Wer legt den Grad der Berufsunfähigkeit fest?


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Die Arbeitskraft ist das höchste Gut, was wir besitzen und unser Kapital. Sie bildet die Grundlage dafür, dass der Lebensunterhalt eigenständig verdient werden kann. Über die gesetzliche Rentenversicherung sind nach 1961 Geborene kaum noch abgesichert, sodass die private Berufsunfähigkeitsversicherung von den Experten neben der privaten Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen angesehen wird, die man abschließen sollte. Je jünger und gesünder ein Versicherter bei Vertragsabschluss ist, desto nieriger sind die zu zahlenden Beiträge.

In der Versicherungspolice ist der jeweils geltende BU-Mindestgrad dokumentiert. Standard ist ein Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent. Allerdings hat ein Versicherter immer die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die Versicherung eine Rente zahlen soll. Um den Berufsunfähigkeitsgrad festzustellen, ist es zwingend erforderlich zu klären, wie sehr die ärztlich nachgewiesene Beeinträchtigung der Gesundheit eines Versicherten sich auf die Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben, auswirkt. Dabei wird berücksichtigt, in welchem Ausmaß die den Beruf prägenden Schwerpunkttätigkeiten von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind und welche anderen Tätigkeiten ebenfalls nicht mehr richtig ausgeführt werden können.

Um das zu prüfen, muss bekannt sein, welche beruflichen Belastungen der Versicherte hat, welche Anforderungen der Beruf an ihn stellt und welche Tätigkeiten im Einzelnen ausgeübt werden. Erst danach lassen sich die vorliegenden, ärztlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Tätigkeit zuordnen.

Den Grad der Berufsunfähigkeit ermitteln allerdings nicht die Ärzte des Versicherten. Sie kennen im Allgemeinen nicht die Details zu den beruflichen Anforderungen, denen der Patient unterliegt. Demzufolge können sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines Patienten nicht den Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Ausübung des Berufes zuordnen und den Grad der Berufsunfähigkeit festlegen.

Die Versicherungsgesellschaften werden in die Pflicht genommen, wenn ein Versicherter tatsächlich berufsunfähig wird. Allein diese Tatsache ist der Grund dafür, dass die Versicherungsgesellschaften die Prüfung selbst vornehmen. Aufgrund der ärztlich bestätigten gesundheitlichen Beeinträchtigung und der beruflichen Anforderungsprofile legen sie den Grad der Berufsunfähigkeit fest. Dabei bedienen sich die Versicherer fachkundiger Stellen, von denen häufig auch Gutachten angefordert werden.

Was Sie außerdem wissen sollten

Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht das Gleiche. Bei der Arbeitsunfähigkeit wird davon ausgegangen, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nur über einen bestimmten Zeitraum vorliegt und der Betroffene in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig ist. Das heißt, er verliert nicht die Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben.

Berufsunfähigkeit bezeichnet hingegen einen Zustand, den der Arzt bescheinigt, wenn die Fähigkeiten, den Beruf auszuüben auf absehbare Zeit nicht wieder hergestellt werden kann oder sogar für immer verloren gegangen ist. Es ist also durchaus möglich, dass sich aus einer Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit entwickelt. Wer im Besitz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist und bei einer Arbeitsunfähigkeit davon ausgehen kann, dass diese über mindestens sechs Monate andauern wird, sollte Ansprüche bei seiner Versicherung geltend machen und dem Versicherer die dafür notwendigen Nachweise vorlegen. So ein Zustand kann ohne Weiteres nach einem Unfall oder im Laufe einer schweren Erkrankung eintreten.

Der Verzicht auf abstrakte Verweisung

Enthält die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Verweisungsverzicht (und das sollte eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten), kann der Versicherer den Betroffenen nicht in einen anderen Beruf verweisen. Im konkreten Fall heißt das, dass eine Versicherung nicht das Recht hat, einen Arzt oder Architekten in einen niederen Beruf zu verweisen. Auch bei einer späteren Nachprüfung sollte die Verweisung ausgeschlossen sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch greifen, wenn der Versicherte rückwirkend Forderungen stellt. Das kann häufig vorkommen, wenn sich aus einer Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit entwickelt und der Arzt zu Beginn der Berufsunfähigkeit die Diagnose so nicht stellen konnte.


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