mitunter auf die konsequente Arbeit der Bundeszollverwaltung zurück. Diese besitzt mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eine eigene Behörde zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, für die derzeit etwa 6.500 Beschäftigte an 113 Standorten in ganz Deutschland tätig sind. Seit 1998 sind die Beamten der FKS mit Polizeibefugnissen ausgestattet und damit neben der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Beschäftigungsregelungen auch für die strafrechtliche Verfolgung von Schwarzarbeit zuständig. Unterstützt wird die FKS in ihrer Arbeit von verschiedenen anderen Behörden wie Finanzämtern, Arbeitsagenturen, Sozialversicherungsträgern und Gemeindeverwaltungen (§ 2 Abs. 2 SchwarzArbG).

Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit setzt der Staat aber nicht nur auf den Einsatz der FKS, sondern auch auf Präventionsmaßnahmen und die Mitarbeit aller Bundesbürger:

• Öffentliche Aufklärungskampagnen

Hierzu hat das Bundesministerium für Finanzen beispielsweise in den letzten Jahren die Aktion „Gemeinsam gegen Schwarzarbeit“ ins Leben gerufen und mit Verbänden und Gewerkschaften in Branchen, in denen besonders viel Schwarzarbeit vermutet wird (v.a. Bau, Fleischwirtschaft, Personen- und Güterbeförderung, Gebäudereinigung), Bündnisse geschlossen.

• Abbau von Bürokratiehindernissen

Unter anderem hat die Bundesregierung das Meldeverfahren für Beschäftigungsverhältnisse vereinfacht (z. B. „Haushaltscheck“ für haushaltsnahe Beschäftigungen in Privathaushalten). Darüber hinaus stellt sie Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Internet mehr Informationen über ihre rechtlichen Pflichten zur Verfügung – beispielsweise auf den Seiten der FKS (http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/index.html) und der Minijob-Zentrale (http://www.minijob-zentrale.de/).

• Abbau von Abgaben- und Steuerhindernissen

Zu den Maßnahmen in diesem Bereich gehören insbesondere die Senkung des Eingangssteuersatzes für Personen mit geringem Einkommen, die Einführung von pauschalen Sozialabgaben und Steuern in Minijobs und die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Haushaltshilfen und Handwerkerdienste.

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Bisher gibt es 2 Kommentare. »

  1. Wer schwarz arbeitet gehört bestraft. Da dürften wir uns alle einig sein. Die Hauptschuldigen sehe ich hier aber eindeutig auf Arbeitgeberseite. Wird doch der kleine Arbeitnehmer zu gern gebeutelt und unter Druck gesetzt. Die regelmäßigen Razzien auf dem Bau sagen doch alles.

  2. Dann soll der Staat bitte auch dafür sorgen, dass dem Arbeitnehmer mehr vom Lohn bleibt. Hätten die Menschen ein gutes finanzielles Auskommen, würden sie sich auf Schwarzarbeit nicht einlassen und solche Strafen riskieren.

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