Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung der Unfähigkeit, den erlernten oder ausgeübten Beruf weiterhin ausüben zu können. Eine Berufsunfähigkeit unterscheidet sich deutlich von der Erwerbsunfähigkeit, da letzteren die grundsätzliche Unfähigkeit zur Verrichtung jeder beruflichen Tätigkeit voraussetzt.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur noch vor dem 02.01.1962 geborene Personen gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt, für alle anderen gilt der Schutz der Pflichtversicherung ausschließlich für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit.
Bei einigen Verträgen behält sich die Versicherung das Recht auf eine abstrakte Verweisung vor. Diese meint, dass der Versicherungsnehmer einen ähnlichen Beruf weiterhin ausüben kann, wobei der Begriff der Ähnlichkeit teilweise sehr weit ausgelegt wird. Verbraucherschützer empfehlen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages unter Ausschluss der abstrakten Verweisung, tatsächlich verzichten die meisten Versicherungsanbieter heute auf diese.
Beitragshöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Beitragshöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zu deren wichtigsten neben dem Eintrittsalter und dem Beruf des Versicherten die Höhe und Dauer der vereinbarten Rentenzahlung gehört. Die meisten Verträge enden mit dem Erreichen des bisherigen Rentenalters von 55 Jahren, neue Verträge sollten das tatsächliche Rentenalter berücksichtigen, welches je nach dem Geburtstag des Versicherten zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr gelegen ist. Die meisten Gesellschaften unterscheiden vier Berufsgruppen und stufen den Versicherungsnehmer anhand seiner Tätigkeit in die entsprechende Risikoklasse ein. Die Höhe der monatlichen Rente kann prinzipiell frei vereinbart werden, sie sollte möglichst das bei einer weiteren Berufstätigkeit erzielbare Einkommen umfassen. Ein früher Versicherungsbeginn führt zu einer statistisch zu erwartenden langen Laufzeit bis zum Eintritt des Versicherungsfalles, so dass geringe Beiträge möglich sind. Ebenso darf nicht übersehen werden, dass junge Menschen zumeist keine ernsthaften Vorerkrankungen aufweisen, so dass eine Ablehnung des Versicherungsvertrages oder die Erhebung von Risikozuschlägen seitens der Versicherungsgesellschaft unwahrscheinlich ist. Des Weiteren erhöht eine lange Laufzeit die Überschussbeteiligung.
Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Fast alle abgeschlossenen Policen in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten eine Dynamik-Klausel. Diese wird entweder prozentual beim Versicherungsbeginn festgelegt oder gibt an, dass die vereinbarte monatliche Rentenhöhe an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst wird. Entsprechend erhöhen sich auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Ohne Dynamik sinkt die Kaufkraft der vereinbarten Versicherungssumme analog zur Inflation. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung der Absicherung des Lebensstandards sowie möglicher Verpflichtungen im Falle einer Berufsunfähigkeit dient, ist die Auszahlung einer monatlichen Rente entsprechend der bei Vertragsabschluss vereinbarten Kaufkraft wünschenswert.
Der Versicherungsnehmer kann der Erhöhung widersprechen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Dynamik auf Dauer aus dem Vertrag entfernt wird, wenn ihr drei Jahre in Folge widersprochen wird; ebenso führt der Widerspruch gegen die erste dynamische Erhöhung zum Verlust der entsprechenden Berechtigung. Selbstverständlich lässt sich statt der Dynamik auch während des Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Erhöhung der Versicherungssumme vereinbaren, diese erfordert jedoch regelmäßig eine erneute Gesundheitsprüfung.
Dynamik nach dem Eintritt des Versicherungsfalls
Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist, endet bei den meisten Verträgen die dynamische Erhöhung der Versicherungsleistung. Da jedoch weiterhin mit einer regelmäßigen Inflation zu rechnen ist, empfiehlt sich die zusätzliche Vereinbarung einer dynamischen Rentensteigerung. Diese wird von den meisten Gesellschaften gegen einen angemessenen Prämienzuschlag angeboten.
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Und wie fährt man nun besser? Lieber gleich eine höheren Beiträgen in die Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlen oder einen geringeren Beitrag und dafür aber mit Dynamik. Vielleicht gibt es dazu Erfahrungswerte! Nachträglich eine BU-Versicherung zu ändern ist ja meist mit Einbußen verbunden oder schlechteren Versicherungsbedingungen, falls dann schon eine Erkrankung eingetreten ist, welche die Versicherungssumme in die Höhe treibt.
Grüße
Jochen
Ich rate Dir zu einem geringeren (angemessenen) Beitrag mit einer Dynamik. Die passt sich den Inflationswerten an und Du behälst den Wert der Versicherungssumme.