Was ist eine Qualifikationsmaßnahme?


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Grundsätzlich ist eine Qualifikationsmaßnahme eine Form von Weiterbildung, welche ganz gezielt auf die Erweiterung von Fach- und /oder Sozialkompetenzen gerichtet ist. Im Einzelnen werden Qualifikationsmaßnahmen von Unternehmen, Berufsgenossenschaften, der Agentur für Arbeit zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen, aber auch von privaten Bildungseinrichtungen angeboten.

Die Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen ist dabei unterschiedlich strukturiert. Der Kurs einer Volkshochschule kann je nach Themenbereich als eine solche Maßnahme anerkannt werden, wie auch Unternehmens-interne, berufsgenossenschaftliche, staatlich geförderte oder privat initiierte Einrichtungen für Weiterbildungen dieser Art
existieren.

Strebt man eine Weiterbildung in einem Volkshochschulkurs an, sollte man sich erkundigen, ob diese Maßnahme auch offiziell anerkannt, geprüft und mit entsprechendem Abschlusszertifikat später nachweisbar ist. Nicht alle Kurse werden später von Firmen oder Berufsgenossenschaften anerkannt. Doch zumindest gilt dann der erfolgreiche Abschluss noch als „weitere Fähigkeit“ zum Beispiel in Bewerbungsschreiben.  Unternehmens-interne und berufsgenossenschaftliche Qualifikationsmaßnahmen werden von der jeweilig zuständigen Stelle direkt angeboten. Es lohnt sich, in seinem Unternehmen oder in der
zuständigen Berufsgenossenschaft des Öfteren nachzufragen, ob Berufs- oder Fachbereich -bezogene Qualifikationsmaßnahmen angeboten werden.

Der Vorteil liegt häufig darin, dass derartige Weiterbildungen entweder komplett vom Unternehmen oder der Berufsgenossenschaft, oder doch zumindest mit finanzieller Beteiligung getragen werden.

Unternehmensbezogene Weiterbildungen sind jedoch nicht selten mit einer Bindungsverpflichtung an das Unternehmen verbunden, es sei denn, man übernimmt die finanziellen Kosten. Auch sind solche Weiterbildungen unter Umständen nur im Unternehmen selbst, aber nicht in anderen anerkannt. Diese Faktoren sind bei der Inanspruchnahme einer innerbetrieblichen Qualifikationsmaßnahme zu beachten.

Bei einer, von der Berufsgenossenschaft, initiierten Maßnahme sieht es schon anders aus. Es besteht keine Bindungspflicht an ein Unternehmen, die Qualifikation ist Unternehmen übergreifend anerkannt, dafür steht meist eine Beteiligung an den Kosten zu Buche.

Wer als Arbeitssuchender seine Arbeitsmarktchancen mit einer Weiterbildung erhöhen möchte, sollte sich auf jeden Fall an sein zuständiges Amt für Arbeit wenden und sich nach entsprechenden Möglichkeiten erkundigen. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit werden
Qualifikationsmaßnahmen als tatsächliche Weiterbildung im Rahmen des Berufsbildes, aber auch darüber hinaus Bildungsmöglichkeiten, so genannte Umschulungen, angeboten.

Bleibt noch die Weiterbildung via privater Schulungseinrichtungen. In der Regel werden diese als Ganztags- oder Fernschulen angeboten. Liegt die Weiterbildung im Interesse des Arbeitgebers, ist dieser häufig auch geneigt, sich an den Kosten zu beteiligen – was in der Regel jedoch wieder zu einer festen Bindungszusage über einen bestimmten Zeitraum
durch den Arbeitnehmer führt. Trägt man die Kosten selbst, sollte man sich vorher ausführlich über staatliche Förderungsmöglichkeiten und steuerliche Entlastungen erkundigen. Gerade Förderungen vom Gesetzgeber sind inter von den einzelnen Bundesländern geregelt und können daher nicht pauschal angegeben werden. Auch ist bei privaten Bildungsträgern darauf zu achten, ob diese denn auch vom Gesetzgeber anerkannt ist und damit die Qualifikationsmaßnahme den gewünschten Effekt erzielt. Nicht
jede private Bildungseinrichtung, die für ihre Weiterbildungen wirbt, bietet auch die entsprechende allgemeine Anerkennung des erworbenen Abschlusses an. In diesem Fall hat man zwar sein Wissen, für unter Umständen viel Geld, erweitert, jedoch bringt dies nicht den angestrebten beruflichen Erfolg.

Wonach ist eine Qualifikationsmaßnahme nun auszuwählen, worauf ist zu achten?

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1. Welche Ziele sind mit dem Abschluss angestrebt?
2. Welcher Zeitfaktor kann individuell veranschlagt werden?
3. Sieht die persönliche berufliche Zukunftsplanung unter Umständen eine Bindung an den Arbeitgeber vor?
4. Bietet der gewählte Bildungsträger allgemein gültig anerkannte Qualifikationsmaßnahmen an?
5. Sind Förderungen vom Gesetzgeber möglich?

Sind diese grundlegenden Punkte zur Zufriedenheit geklärt, steht einer Qualifikationsmaßnahme in der Regel nichts mehr im Weg.

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