
Der Bildungskredit ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung festgesetzter und der bundeseigenen KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergebener Kredit zur Ausbildungs- und Studienfinanzierung.
Der Bildungskredit wurde 2001 eingeführt, um es volljährigen Berufschülern und Studenten zu ermöglichen, ihre schulische Ausbildung bzw. ihr Studium auch dann (möglichst schnell) beenden zu können, wenn BAföG (Leistungen zur Ausbildungsfinanzierung) oder die Finanzierung durch Eltern und Nebenjobs dafür nicht ausreichen. Er bietet vor allem die Vorteile, dass er günstig verzinst wird und unabhängig vom eigenen oder vom Einkommen der Eltern bewilligt werden kann. Auch eine Angabe von Sicherheiten – wie bei anderen Bankkrediten üblich – ist nicht nötig.
Die staatliche Förderung mit dem Bildungskredit ist allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft:
• Insgesamt kann nur ein Kredit von höchstens 7.200 EUR bewilligt werden, der in den meisten Fällen in 24 Monatsraten zu je 300 EUR ausgezahlt wird. Der Kredit ist damit zeitlich auf maximal zwei Jahren befristet.
• Auch können nur volljährige Schüler und Studenten Förderung erhalten, die bei der Antragstellung höchstens 36 Jahre alt sind.
• Bei Studenten kann der Kredit nur bis Ende des 12. Studiensemesters gewährt werden bzw. bis zum Ende des Studiums, wenn die maximale Laufzeit nicht überschritten wird. Voraussetzung ist zudem ein Nachweis darüber, dass mit dem Studium ein Abschluss angestrebt wird (z. B. bestandene Zwischenprüfung oder bestandenes Vordiplom).
• Bei Schülern gilt, dass nur die letzten zwei Jahre einer Ausbildung gefördert werden können.
Beantragt werden kann der Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt; ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Bei einer Bewilligung besteht jedoch umgekehrt eine Mitteilungspflicht gegenüber der KfW-Bank, sobald sich Ausbildungs- oder Studienbedingungen ändern (z. B. vorzeitiger Abschluss oder Abbruch, Wechsel von Studienfach oder Ausbildungsstätte) und die Förderungsvoraussetzungen vom Bundesverwaltungsamt erneut überprüft werden müssen.
Verzinst wird der Bildungskredit ab dem ersten Tag des bewilligten Zeitraums, wobei die Zinsen bis zum Rückzahlungsbeginn gestundet werden. Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig vom europäischen Referenzzinssatz für Kredite (EURIBOR) und kann beim Bundesverwaltungsamt erfragt werden.
Die Kreditrückzahlung erfolgt meist in monatlichen Raten zu je 120 EUR; es können aber auch andere Beträge vereinbart werden. Der Rückzahlungszeitraum beginnt vier Jahre nach der ersten bewilligten Kreditrate. Bei Zahlungsverzug werden zusätzliche Rückstandszinsen fällig.
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Wisst ihr ich hab verzweifelt nach einer lösung gesucht, wie ich meine Weiterqualifizierung finanzieren kann. Bafög habe ich nicht zu erwarten weil ich die Voraussetzungen nicht erfülle. Ich wohne mit meiner freundin zusammen die eine Ausbildung macht und uns beide nicht durchbringen kann, mit Miete und allem drum und dran. Wenn ich das Studium anfange habe ich kein Einkommen mehr, die Gebühren betragen aber pro Semester 920 Euro. Der Bildungskredit, von dem ich vorher noch nichts gehört habe könnte meine Rettung sein. Danke für diesen ausführlichen Artikel.
Marko